Haftpflichtversicherung kürzt Schadenshöhe gem. Gutachten - wie reagieren?

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    [...]Sei mir nicht böse, aber das wird meistens anstrengend... ;)

    Wobei die Anstrengung selbst nichtmal das größte potentielle Hindernis darstellt... <-;<

    Je suis Charlie

  • Oh Frank, das wird eine schwere Geburt.


    Entscheide dich für Showbühne 1 = Frank der Jurist oder für Showbühne 2 = Frank der Versicherte :D

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau Aus meiner Sicht als prämienzahlender Versichterter halte ich es für sehr bedauerlich, wenn durch die Inanspruchnahme von Anwälten als "Post-Office" die Kosten jedes zu regulierenden Schadens mutwillig in die Höhe getrieben werden und meine Prämien dadurch steigen.


    Gegenargumente:
    1. Du hast als Gegner eine Versicherung, welche mit Anwälten, Gutachtern und massiven Verwaltungskosten mit allen Mitteln versucht, Dich zu benachteiligen. Damit Du auf Augenhöhe mit der Versicherung agieren kannst, brauchst du eine juristische Ausbildung.


    2. Auf Deine eigene Prämie hat es keinen Einfluß, ob Du einen Anwalt einschaltest oder nicht. Du beeinflußt damit das Handeln der anderen Versicherungsnehmer nicht. Durch Verzicht auf Rechtsberatung schädigst Du dich nur selber!


    3. Wie schon geschrieben verlierst Du unbezahlte Zeit durch Deine Regulierungsbemühungen. Wenn Du in dieser Zeit z.B. mit 50€/h Geld verdienen könntest, hast Du bei 10h Regulierungsbemühungen schon 500€ Opportunitätskosten erzeugt! Das mag Dir persönlich egal sein, aber andere werfen nicht gern Geld zum Fenster raus. Abgesehen davon, daß ein Anwalt meist ein besseres Ergebnis erzielen würde.


    Lösungsansätze:
    Eine Lösung des Problemes wäre die Bildung von gleichgesinnten Personengruppen, welche z.B. eigene Rücklagen bilden, um Kleinschäden selber zu regulieren, unter Umgehung des ganzen Versicherungs/ Anwalt- Gedöns. Ein Ansatz ist friendsurance.de (mit denen ich übrigen nix zu tun habe).


    Eine weitere Lösung des Problemes ist, daß sich Personen mit gleichen Ansichten in bestimmten Versicherungstarifen sammeln. Bei der PKW- Haftpflicht geht das leider nicht, aber z.B. bei der privaten Krankenversicherung. Mein Steuerberater hat mich kürzlich gefragt, ob die Krankenversicherung mit 1600€ Jahresbeitrag eine Zusatzversicherung z.B. für Chefarzt oder Zähne ist. Ist aber eine Vollversicherung, in der sich Personen sammeln, die z.B. bei Bedarf den Heilpraktiker selber zahlen :) .

  • Zitat

    Original geschrieben von Palomino
    ...
    Durch Verzicht auf Rechtsberatung schädigst Du dich nur selber!
    ...


    Ob man das wirklich so pauschal behaupten kann?


    Ich kenne so etliche, die das nach Abschluss ihres Gerichtsverfahrens plötzlich anders sehen. :p


    Frankie



    Dauerposter.
    Da habe ich ja wirklich Glück, dass ich über eine multilpe Persönlichkeit verfüge ... so dass mir die Qual einer Entscheidung (sehe ich nicht sogar drei Alternativen unter zwei Laufnummern?) dann doch erspart bleibt. ;)

  • Tja, Frank, normalerweise sind deine Aussagen ja bisher zumindest für mich immer irgendwo verständlich gewesen.


    Hier hörts jetzt aber grade auf ... Du denkst ernsthaft, das deine Versicherungsprämie BILLIGER wird, wenn Du einem geschädigten das Recht absprichst, einen Anwalt zu beauftragen ?


    Wäre die Welt, wie sie sein sollte würde das funktionieren. Hier geht es aber darum das Versicherungen berechtigte Forderungen einfach nicht bezahlen.


    Warum ? Weil sich erfahrungsgemäß von 100 Geschädigten, denen man die Rechnung pauschal um 30% kürzt, nur einer wehrt. Und mit der Kohle, die man bei den anderen 99 gespart hat, kann man den Schaden locker vollständig regulieren und hat immer noch was über von dem gesparten Geld.

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    ...
    Hier hörts jetzt aber grade auf ... Du denkst ernsthaft, das deine Versicherungsprämie BILLIGER wird, wenn Du einem geschädigten das Recht absprichst, einen Anwalt zu beauftragen ?
    ...


    Mein lieber Freund ...


    ... davon war doch nie die Rede.


    Vielleicht solltest Du meine Postings lesen. ;)


    Mir geht es allein um die bloße Übermittlung des Kostenvoranschlags an die Versicherung, um ihr eine Überprüfung der Schadenhöhe zu ermöglichen.


    Sollte es dann zu Uneinigkeiten kommen, sehe ich selbstverständlich ein Bedürfnis zur Inanspruchnahme rechtlichen Beistands.


