"Treuegutschein" ... ein bestechendes Wort, das prinzipiell auch eine weiter andauernde Treue (Fortbestehende Kundenbeziehung) voraussetzen könnte.
Sehr zu meinem Unbill ist es im TK-Sektor vor Vertragsabschluss zwingend erforderlich, (zusätzlich zu den AGB) sämtliche Tariffußnoten notfalls bis zur lfd. Nr. 273 genau zu studieren und auch zu verstehen. Ganz genau wird man die Folgen des Vertragsablusses erst bei Ablauf der zweijährigen Laufzeit beurteilen können, weil erst dann offenbar wird, ob man im Minenfeld des Tarifdickichts nicht doch eine Mine übersehen hat, die sich ans Bein geheftet hat und nachträglich explodiert. Aus meiner Sicht verbleibt jetzt nur ein "Augen zu und durch". Möglicherweise verläuft auch alles wunschgemäß, obwohl die Bestimmungen Anlass zu Zweifeln geben. Manchmal ist auch Kulanz das Zauberwort. Who knows?
Frank
Edit:
Die enthaltene zusätzliche "Versicherung" ist jedenfalls (in weiten Teilen) eine Mogelpackung. Bei einem Mietvertrag hat grundsätzlich der Vermieter das Risiko einer Verschlechterung der Mietsache (Defekte o.ä.) zu tragen, so dass es keiner Versicherung bedarf. Es gelten keine anderen Grundsätze als bei der Wohnungsmiete, wo der Vermieter trotz fehlender "Versicherung" einen Defekt etwa an der Heizungsanlage auf seine Kosten zu beheben hat.
Ausnahmen sind insbesondere aber Schäden, die der Mieter selbst verursacht hat. Daher schiene es logisch, wenn Sturzschäden in dieser ominösen Versicherung nicht enthalten sind. Die im Vertrag enthaltene "Versicherung" dürfte wohl eher als "Taschenspielertrick" zu werten sein.