Rückgabe gem. Fernabsatzgesetz

  • Hallo!


    Ab wann beginnt die Wiederrufsfrist beim Onlineabschluss eines Handyvertrages! Bei Erhalt der Wiederrufsbelehrung oder nach Erhalt der Telefonkarte?


    An wen richte ich den Wiederruf?? Debitel oder Händler?


    Reicht zur Fristwahrung eine Mail??



    Danke schon mal!

  • rein rechtlich beginnt das Rückgaberecht nach erhalt der Widerrufsbelehrung oder Erbringung der Dienstleistung - je nach dem was als LETZTES eintritt.


    Üblicherweise widerrufe ich per Email - hat auch immer geklappt. Wichtig ist halt dass man ne Eingangsmeldung bekommt damit man notfalls nachweisen kann rechtzeitig widerrufen zu haben.


    Der Widerruf ist an den Verkäufer zu richten.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Die Frist beginnt mit Erhalt der Karte. Den Widerruf kannst du mit zurückschicken der Karte erledigen. Ob ein Widerruf per Mail zulässig ist, steht in der AGB des Händlers, an den dieser zu richten ist. Man kann, wenn man auf Nummer sicher gehen will, auch (zusätzlich) beim Provider (Debitel) widerrufen. Aber erster Ansprechpartner ist der Händler!


    Gruß Marco

  • das ist falsch!


    Der Zugang der Karte allein reicht bei weitem nicht aus die Frist für das Rückgaberecht beginnen zu lassen!

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  • Hallo Polli,
    Mir ist immer unklar:
    beginnt die Frist, wenn ich die Widerrufsbelehrung auf dem Bildschirm mit einem Häkchen versehen habe, wenn die Karte da ist, oder wenn ich die in Papierform der Karte beiliegende (nochmalige ) Widerrufsbelehrung in Händen halte, gelesen und verstanden habe?


    Denn die am Bildschirm flimmernde flüchtige Widerrufsbelehrung erweckt aufgrund textgleichheit mit der in Papierform beiliegenden die Suggestion, die Frist fange im Grunde schon im Bestellprozess an.


    Und verwirke ich mein Widerrufsrecht, wenn ich:


    1. die (z.b.) allmobil Freikarte herausbreche ausm Kartenträger
    2. ein 1 minütiges testgespräch führe
    3. ein mehrminütiges testgespräch führe
    4. eine premium - sms verschicke (z.b. handyporto) welche das 1 Euro startguthaben völlig aufzehrt?


    Ich habe bewusst allmobil als Beispiel genommen, hätte auch die bis vor kurzem erhältliche o2 freikarte sein können, da bei diesen ja ein Dienstleistungsvertrag vorliegt andererseits ich gar keinen Kaufpreis erbringe, der zurückgewährt werden müsste.


    mFG

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Und verwirke ich mein Widerrufsrecht, wenn ich:


    1. die (z.b.) allmobil Freikarte herausbreche ausm Kartenträger
    2. ein 1 minütiges testgespräch führe
    3. ein mehrminütiges testgespräch führe
    4. eine premium - sms verschicke (z.b. handyporto) welche das 1 Euro startguthaben völlig aufzehrt?


    Das ist doch bestimmt eine rhetorische Frage, oder? ;)
    Ich tippe mal auf die letzeren beiden Beispiele.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
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    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Ich habe die Karten jetzt an den Händler zurückgeschickt, bei dem ich den Vertrag online abgeschlossen habe (Firma A). Die Karten habe ich als Paket versendet, so dass ich auch einen Nachweis habe.


    Allerdings habe ich die Karten von einer anderen Firma zugesendet bekommen (Firma B). Diese habe ich kontaktiert um zu Fragen, an wen ich die Karten zurücksenden soll. Die Firma gab mir zu verstehen, ich solle die Karte an den versenden, der auf der Rechnung steht. Also verschickte ich die Karten zu Firma A.


    Gleichzeitig wiederrufe ich den Vertag beim Provider und fragte nach, an wen ich die Karten versenden soll. Diese gaben mir heute Bescheid, ich solle die Karten an die Firma B. versenden.


    Nun habe ich die Karten ja schon an die Firma A. versendet.


    Gibt es da nun Probleme, oder soll ich nochmal schriftlich per Einschreiben mit Rücksein wiederrufen?
    Bloß an wem???


    Viele Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Hallo Polli,
    Mir ist immer unklar:
    beginnt die Frist, wenn ich die Widerrufsbelehrung auf dem Bildschirm mit einem Häkchen versehen habe, wenn die Karte da ist, oder wenn ich die in Papierform der Karte beiliegende (nochmalige ) Widerrufsbelehrung in Händen halte, gelesen und verstanden habe?


