ZitatOriginal geschrieben von iStephan
ich will ja nicht mosern, aber eine SIM-Karte wo man nicht rausbricht, taugt ja nicht zum Testen auf bestimmungsmässigen Gebrauch sondern nur wenn man sie auf Eignung als Bierdeckel oder Vasenuntersetzer testen will (u nur wenn sie als solches bei ebay verkauft wurde.) Selbst im Ladengeschäft kann man eine solche SIM ja nur testen wenn man sie rausbricht.
Eben. Der Gedanke beim den Vorschriften zum Fernabsatz ist ja gerade, dass man als Online-Kunde sich die Ware nicht so ansehen kann wie im Laden. Genau dies soll durch den Widerruf ausgeglichen werden, aber auch nicht mehr. Es gibt rechtlich kein "umfassendes" Prüfungsrecht der Ware "auf Herz und Nieren" mit Rückgaberecht bei Nichtgefallen, weder im Laden noch online. Wenn ein Händler dies freiwillig einräumt, ist das eine andere Frage.
Was willst du an einer SIM auch prüfen? Entweder sie funktioniert oder sie funktioniert nicht. Wenn sie nicht funktioniert, ist das ein Mangel und du hast entsprechende Gewährleistungsrechte.
Vor dem Kauf darfst du eine SIM deshalb auch im Laden nicht rausbrechen und "prüfen".