Hallo,
allgemein ist es ja so, dass man eine Nachnahmesendung nicht vor Bezahlung öffnen kann.
Angenommen folgender Fall:
Ich bezahle das Paket beim Paketboten der Post, nehme es in Empfang und öffne es noch im Beisein des Boten. Statt des bezahlten Notebooks sind drei vertrocknete Brötchen drin.
Wie wird so etwas gehandhabt? Ich kann mir irgendwie schwer vorstellen, dass daraufhin der Bote mit Geld losfährt und es mir überlässt, das Geld vom dem betrügerischen Verkäufer zurückzuholen. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?
Gruß
db