"nach Tarif bezahlt" ist umgangssprachlich.
Kann auch ein Haustarif sein oder eben wie meistens nur am Tarif angelehnt. Bzw. der Tarif der bei Vertragsbeginn zugrunde lag als Orientierung genommen. Von Interesse ist WIE das vereinbart ist dass der Tarif und auch welcher Tarif genommen wird.
Fakt ist: wenn die Bedingungen Gewerkschaftsmitglied/Arbeitgeberverbandsmitglied nicht zutreffen muß auch nicht der neue Tarifvertrag angewendet werden. Außer es ist im Arbeitsvertrag durch eine Klausel vereinbart dass das so wäre, also kann man die Frage ohne den Arbeitsvertrag zu kennen nicht beantworten.
Zitat
Trotzdem kann der TV selbstverständlich per Arbeitsvertrag wirksam Vertragsbestandteil werden.
man muß dann aber die Klausel kennen mit der das geregelt wird. Die Frage ist Update vereinbart oder Anlehnung an bei Vetragsbeginn aktuellem Tarif.
Ein Tarifvertrag hat ja kein automatisches Update, er wird gekündigt und ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt. Wenn im Arbeitsvertrag also steht "Bezahlung nach TV xxx vom xx.xx" dann ist das nach diesem Vertrag. Und dieser Vertrag läuft aus bevor ein neuer geschlossen wird. Wenn das jetzt so formuliert ist dann gilt trotz ausgelaufenem Vertrag die Bezahlung weiterhin, aber es ist nirgends geregelt dass der neue hier automatisch Gültigkeit besitzt. - Die Arbeitsverträge sind oft so aufgebaut.
Automatisch und verbindlich tritt das nur zwischen den Tarifpartnern in Kraft. Alles andere ist Verhandlungs- oder Vertragssache.