Mein Fall ist ähnlich wie http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=498822 - aber mit umgekehrtem Vorzeichen.
Mein KFZ stand geparkt am Straßenrand und wurde von einem Fahrzeug gestreift, der Fahrer hat sich freundlicherweise gleich gemeldet und Versicherungsdaten wurden ausgetauscht.
Von seiner Versicherung erhielt ich darauf einen mehrseitigen Fragebogen zum Unfallhergang incl. Skizze und die Anforderung von Fotos.
Bin damit zur Vertragswerkstatt zwecks Kostenvoranschlag, dort empfahl man mir die Zuschaltung eines offiziellen Sachverständigen.
Gesagt, getan - dieser hat ein zehnseitiges Gutachten incl. Kalkulation für meine Vertragswerkstätte und 16 Fotos angefertigt und an die gegnerische Versicherung gesandt.
Diese meldet sich nun 4 Wochen später mit einem einseitigen Schreiben, in dem mir eine "Regulierung auf Gutachtenbasis" angekündigt wird, "Einzelheiten zur Abrechnung" fänden sich in der beiliegenden zweiseitigen Kopie der "Stellungnahme des von uns beauftragten Sachverständigen". Dieser Sachverständige hat das Fahrzeug nie gesehen, sondern nimmt allein aufgrund des von mir eingereichten Gutachtens (und evtl. Aussagen des Unfallgegners) Stellung.
Die Schadensbetrag gemäß des von mir beauftragten Sachverständigen wurde wie folgt gekürzt:
a) um die MWSt, denn die fiele nur bei tatsächlich beauftragten Reparaturen an - das kann ich nachvollziehen
b) die "technische Prüfung" habe ergeben, dass "die angeführten Reparaturaufwendungen aus sachverständiger Sicht nicht vollumfänglich nachvollziehbar" seien. Dazu wird auf die "nachstehende Kalkulation" verwiesen, welche mir aber nicht übersandt wurde - Kürzung 120 EUR netto
c) ein "Werkstattvergleich" habe ergeben, dass die Reparatur "auf Basis der dortigen Werkstattparameter" gemäß nachstehender Kalkulation" (die mir ebenfalls nicht vorliegt) günstiger sei - diese zum Teil 50km entfernten Werkstätten hielten "höchsten Qualitätsanforderungen" stand, böten eine "mehrjährige Garantie" und einen "Hol- und Bringservice" für das beschädigte Fahrzeug - Kürzung 300 EUR.
Die gesamte Kürzung beträgt also 420 EUR netto zzgl. 25 EUR "Nebenkostenpauschale" - netto rund 20% weniger als die von meinem Gutachter festgestellte Schadenshöhe.
Mein nachfragender Anruf bei der Versicherung ergab lediglich, ich solle mich bei dem von ihr beauftragten Sachverständigen erkundigen. Das sehe ich aber nicht ein - mein Ansprechpartner ist imho alleine die gegnerische Versicherung und nicht irgendwelche von ihr beauftragte Drittunternehmen.
Wie würdet ihr da vorgehen?
Beabsichtige jetzt, mit Fristsetzung die genannten "Kalkulationen" für die Kürzungen b) und c) anzufordern, damit ich diese überhaupt nachvollziehen kann.
Die genannten Werkstätten aus dem "Werkstattvergleich" sind kleinere KFZ-Lackierereien und keine Vertragswerktätten meiner Automarke - habe ich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Vertragswerkstatt?
Leider habe ich keine (Verkehrs)Rechtsschutzversicherung...
Wäre für Erfahrungsberichte/Tipps dankbar.