Hallo Forum,
ich möchte keine Rechtsberatung, sondern eine Einschätzung - am besten mit möglichen Verweisen.
Meine Freundin ist medizinische Fachangestellte. Durch Zufall (nicht über ihren Chef) hat sie erfahren, dass zum 1. Januar dieses Jahres ein neuer Tarifvertrag in Kraft getreten ist. Dieser wurde am 20.01.2011 verabschiedet (ist also rückwirkend in Kraft getreten) und wurde am 4. März 2011 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht:
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/MTV2011daeb.pdf
Sowohl im Vertrag selbst als auch beim Googeln habe ich keine Informationen gefunden, ob und innnerhalb welcher Fristen ihr nun rückwirkend zum 1. Januar 2011 Gehaltsnachzahlungen zustehen (sie wird nach Tarif bezahlt). Es wäre nett, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte. Vielen Dank dafür schon jetzt.
Gruß Bumpy