    Ich wehre mich allein gegen das Ansinnen, schon den Kostenvoranschlag durch einen Anwalt an die Versicherung zu übermitteln zum Zwecke der Maximierung der Rechtsanwaltsvergütung. Die von horstie vorgeschlagenene Verfahrensweise führt allein dazu, dass der Anwalt auch Gebühren für den völlig unstreitigen Teil der Schadensumme einstreicht - etwas, das so eigentlich nicht vorgesehen ist, durch entsprechendes Verhalten der Geschädigten aber provoziert werden kann.


    Passiert das gemäß horsties Vorschlag in jedem Schadenfall und steigt dadurch die Summe jedes einzelnen zu regulierenden Schadens (unnötig) um 10 bis 20%, führt das selbstverständlich zu einer deutlichen Beitragserhöhung - nur um die Lust der Anwaltschaft auf ihr Tätigwerden ein wenig zu erhöhen.


    Nur darum geht es mir und um rein gar nichts anderes.


    Frankie



    Edit:
    Wäre unter meinen multiplen Persönlichkeiten auch ein Anwalt vertreten, würde ich selbstverständlich wie horstie argumentieren - dem natürlich vergönnt sei, wenn ein Geschädigter in seinem Sinne handelt. ;)



    Und noch etwas:
    Es gibt nicht nur horsties. Lese ich seine Postings, wäre ich sicher, bei ihm als Mandant gut aufgehoben zu sein. Es geht aber leider auch anders ... sogar ganz anders ...

  • 1. USt muss bei "Abrechnung nach Gutachten" (= Ohne Reparatur) nicht erstattet werden
    2. Es sind dann nicht die Reparaturkosten der Markenwerkstatt zu ersetzen, wenn Du nicht instandsetzen lässt
    3. Vergleichbare Angebote müssen aber "zumutbar" Sein (hier wohl wg. Hol- und Bringdienst i.OI.)
    4. Vergleichsangebote müssen NORMALE Preise für Endkunden sein. In den letzten Monaten versuchen die Versicherer immer wieder, mit Rahmenvertragskonditionen die Gutachten kleinzureden, das muss der Geschädigte nicht hinnehmen
    5. Anwaltskosten sind auch ohne Verzug über § 823 zu ersetzen "Herausfordererfälle". Voraussetzungen ähnl. wie für den eigenen Gutachter: Kein unbedeutender Schaden (>700 €, palandt differenziert sogar, dass im Osten 500 EUR genügen würden) oder schwierige rechtliche Lage. Wenn es letzteres ist, dann wird einem aber auch die eigene Haftpflicht einen RA zur Seite stellen, könnte diese doch auch in Anspruch genommen werden.


    6. DOCH es bringt etwas, geschickt mit der Versicherung zu kommunizieren. Gutachten mit Frist zur Zahlung (2-3 Wochen) und Ankündigung, dass nach Fristablauf ein RA in Anspruch genommen wird. Hat in meinem familiären Umfeld in den letzten Jahren (leider :-)) immer geklappt.


    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    ...
    6. DOCH es bringt etwas, geschickt mit der Versicherung zu kommunizieren. Gutachten mit Frist zur Zahlung (2-3 Wochen) und Ankündigung, dass nach Fristablauf ein RA in Anspruch genommen wird. Hat in meinem familiären Umfeld in den letzten Jahren (leider :-) ) immer geklappt.
    ...


    Exakt dieselbe Erfahrung, die auch ich gemacht habe ... persönlich war ich in der Vergangenheit stets vom "bösen Versicherungsmonster" verschont gelieben. ;)


    Frankie

  • Frank, wenn ich als Geschädigter den KVA direkt an die Versicherung schicke laufe ich doch (leider) schon Gefahr, das die Versicherung sich mich als "leichte Beute" sieht.


    Und wetten, das "rein zufällig" mein KVA dann sofort gekürzt wird, der KVA meines Nachbarn, der keine Lust und keine Zeit und keinen Nerv hat und sofort alles dem Anwalt überlassen hat nicht ?


    Ich traue Versicherungen genauso weit, wie dem Gebrauchtwagenhändler am Ortsausgang mit einer 19 Jahre alten S-Klasse " Scheckheft, Rentner, nur 22.500 km" .


    Ich habe mal eine Zeit lang in einer Autovermietung gearbeitet - hauptsächlich Unfallersatz abgewickelt - seitdem sind Versicherungen bei mir sowieso unten durch.


    Würden Versicherungen Regenschirme vermieten gegen eine Nichtnutzungsgebühr je Tag ohne Regeneinsatz, dann würden sie das nur im Sommer bei 35 Grad und stabiler Hochdrucklage tun...


    Ich würde meinem Anwalt lieber die Kosten für die Dienste als "Kurier" aus eigener Tasche zahlen als am Ende mit einem halbierten KVA dazustehen, weil der Werkstattmeister der das getippt hat irgendein Komma falsch gesetzt hat.


    Ich kann doch nichts dafür, das die Versicherer sich eigene Fachleute halten, die den ganzen Tag nur eingereichte Schäden darauf prüfen, ob man wegen einer Falschformulierung nicht die Leistung verweigern kann ...

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