Haftpflichtversicherung kürzt Schadenshöhe gem. Gutachten - wie reagieren?

  • irgendwie finde ich die ganze Vorgehensweise ein wenig kompliziert, warum z.B. der eigene Gutachter ? Wenn die Versicherung einen will wird die schon einen schicken.


    Also mir ist auch mal jemand drauf gefahreren, sogar bei der HUK versichert, also eine Versicherung mit dem Ruf langsam zu bezahlen.



    Die Gegnerin hat am nächsten Tag den Unfall gemeldet und der Sachbearbeiter telefonierte anschließend mit mir, er fragte was ich vorhabe und ich sagte "Der Schaden soll im BMW-Autohaus XXX behoben werden, da gehe ich immer hin", klar wollte er mir eine Werkstatt "empfehlen", ich lehnte aber ab. Dann nannte er mir noch einen Maximalpreis für einen Mietwagen und bat mich in die Werkstatt zu gehen und dort den Schaden an diese abzuteten und die Werkstatt soll sich bei der Schadensstelle melden und evtl ein paar Fotos mailen.


    Also bin ich in die Werkstatt, hab das ganze abgetreten ( warum selber rumärgern, ich will dass das Auto repariert wird und nicht durch Gutachtenabrechnung Kohle machen ...), der Serviceberater hat gleich bei der Huk angerufen und durchgegeben dass ein wenig Plastik für 1000-2000€ ersetzt werden muß und hatte ein paar Minuten später eine Freigabe in seinem Postfach. Ich habe meinen Leihwagen mitgenommen und mein Auto nach 2 Tagen wieder geholt und nie mehr davon gehört...


    Anwalt halte ich bei so etwas für unnötig, ohne anwalt waren es für mich ca. 60 Minuten Arbeit ( telefonieren, in die Werkstatt fahren, warten ), mit Anwalt wären das sicher 3h geworden und ich wäre bis zur Klärung mit defekter Stoßstange rumgefahren.



    Ein Teilkaskoschaden ( Fuchs ) habe ich auch so abgewickelt, die Versicherung wollte aber vorher das Auto vom Sachverständigen ( von Versicherung beauftragt ) anschauen lassen, also da hin, der hat ein paar Fotos gemacht, den Schaden dokumentiert und das Gutachten hingemailt, ein paar Stunden später hatte ich eine Übernahmeerklärung für eine Maximalsumme im Postfach, mit der zum Serviceberater und dem den Wisch in die Hand gedrückt, wenn der mehr verbraucht hätte hätte er mit dem Sachverständigen verhandeln dürfen ;)

  • Hier geht es nicht um Reparatur, sondern um eine Schadensersatzzahlung (sog. fiktive Reparatur) - die Wahl steht dem Geschädigten zu! Auch ein Gutachter steht dem Geschädigten zu.


    Nein, die Versicherung wollte zunächst nicht unbedingt einen Gutachter - dennoch fand sie es anscheinend nötig, nach dem Gutachten durch einen offiziellen Sachverständigen noch ein eigenes zu beauftragen...

  • Die sofortige Einschaltung eines Anwaltes kann m.E. aber zu folgendem Problem führen:


    Zwar erhält der Anwalt seine Gebühren zum vollen Streitwert. Erkennt der Gegner von den beispielsweise insgesamt 5.000,- € umgehend einen Betrag von 4.500,- € als "von Beginn an unstreitig" an und zahlt diesen Betrag auch fristgerecht, sähe ich durchaus das Problem, dass der Geschädigte auf dem größten Teil der Anwaltskosten mangels Notwendigkeit sitzen bleiben könnte.


    Streitwert eines sich anschließenden Gerichtsverfahrens wäre ohnehin nur ein Betrag von 500,- €, so dass der Geschädigte im Kostenfestsetzungsverfahren zunächst auch nur diesen Teil der Anwaltskosten tituliert bekommt - es sei denn, der Geschädigte klagt zusätzlich noch die Diffenernzkosten ein, womit wiederum ein Prozeßkostenrisiko verbunden ist.


    Die Gefahr, dass die Kosten des Geschädigten den Erfolg noch übersteigen, wäre mir jedenfalls zu hoch. Oder sehe ich hier etwas falsch?


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von NoKiA4LiFe
    hottek: Und nicht vergessen den Unfallschaden beim späteren, möglichen Verkauf anzugeben. ;)
    Achja, das könnte sich mindernd auf den Verkaufspreis auswirken.


    leicht austauschbare Teile ( Plastik ) kann man sich 1000* kaputt fahren, das mindert den Wert um keinen einzigen Cent ;)


    Zitat


    Hier geht es nicht um Reparatur, sondern um eine Schadensersatzzahlung (sog. fiktive Reparatur) - die Wahl steht dem Geschädigten zu! Auch ein Gutachter steht dem Geschädigten zu.


    wer zu viel Zeit hat kann so etwas machen ;) In der Zeit in der ich eine günstige Werkstatt suchen würde und Zeit mit Gutachtern und Anwäten verbringen würde um Geld daraus zu schlagen mach ich lieber ein paar Überstunden, das bringt mehr Geld :D

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Gute Regel. Man denkt immer, dass die Versicherungen es "belohnen" würden, wenn man es zunächst selbst versucht. Dass das tatsächlich belohnt wird, konnte ich bislang noch nicht feststellen...

