Nachnahmesendung überprüfen

  • Hallo,


    allgemein ist es ja so, dass man eine Nachnahmesendung nicht vor Bezahlung öffnen kann.
    Angenommen folgender Fall:
    Ich bezahle das Paket beim Paketboten der Post, nehme es in Empfang und öffne es noch im Beisein des Boten. Statt des bezahlten Notebooks sind drei vertrocknete Brötchen drin.


    Wie wird so etwas gehandhabt? Ich kann mir irgendwie schwer vorstellen, dass daraufhin der Bote mit Geld losfährt und es mir überlässt, das Geld vom dem betrügerischen Verkäufer zurückzuholen. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?


    Gruß
    db

  • das Paket darf vor Bezahlung nicht geöffnet werden, was drin ist, das ist dein Bier. Die Post wird die garantiert nicht das Geld zurückzahlen und das Paket mitnehmen, dazu besteht nämlich keinerlei Veranlassung.


    Nur ein Treuhandservice ist wirklich sicherer

    Viele Grüße
    Martin

  • Natürlich überlässt er es Dir, es sei denn Du hast wahnsinniges Glück und Du hast einen Auszubildenden oder Studi erwischt, der das mit der Nachname falsch verstanden hat und es zurücknimmt. Dann kriegt der Zusteller Ärger und die Post haftet.


    Im Grunde genommen kann ich sogar einen Haufen Scheiße für 100.000 EUR per Nachname verschicken. Da kann die Post sich nicht das Recht rausnehmen und beurteilen, ob der Verkäufer Betrug begangen hat oder nicht. Sonst würden ja schnell auch Käufer ankommen, deren Gerät defekt angekommen ist oder die eine falsche Ware drinn haben. Was soll denn ein Postbote machen, wenn man für 1000 EUR einen Pentium bestellt hat und im Paket ist ein 486er Rechner?


    Nein, das geht nicht. Wenn bezahlt wurde wird das Paket übergeben und das Geld geht an den Absender. Danach muss man die Sache mit dem regeln. Manchmal wird die Nachname ja auch nur als Zahlungsfunktion genutzt, da bekommt man dann eine Sendung, die nur aus einer Rechnung besteht und bezahlt den Betrag per Nachnahme.


    Du kannst höchstens den Briefträger bitten, als Zeuge anwesen zu bleiben.


    Danach musst Du dann Deine Forderung gegen den Betrüger geltend machen.


    martin: Nicht jeder Treuhandservice ist sicherer. Die Post hat über ein Tochterunternehmen nämlich auch so etwas im Angebot. Sobald der Empfänger den Paketempfang quittiert hat bekommt der Absender sein Geld vom Treuhänder überwiesen :D . Toller Treuhandservice, der keine Vorteile gegenüber der Nachname hat, außer dass der Verkäufer nicht evtl. auf unerstatteten Versandkosten bei Annahmeverweigerung sitzenbleibt, wobei ich nicht weiß, ob man festlegen kann, dass vom Treuhandbetrag auch bei Annahmeverweigerung auf jeden Fall die Versandkosten dem Verkäufer ausgezahlt werden.
    Auch andere Treuhandservices haben ähnliche Mankos.
    Außerdem kann es ja auch sein, dass der Käufer mit dem Produkt nicht zufrieden ist und daher die Zahlung blockiert. Evtl. hat er den Artikel selbst kaputt gemacht oder schickt ihn unvollständig zurück. Dann hat man als Verkäufer den Ärger. Weder Geld noch vollständige/funktionsfähige Ware.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • In der Praxis mußt Du die Nachnahme bezahlen und darfst dann das Paket öffnen. Du kannst dann hinterher vom Postboten bestätigen lassen, was Du vorgefunden hast in seinem Beisein. Das Geld bekommst Du allerdings nicht wieder.


    Aber eine sichere Sache ist die NN leider nicht:flop:



    Edit: da waren doch glatt zwei Mann schneller :o

  • Zitat

    Original geschrieben von Henni
    Aber eine sichere Sache ist die NN leider nicht:flop:


