Base Handymiete danach Rückgabe?

  • "Treuegutschein" ... ein bestechendes Wort, das prinzipiell auch eine weiter andauernde Treue (Fortbestehende Kundenbeziehung) voraussetzen könnte.


    Sehr zu meinem Unbill ist es im TK-Sektor vor Vertragsabschluss zwingend erforderlich, (zusätzlich zu den AGB) sämtliche Tariffußnoten notfalls bis zur lfd. Nr. 273 genau zu studieren und auch zu verstehen. Ganz genau wird man die Folgen des Vertragsablusses erst bei Ablauf der zweijährigen Laufzeit beurteilen können, weil erst dann offenbar wird, ob man im Minenfeld des Tarifdickichts nicht doch eine Mine übersehen hat, die sich ans Bein geheftet hat und nachträglich explodiert. Aus meiner Sicht verbleibt jetzt nur ein "Augen zu und durch". Möglicherweise verläuft auch alles wunschgemäß, obwohl die Bestimmungen Anlass zu Zweifeln geben. Manchmal ist auch Kulanz das Zauberwort. Who knows?


    Frank



    Edit:
    Die enthaltene zusätzliche "Versicherung" ist jedenfalls (in weiten Teilen) eine Mogelpackung. Bei einem Mietvertrag hat grundsätzlich der Vermieter das Risiko einer Verschlechterung der Mietsache (Defekte o.ä.) zu tragen, so dass es keiner Versicherung bedarf. Es gelten keine anderen Grundsätze als bei der Wohnungsmiete, wo der Vermieter trotz fehlender "Versicherung" einen Defekt etwa an der Heizungsanlage auf seine Kosten zu beheben hat.


    Ausnahmen sind insbesondere aber Schäden, die der Mieter selbst verursacht hat. Daher schiene es logisch, wenn Sturzschäden in dieser ominösen Versicherung nicht enthalten sind. Die im Vertrag enthaltene "Versicherung" dürfte wohl eher als "Taschenspielertrick" zu werten sein.

  • Schadet sich BASE mit der Bezeichnung "Miete" nicht selbst?
    Es würden sicher viel mehr Leute das Angebot annehmen, wenn BASE klar kommunizieren würde, dass man das Handy nach 24 Monaten Miete behalten darf.

  • naja aber wenn es keine "Miete" ist, ist man halt nicht versichert wie oben beschrieben,


    Ich danke euch allen und habe jetzt wohl verstanden das man mit diesem Gutschein (der nur auf der Vertragsaktivierung lapidar als "+Gutschein" angegeben ist) das Gerät dann auslösen kann


    Leider muss ich allerdings wirklich auch zu den BASE Botschaftern mal sagen komplizierter geht es nicht, und ohne Vertragsaktivierung (wenn auch ohne Grundgebühr) hätte die Miete mit Gutschein wohl garnicht geklappt, nun gut dafür sind Sie eine schöne 0177......... Nummer los , wenigstens was

  • Genau das ist es, was ich andauernd moniere:


    Mangelnde Transparenz der Angebote im TK-Sektor.


    Weil die Verunsicherung der potenziellen Kundschaft stetig steigt, wird es wohl immer schwerer, Verträge "an den Mann" zu bringen. Und kommt mal ein Anbieter mit einem "einfachen" Konzept auf den Markt (wie etwa o2 mit dem o2o und Handy-Ratenkauf), folgt darauf wieder ein Tarifwirrwarr.


    Frankie

  • Nabend,


    ich habe mir mit der "Miete" jetzt richtig Ärger ins Haus geholt -.-
    Damals habe ich ein SAM Galxy Note 10.1 mit Internet-Flat für 20€ im Monat abgeschlossen.


    Per Mail hieß es auf Nachfrage, dass das Gerät nach den 2 Jahren auf mich über geht.
    Den Vertrag hatte ich schon vor langer Zeit gekündigt. Nachdem ich den letzten beiden Rechnungen hinterherrennen musste, war die Sache für mich durch.


    Heute trudelte ein Brief ein, dass ich nun das Tablet zurücksenden soll.
    Also habe ich bei der Hotline angerufen.


    1. Agent: ich hätte eine SMS bekommen in der man mich vor die Wahl gestellt hat. Da ich mich nicht entschieden habe muss ich es zurücksenden oder entsprechend Schadensersatz leisten. -> die SIM habe ich schon etwas länger nicht mehr in Verwendung. Das Gespräch war nicht zielführend und wir schaukelten uns gegenseitig etwas hoch.