    Mein letzter juristischer Stand sagt dass die Widerrufsbelehrung grundsätzlich nicht im Bestellprozess ok ist = nach Beendigung der Bestellung = ok, bei der Ware beigelegt = ok - nicht aber wenn während man die Bestellung eingibt z.B. im Rahmen wo man AGB etc. bestätigen muss auch dieses abgefragt wird.
    Für mich ist das aber letztlich insofern unrelevant als dass ich 1. davon ausgehe dass die meisten Kunden wissen dass sie ein Widerrufsrecht haben (= auf die separate Information verzichten können) und 2. für mich in dem Fall der Good Will zählt.
    Für deine Fragestellung ist es insofern unrelevant als dass ich in meinem letzten Post bereits geschrieben hab "je nach dem was ZULETZT eintrifft".
    Rein theoretisch könnte man zwar ein Konstrukt bauen bei welchem schon während des Onlinebestellprozesses damit begonnen wird eine Dienstleistung zu erbringen aber ehrlichgesagt habe ich mich mit solchen Fällen noch nicht tiefer beschäftigt.


    dazu gibts Rechtssprechungen (zumindest bezugnehmend auf Mobilcom welche die "explizite Beauftragung" mit der Dienstleistung zu beginnen als Ende des Widerrufsrechts gesehen haben.
    Praktisch sind meines Wissens alle von dir genannten Beispiele gängig = es gibt immer jmd. der versucht exakt mit deinen Beispielen zu argumentieren das Widerrufsrecht sei erloschen - praktisch bin ich der Meinung dass es hier auf den Richter ankommt.
    Speziell "1." wird meiner Meinung nach grundsätzlich von jedem Richter als Verwirkungsgrund abgelehnt, "2." vermutlich ebenfalls. Schwieriger wird es bei "3." & "4." - ich sehe es aber auch als nachvollziehbar an wenn ein Richter auch bei diesen Fällen weiterhin das Widerrufsrecht zugesteht (der Endkunde konnte ja nicht wissen dass eine Premium-SMS etwas anderes als eine normale SMS ist).

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von Dore_de


    Gleichzeitig wiederrufe ich den Vertag beim Provider und fragte nach, an wen ich die Karten versenden soll. Diese gaben mir heute Bescheid, ich solle die Karten an die Firma B. versenden.


    Es wäre schön wenn du präzise Infos gibst.
    "wiederrufe": hast du widerrufen oder wirst du erst noch widerrufen?


    1 Per Mail,
    2 per Fax
    3 per Einschreiben
    4 nur implizit durch Zurücksenden der karte ?


    Ist die Firma B ein No-Name-Logistikdienstleister wie Arvato/Bertelsmann, oder Walter Services o.ä.? Oft sind die Rücksendeadressen nicht der Händler sondern dessen Lagerhallenbetreiber / Logistiker.


    Zitat

    Diese habe ich kontaktiert um zu Fragen,


    wie hast du sie kontaktiert?
    1 Per Mail,
    2 per Fax
    3 per Einschreiben?



    Zitat

    Die Firma gab mir zu verstehen,


    wie gab dir die Firma zu verstehen?


    1 Mündlich, ohne jede Nachweismöglichkeit?
    2 fernmündlich, am Telefon, ohne jede Nachweismöglichkeit?
    3 per Mail, schwierig unter Beweisgesichtspunkten?
    4 per Fax?
    5 per Brief?


    Zitat

    Diese gaben mir heute Bescheid,


    Wie gaben sie dir bescheid?
    1 per Mail, schwierig unter Beweisgesichtspunkten?
    2 per Anruf, schwierig unter Beweisgesichtspunkten?
    3 per Fax
    4 per Brief?
    - - - -
    EDIT: Danke Polli für die ausführliche Antwort, hat sich mit meinem Posting überschnitten! :top: mir kams ganz praktisch aufs Rausbrechen aus dem Kartenträger an!

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    das ist falsch!


    Der Zugang der Karte allein reicht bei weitem nicht aus die Frist für das Rückgaberecht beginnen zu lassen!


    Warum das nicht? Schließe ich bei online einen Vertrag über eine Simkarte ab und bin über mein Widerrufsrecht belehrt worden, fängt die Frist mit Erhalt der Karte an zu laufen. Zur Ausübung des Widerrufs reicht immer eine Mail, auch wenn einem manchmal anderes weißgemacht werden soll.


    iStephan: Hast Du die Karte nach Erhalt bereits aktiviert (sprich benutzt, dazu zählt nicht das Rausbrechen aus dem Kartenträger, sondern ein Telefonat oder eine SMS), erlischt in der Regel das Widerrufsrecht auch schon vor Ablauf der zwei Wochen. Da muss man vorher mal in die AGB schauen, inwieweit der Provider eine Nutzung gestattet, die das Widerrufsrecht nicht entfallen lässt (z.B. Testminute).

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