    Doch für den Verkäufer :D



    Man könnte die Ware ja in durchsichtigen Boxen verschicken, aber ich glaube das verbieten die Richtlinien der Post (neutrale Verpackung erforderlich, so dass man nicht den Wert der Sendung erkennen kann). Komisch, dass einige Händler dann teure Handies im bunten Originalkarton ohne Umverpackung versenden dürfen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Man kann natürlich im Beisein des Postboten das NN-Paket öffnen und ggf. seine Zeugenaussage bei einer polizeilichen Anzeige anführen. Die Überweisung auf das Konto des Empfängers kann dementsprechend gestoppt werden. Die Post mag zwar ein zum Teil altmodischer Beamtenladen sein, aber es liegt auch in ihrem Interesse, die Dienstleistung "Nachnahme" relativ sicher zu machen. Natürlich wird die Post keinen Riesenaufstand machen, wenn für 10 EUR nur vertrocknete Brötchen geliefert werden, aber bei wertvollen Dingen wie Notebook, Digicam etc. sollte es kein Problem sein, die Überweisung des Geldes an den Absender durch Anzeige zu blockieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Joe2
    Man kann natürlich im Beisein des Postboten das NN-Paket öffnen und ggf. seine Zeugenaussage bei einer polizeilichen Anzeige anführen. Die Überweisung auf das Konto des Empfängers kann dementsprechend gestoppt werden. Die Post mag zwar ein zum Teil altmodischer Beamtenladen sein, aber es liegt auch in ihrem Interesse, die Dienstleistung "Nachnahme" relativ sicher zu machen. Natürlich wird die Post keinen Riesenaufstand machen, wenn für 10 EUR nur vertrocknete Brötchen geliefert werden, aber bei wertvollen Dingen wie Notebook, Digicam etc. sollte es kein Problem sein, die Überweisung des Geldes an den Absender durch Anzeige zu blockieren.


    Ich habe paar Bekannte bei der Post, mit denen ich über das bereits geredet habe... Fast alle würden es ablehnen, zu warten, bis die Nachnahmesendung geöffnet wird, da es ihre Arbeitszeit ist. Wenns mehrere Sendungen sind läppert sich das ganze zusammen. Und da es meist keine Zeitabrechnung gibt (d.h. wer schneller austrägt ist früher fertig, wer langsamer ist eben später) ist das ganze aus meiner Sicht sehr verständlich. Was soll der Postbote wissen, welcher Deal zwischen den beiden Geschäftspartnern gemacht wurde?


    Mit der Blockierung der Überweisung wird sicher auch nicht ohne weiteres klappen. Der NN-Betrag wird umgehend weitergeleitet. Die einzige Chance besteht meines Wissens lediglich darin, vom Absender den Betrag zurückzufordern. Aber ein Blockade ist meines Wissens unzulässig. Desweiteren denke ich, dass es der Post relativ egal ist, welche Gegenstände im Paket sind, bzw. hätten sein sollen.


    Wichtig ist schlicht und einfach, dass der Kunde nicht immer das billigste einkauft, sondern bei einem seriösen Partner kauft (der halt dann auch mal ein wenig mehr verlangt)

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher



    Nur ein Treuhandservice ist wirklich sicherer


    z.B. der Treuhandservice von ebay ist wirklich sicher, allerdings nur für den Käufer. Ich als Verkäufer akzeptiere diesen jedoch auf Grund gravierender Nachteile nicht. Es gibt nämlich einen großen "Haken":
    Der Käufer muss nach Warenerhalt den Betrag freigeben. Macht er das nicht wird das Geld geparkt und die Pateien um Einigung gebeten. Einigen sie sich nicht geht der Betrag zurück an den Käufer.
    Folge: Jemand ersteigert was, Betrag geht an Treuhand, Ware kommt ordnungsgemäß an, Käufer widerspricht der Auszahlung des Betrags, bekommt diesen nach 6(?) Wochen wieder zurück. Er hat somit Geld und Ware, ich nicht von beidem...---> Toller Treuhandservice..

  • Meinen Paketboten kenne ich hier schon ewig. Bei dem war es noch nie ein Problem wenn ich "unsichere" Nachnamesendungen in seinem beisein schnell öffnete und dann bezahlte.. Wären da jetzt Steine drin gewesen hätten wir es halt wieder zugeklebt und es wäre an den absender zurück gegangen.


    Er bekommt dafür dann noch ein kleines Trinkgeld für das warten, und dann passt alles :top:

  • Ich hatte einmal so einen Fall.
    Da ich grundsätzlich misstrauisch bin,mache ich die Nachname immer im Beisein des Postboten auf.Einmal kaufte ich eine Digitalkamera bei eBay.Als das Paket per NAchname ankam,machte ich es in Anwesenheit des Postboten auf und siehe da,das Glas vom Objektiv war zerbrochen.
    Wir klebten das Paket wieder zu und ich sagte zu Ihm er solle so tun als sei ich nicht zuhause gewesen,das Päckchen wieder mitnehmen und mir einen Abholschein geben.Natürlich holte ich es nicht ab und nach Ende der Lagerfrist gings wieder retour.Natürlich habe ich dem Verkäufer die Frachtkosten erstattet.

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