    Nachdem ich ein paar Minuten durchatmete, rief ich noch einmal bei der Hotline an.


    Der 2. Agent sagte mir, dass ich das Schreiben als Gegenstandslos betrachten kann und BASE mich deswegen nicht noch einmal anschreiben wird. Er meinte auch, dass BASE nach dem automatischen Schreiben generell auf die Forderungen verzichtet, weil es damit bisher so viele Probleme gab und die Bedingungen der Miete an sich wohl nicht ganz wasserdicht sei. Eine schriftliche Bestätigung konnte er mir nicht geben.


    Ich bin nun gespannt, wie das weiter geht.
    Fakt ist: ich bin weder bereit das Gerät zurückzugeben (habe es auch inzwischen nicht mehr) noch auch nur 1cent an Schadensersatz zu leisten!


    Warum man dem Kunden das nicht per Post oder wenigstens Mail mitteilt ist mir wirklich schleierhaft! Die SMS habe ich aber, das steht fest, nicht erhalten. Ich binde mir ja nicht freiwillig derartigen Mist ans Bein -.-


    Hat einer von euch damit schon seine Erfahrungen gemacht?


    EDIT: zusätzlich habe ich jetzt noch per Mail um eine Bestätigung gebeten, dass ich das Gerät nicht zurückgeben muss und das Schreiben von heute gegenstandslos ist.


    Gruß
    iAcer

  • Das Gerät gehört nach den 24 Monaten Dir! Feierabend. Nicht mehr und nicht weniger...
    Obwohl, eigentlich müsstest Du noch 12 Monate Gewährleistung erhalten, ich nehme an, Du verzichtest!?


    migolf

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    ..., WIR WERDEN EWIG LEBEN! ...

  • Hi migolf,


    darauf verzichte ich auf jeden Fall! ;)


    Mal schauen ob Base auch auf diesen Standpunkt zu bringen ist, oder ob das jetzt noch eine weile weiter geht.


    Gruß
    iAcer

  • Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Das Gerät gehört nach den 24 Monaten Dir! Feierabend.


    Ich frag' nur mal ganz naiv (aber nach Lektüre der AGB):
    Warum sollte ihm/ihr das Gerät gehören?


    Es wurde ein Mietvertrag abgeschlossen - nach Ende desselben ist die Sache grundsätzlich wieder zu retournieren. Das ist eigentlich immer so bei Mietverträgen, dass man die nicht einfach behält bzw. weiter darin wohnt. Alternativ sehen die AGB einen Kauf der Sache vor - aber ich lese nicht heraus, wo hier einvernehmlich ein Kaufvertrag geschlossen worden sein sollte?

  • Ich kann die Skepsis zwar verstehen, aber wir haben das hier schon zigfach durchgekaut.
    Nochmal im Einzelnen.


    Du bekommst zu jedem Gerät einen Treuegutschein.
    Dieser entspricht laut eplus dem Restwert des selbigen.
    Behältst Du das Teil, verrechnet sich der Treuegutschein imaginär mit dem Kaufpreis.
    Gibst Du das Handy/Tablet tatsächlich zurück, bekommst Du den Treuegutschein in Gänze dem Kundenkonto gutgeschrieben.


    migolf

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  • migolf so hatte ich das auch verstanden


    Nach der Antwort (Mail) der Kundenbetreuung damals, war die Sache mit der nicht-Rückgabe nach Vertragsende eigentlich auch alles in trockenen Tüchern. Wenn man mir schriftlich bestätigt, dass das Gerät danach mir gehört, dann nehme ich das als gegeben hin.


    Wenn ich das aktuell jedoch richtig durchblicke, dann stört sich Base daran, dass ich in den letzten Monaten des gekündigten Vertrages nicht aktiv angezeigt habe, dass ich das Tablet kostenlos behalten möchte. (die absolut undurchsichtige Sache mit dem Treuegutschein)


    Man hat mir wohl auch eine SMS gesendet, in der man mir mitteilte, dass ich mich entscheiden soll. Da ich darauf nicht reagiert habe (ich weiß von dieser SMS nichts, wirklich!) sagt sich BASE nun: zack, ist unser Eigentum und du sendest es zurück oder machst dich andernfalls Schadensersatzpflichtig.


    Eigentlich bin ich zuversichtlich, dass sich das noch zur Zufriedenheit aller klären lässt.
    Ein ungutes Gefühl bleibt aber, bis die mir nicht noch einmal nachweislich bestätigt haben, dass das nun alles geklärt ist.


    EDIT: so etwas binde ich mir kein zweites mal ans Bein!

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