mündliche Verwarnung während der Probezeit

  • Re: Klar...


    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Hatte wohl einen :gpaul:.


    Gibt es mit 15 nicht auch schon Mofa oder ist das ohne Führerschein?:rolleyes:


    Ja, ab 15 Jahren kann man Mofa (bzw. Fahrrad mit Hilfsmotor - FmH 25) fahren. Dazu braucht man aber keine Fahrerlaubnis i.S.d. Fahrerlaubnisverordnung (FeV), es reicht eine Prüfbescheinigung.
    Für eine 'richtige' Fahrerlaubnis muß man mindestens 16 Jahre alt sein.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Kenne die Prüfungsordnung dafür nicht, meines Wissens reicht die Abnahme in einer Fahrschule, bestehend aus einem theoretischen und praktischen Teil. Eben die Vermittlung der wichtigsten StVO-Regeln, sowie etwas Rumgefahre, ohne auf der Fresse zu landen.


    Und dann bekommt man die Bescheinigung und kann die Nachbarschaft, sowie den Rest der zivilisierten Menschheit, tyrannisieren...


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von haiko_fries
    ist mofa nicht sogar schon ab 14??


    Nein,

    Zitat

    § 10 Abs. 3 FeV Mindestalter


    Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • hm war mir ziemlich sicher, dass das mal ab 14 war, aber vielleicht wurde das ja geändert oder ich irre mich einfach...
    aber hat mich sowieso NIE interessiert, denn mofas fand ich schon immer irgendwie total dämlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Aber: Ist es so schwer, sich (zumindest innerhalb der Probezeit) insofern zusammen zu reissen, dass man nicht Gefahr läuft, Verwarnt zu werden oder andere Verkehrswidrigkeiten zu begehen??


    Ich denke nicht, dass das allzu schwer ist.


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Fühl´ Dich bitte nicht persönlich angegriffen, ich kann es nur nicht nachvollziehen.


    Wieso sollte ich?


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Muss man sich oder anderen mit "frischem" Führerschein etwas beweisen?


    Nein?


    Es geht gar nicht um mich, eine Freundin hatte einen Unfall - an dem sie m.E. nicht schuld war - und die Polizei hat ihr eine (mündliche) Verwarnung ausgesprochen. Sie hat den Führerschein seit 23 Monaten, also denke ich nicht, dass sie sich "etwas beweisen wollte" :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von Bnet
    Der Herr Void darf noch garnicht Auto fahren, auserdem ist er kein Racer (Insider) *g*.


    Sagte ich das? :)


    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Hast Du denn schon einen Führerschein? Habe mal in Deinem Profil Geheimagent gespielt.:cool:


    Nein, erst in etwas mehr als einem Monat. Ich sagte auch nicht, dass es hierbei um mich geht, s.o. :)


    Zitat

    Original geschrieben von Blarney
    Was war denn der Grund fuer die Verwarnung?


    Ging es ueberhaupt um ein Verkehrsdelikt, oder war es etwas anders???


    Der Herr vor ihr hat plötzlich beim Abbiegen gebremst und sie hat ihn noch seitlich erwischt. Er kam nicht mit dem Automatik-Leihwagen zurecht und hat versucht zu schalten :D


    -void

  • Re: Hauptsache...


    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    ... es ist dabei niemandem was passiert!


    Nö. Das ganze wurde auch vor ein paar Stunden wieder zurückgenommen - der Polizist war so freundlich :)


    -void

  • Re: Re: Hauptsache...


    Zitat

    Original geschrieben von void
    Nö. Das ganze wurde auch vor ein paar Stunden wieder zurückgenommen - der Polizist war so freundlich :)


    -void


    Freundlich? Eher inkonsequent! Seit wann nehmen Polizisten eine mündliche Verwarnung zurück?
    Ausserdem hat Deine Freundin sich eigentlich mitschuldig gemacht. Das Leute vorm abbiegen bremsen, ist oft so. Also einfach ein Fall von ungenügendem Sicherheitsabstand! Komische Polizei bei euch!?:rolleyes: :D

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