ZitatOriginal geschrieben von basti12
Es spielt keine Rolle, ob es verbindlich "zugesagt" wurde. Es war Fakt und Vertragsgegenstand, wird es nun geändert, gibt es selbstredend ein Kündigungsrecht.
Vielfach findet das Netz bei Vertragsschluss überhaupt keine Erwähnung. Selbstverständlich ist es dann nicht vertraglich vereinbart und es gibt auch kein Kündigungsrecht bei Netzwechsel. Fakt ist vieles. Vertraglich vereinbart ist es dadurch noch lange nicht.