Haftpflichtversicherung kürzt Schadenshöhe gem. Gutachten - wie reagieren?

  • Mein Fall ist ähnlich wie http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=498822 - aber mit umgekehrtem Vorzeichen.


    Mein KFZ stand geparkt am Straßenrand und wurde von einem Fahrzeug gestreift, der Fahrer hat sich freundlicherweise gleich gemeldet und Versicherungsdaten wurden ausgetauscht.
    Von seiner Versicherung erhielt ich darauf einen mehrseitigen Fragebogen zum Unfallhergang incl. Skizze und die Anforderung von Fotos.
    Bin damit zur Vertragswerkstatt zwecks Kostenvoranschlag, dort empfahl man mir die Zuschaltung eines offiziellen Sachverständigen.
    Gesagt, getan - dieser hat ein zehnseitiges Gutachten incl. Kalkulation für meine Vertragswerkstätte und 16 Fotos angefertigt und an die gegnerische Versicherung gesandt.


    Diese meldet sich nun 4 Wochen später mit einem einseitigen Schreiben, in dem mir eine "Regulierung auf Gutachtenbasis" angekündigt wird, "Einzelheiten zur Abrechnung" fänden sich in der beiliegenden zweiseitigen Kopie der "Stellungnahme des von uns beauftragten Sachverständigen". Dieser Sachverständige hat das Fahrzeug nie gesehen, sondern nimmt allein aufgrund des von mir eingereichten Gutachtens (und evtl. Aussagen des Unfallgegners) Stellung.


    Die Schadensbetrag gemäß des von mir beauftragten Sachverständigen wurde wie folgt gekürzt:
    a) um die MWSt, denn die fiele nur bei tatsächlich beauftragten Reparaturen an - das kann ich nachvollziehen
    b) die "technische Prüfung" habe ergeben, dass "die angeführten Reparaturaufwendungen aus sachverständiger Sicht nicht vollumfänglich nachvollziehbar" seien. Dazu wird auf die "nachstehende Kalkulation" verwiesen, welche mir aber nicht übersandt wurde - Kürzung 120 EUR netto
    c) ein "Werkstattvergleich" habe ergeben, dass die Reparatur "auf Basis der dortigen Werkstattparameter" gemäß nachstehender Kalkulation" (die mir ebenfalls nicht vorliegt) günstiger sei - diese zum Teil 50km entfernten Werkstätten hielten "höchsten Qualitätsanforderungen" stand, böten eine "mehrjährige Garantie" und einen "Hol- und Bringservice" für das beschädigte Fahrzeug - Kürzung 300 EUR.


    Die gesamte Kürzung beträgt also 420 EUR netto zzgl. 25 EUR "Nebenkostenpauschale" - netto rund 20% weniger als die von meinem Gutachter festgestellte Schadenshöhe.


    Mein nachfragender Anruf bei der Versicherung ergab lediglich, ich solle mich bei dem von ihr beauftragten Sachverständigen erkundigen. Das sehe ich aber nicht ein - mein Ansprechpartner ist imho alleine die gegnerische Versicherung und nicht irgendwelche von ihr beauftragte Drittunternehmen.


    Wie würdet ihr da vorgehen?
    Beabsichtige jetzt, mit Fristsetzung die genannten "Kalkulationen" für die Kürzungen b) und c) anzufordern, damit ich diese überhaupt nachvollziehen kann.
    Die genannten Werkstätten aus dem "Werkstattvergleich" sind kleinere KFZ-Lackierereien und keine Vertragswerktätten meiner Automarke - habe ich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Vertragswerkstatt?


    Leider habe ich keine (Verkehrs)Rechtsschutzversicherung...


    Wäre für Erfahrungsberichte/Tipps dankbar.

  • War mir jetzt zuviel zum Lesen aufm Handy, aber vielleicht kann ich ja dennoch helfen.


    sofern du den Schaden nicht in der Werkstatt beheben lässt steht dir nur der Betrag abzügl. der MwSt. (-19%) zu

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Die Kürzung um die MWSt sehe ich ein.
    Mir ist auch klar, dass ein Sachverständiger meiner Vertragswerkstatt eher zu meinen Gunsten kalkuliert als ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung.
    Vielleicht weiß auch jemand, ob die Kürzung um netto 20% bei Haftpflichtschäden üblich ist & akzeptiert werden muss.

  • Es gab vor einiger Zeit schonmal einige Artikel in diversen Zeitschriften, denen ich entnommen habe, das die Versicherungen jetzt wohl dazu übergegangen sind, eingereichte Gutachten von eigenen Gutachtern prüfen zu lassen - mit der eindeutigen Vorgabe, diese entsprechend zu kürzen.


    Soweit ich mich erinnere, war die Empfehlung in einem solchen Fall die Einschaltung eines Anwalts ...


    Frei Werkstatt und Gutachterwahl stehen dem Geschädigten soweit ich weiß zu.


    Wenn man jetzt nicht einen 20 Jahre alten Golf bei VW reparieren lassen will -da gilt soweit ich weiß dann eine Schadenminderungspflicht und die Reparatur in einer günstigeren freien Werkstatt ist wohl zumutbar.

  • würde bei der versicherung die kalkulationen anfordern sowie die beträge anzweifeln und anfragen, ob die versicherung denn ein weiteres von dir in auftrag gegebenes gutachten bezahlt, wenn sie das erste anzweifeln.

  • Ich an Deiner Stelle würde mich bei der Versicherung nicht mehr persönlich melden sondern einen Rechtsanwalt beauftragen, die Ansprüche durchzusetzen. Bezahlen muss den Anwalt ja die Gegenseite; Rechtsschutzversicherung ist also nicht erforderlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hilfsprofi
    Bezahlen muss den Anwalt ja die Gegenseite; Rechtsschutzversicherung ist also nicht erforderlich.

    Die Gegenseite hat ja schon den Schaden aus ihrer Sicht beglichen, warum sollte sie mir dann noch einen Anwalt zahlen müssen?

  • Die KFZ-Haftplichtverischerung muss die Kosten des Anwaltes des Geschädigten übernehmen, auch wenn sie, wie in deinem Fall, denkt der Schaden wäre für sie erledigt.
    Für dich ist er ja noch nicht erledigt.
    Bevor ich hier einen Anwalt aufsuchen würde, würde ich noch ein Telefonat mit der Schadenabteilung führen.
    Frag sie darin ob sie ihre Position noch einmal überdenken möchten, da du das Gutachten bzw. ihre Abrechnung auf ihre Kosten durch einen Anwalt prüfen lassen würdest ...
    Du möchtest durch den Anruf natürlich nur deiner Schadenminderungspflicht nachkommen und unnötige Kosten vermeiden ...
    Der Abzug der Steuer ist, wie du ja auch schon sagst, allerdings berechtigt.
    Cyberman

  • "Beglichen" haben sie noch nichts.


    Ich würde auch nicht mit der Versicherung "handeln" sondern einen Anwalt einschalten der kümmert sich schon drum und holt dein Geld :)

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  • Zitat

    Original geschrieben von Bekiro
    "Beglichen" haben sie noch nichts.

    Also gezahlt haben sie schon, falls das noch nicht klar gewesen sein sollte - nur halt netto ca. 20% weniger als veranschlagt.

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