    Die Versicherung denkt ja nicht problem-, kunden- oder geschädigtenorientiert, sondern wirtschaftlich. Natürlich fordern sie Geschädigte nicht auf direkt einen Anwalt einzuschalten, sondern lassen einem im Glauben, daß das ja auch so bestens zu regeln sei. Juristerei ist ja zentraler Bestandteil jeder Versicherung, also lassen sie den Geschädigtenn gern selbsttätig herumwuseln, halten ihre sowieso vorhandene Rechtsabteilung dagegen und ziehen offenbar neuerdings erstmal pauschal und grundlos Prozente von gutachterlichen Beträgen ab, um den Geschädigten zu überrumpeln und in Entscheidungsnot ob der auf ihn zukommenden Kosten und den Verfahrensausgang zu treiben.


    Am Ende wird's so sein, daß selbst die einfachsten, geringwertigsten und problemfreiesten Fälle auf der Geschädigtenseite aufgrund Umständen wie den geschilderten beim Anwalt landen werden. Die Anwälte freuen sich, weder Versicherungsnehmer, noch Geschädigte werden tatsächlich etwas davon haben, die Versicherungen werden aufgrund der steigenden Kosten einfach die Tarife erhöhen und ein weitere Etappe in der Absurditätsspirale wird erklommen sein. Das fängt ja schon an beim parallelen Thema der folgenlosen Inanspruchnahme der Stoßstangenfunktion an, eigentlich schon bei der omnipräsenten Lackierung in Wagenfarbe und den damit einhergehenden, immensen Reparatur- und Austauschkosten.


    Versicherungen sollten eigentlich auf lebens- und existenzbedrohliche Risiken beschränkt sein und alles andere sollten die Menschen selbst untereinander regeln. Darüber hinaus rangieren Versicherungen auf einer Ebene mit anderen, gewinnvereinahmenden und verlustsozialisierenden Finanzverbrechern.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Am Ende wird's so sein, daß selbst die einfachsten, geringwertigsten und problemfreiesten Fälle auf der Geschädigtenseite aufgrund Umstände wie den geschilderten beim Anwalt landen werden. Die Anwälte freuen sich, weder Versicherungsnehmer, noch Geschädigte werden tatsächlich etwas davon haben, die Versicherungen werden aufgrund der steigenden Kosten einfach die Tarife erhöhen und ein weitere Etappe in der Absurditätsspirale wird erklommen sein.

    gut analysiert :top:
    Leider kann man es sich nicht aussuchen, wenn man da hineingerät muss man halt versuchen die eigene Übervorteilung zu minimieren...


    hottek meine Vertragswerkstatt finde ich fast blind, also kein Problem bei der Suche und der Sachverständige ist direkt dorthin gekommen - daher wie ein normaler Werkstatt-Termin ohne großen Zeitverlust für mich. Auch sonst ist keine Reparatur geplant oder nötig, das Auto ist ja noch fahrtüchtig. Es geht lediglich um den Ausgleich des verminderten Wiederverkaufswerts.

  • @ hottek Da rmol den Schaden glaube ich - jedenfalls nicht vollständig - reparieren lassen will, ist Deine Geschichte hier nicht unbedingt das Thema. So wie Du es anpackst, ist es gut, wenn es funktioniert - nur ist das leider oft nicht der Fall. So eine "heile Welt", wie Du es darstellst, ist es leider nicht.


    Frankie Das von Dir geschilderte Problem besteht in der Praxis regelmäßig nicht. Es gab auch da mal Versuche der Versicherung, tatsächlich ist es aber kein Problem, den Anwalt einzuschalten. Das Recht besteht und die entsprechenden Kosten werden auch erstattet. Das heißt, wenn die Versicherung 4.500 anerkennt, zahlt sie auch problemlos die Anwaltskosten aus diesem betrag (Streit gibts dann allenfalls über den Gebührenansatz bei der Geschäftsgebühr). Die Versicherungen versuchen dies natürlich zu umgehen, indem Sie deutlich schneller geworden sind, wenn es darum geht, nach einem Unfall mit dem Gecshädigten in Kontakt zu treten, Um nach Möglichkeit einen eigenen Gutachter mit kleinem Scheck vorbeizuschicken, damit die Sache geregelt ist, bevor der Geschädigte überhaupt anfängt, nachzudenken. ;)


    @drueckerdruekcer Schöner Beitrag - allerdings glaube ich, dass sich viele Anwälte auch nach alten Zeiten zurücksehnen, als noch nicht um jede Schadensposition gerungen werden musste...


  • Ich meine schon, denn der Anwalt bekommt sehr wohl seine Geschäftsgebühr aus den 5000 Euro, denn der Geschädigte hat das Recht auf einen Anwalt gegenüber der Versicherung damit "Waffengleichheit" herrscht.
    Ich meine mal gelesen zu haben, dass mit dieser Argumentation schon einmal ne Versicherung auf die Nase gefallen ist.


    Ich hatte jetzt 3 Unfälle und jedesmal war mein erster Anruf beim Anwalt der mir gleich nen Gutachter vermittelt hat. Einmal müsste sogar Klage eingereicht werden, aber eine Woche nach Einreichung der Klage hat dann auch diese Versicherung (war übrigens die Allianz) bezahlt. Offensichtlich war das Prozessrisiko dann doch zu hoch.

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

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