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Das wichtigste sind Zeugen bei der NN Sendung öffnung.Das Geld würde ich zur Not auch einklagen. Denke nicht das die Post irgenteine Verpflichtung hat,die Überweisung zu stoppen,obwohl sie es könnte.
MFG CHris
ZitatOriginal geschrieben von kinslayer
Denke nicht das die Post irgenteine Verpflichtung hat, die Überweisung zu stoppen,obwohl sie es könnte.
Warum sollte sie auch??? Das würde unbezahlten Aufwand bedeuten, außerdem ist die Post schlicht und einfach dafür nicht zuständig! Diese erbringt lediglich die Transportleistung und die Übermittlung des NN-Betrages, unabhängig vom Inhalt!
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