ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von fast.racer
Nun ja, ich würde keinem Laden eine Einzugsermächtigung erteilen, der immer wieder
mit "bemerkenswertem" Geschäftsgebahren auffällt. Berechtigte Ansprüche kannst
Du dann gerne gerichtlich versuchen durchsetzen.
Für eine Aufladung zahlen ist ja wohl ein NO GO!
Bezahlst Du auch beim Bäcker für die Brötchen neben dem Kaufpreis auch noch
für das Bezahlen - quasi eine Transaktionsgebühr ; ) ???
Eine Gebühr für das Abfragen des Kontostandes zu verlangen ist ja wohl auch
das Letzte.
Fazit: Finger weg von solchen Anbietern. Der Preis ist nicht immer geil. 2 Euro zu sparen,
ist es nicht wert, wenn ich mir nachher meine Laune wegen solcher Läden versaue.
Grüße
Fast.Racer
Dem Anbieter entstehen für das Lastschriftverfahren kosten. Die gibt er entweder an den Kunden weiter (durch Tarifpreise) oder eben direkte Kosten für das Aufladen.
Wenn Du beim Bäcker mit EC zahlen könntest, berechnet er Dir vielleicht auch was dafür oder verlangt eben einen Mindestumsatz.