ZitatOriginal geschrieben von blueheaven
ah okay danke, meinst du das macht was dass das gerät nicht im shop getestet wurde, als ichs gekauft habe wurde es vergessen und beim ladegerät abholen wurde ich einfach mit dem teil nachhause geschickt (laden war sehr voll), sprich ich habe garnicht gesehen obs funktioniert
Ob es vor dem Verkauf auf seine Funktionsfähigkeit hin getestet wurde oder nicht spielt doch für die gesetzliche Gewährleistung keine Rolle. Ansonsten müsste ja jedes verkaufte elektronische Gerät einzeln vor dem Gefahrenübergang vollumfänglich getestet werden.
Fakt ist doch, es geht nicht so wie es üblicherweise gehen sollte. Es lädt nicht. Da noch kein halbes Jahr nach Kauf verstrichen ist musst du auch nicht beweisen, dass es beim Kauf bereits nicht funktioniert hatte. Der MA probiert zwar aus, ob das was du zu beantstanden hast auch wirklich so zutriffen und wenn dem so sein sollte steht dem Austausch nichts mehr im Wege.