Krankenhausbehandlung Schweiz

  • Hallo zusammen,
    vl. kennt sich mit dem Problem jemand aus.


    In der Schweiz wurde ein Praktikum gemacht, durch blöde Umstände kam ein 2-tägiger (bzw. eine "Übernachtung") in einem Spital zustande (Notfall).


    Habe gedacht, für so Sachen (vor allem in der EU - Schweiz inkl.) wäre man auch über die Versicherten-Karte der GKV abgedeckt.


    Jetzt will diese aber nur einen geringen Teil davon abdecken, Rest soll gezahlt werden.


    Hat jemand damit Erfahrung gemacht?


    Viele Grüße

  • Worum gings denn bei dem Teil, der übernommen wurde, und bei dem es nicht übernommen wurde? Liste doch mal die Rechnungsposten auf. Hast Du luxuriöser gelegen als üblich? Einbettzimmer oder besondere Medikamente bekommen, die man als Kassenpatient sonst nicht bekommen hätte?

  • Da es über eine Nacht war, war es auf einer Überwachungsstation. Besondere Medikamente gab es nicht (die selben wie es in Deutschland gegeben hätte).


    Auf der Rechnung (welche primär an die Krankenkasse ging) steht leider nur ein Gesamtbetrag. Eine Einzelauflistung liegt nicht vor - wird daher nochmal beantragt.


    Danke schonmal für deine Antwort!

  • Wenn ich richtig informiert bin, sind bei Auslandsbehandlungen lediglich die Kosten erstattungsfägig, die bei gleicher Behandlung in Deutschland angefallen wären. Die Differenz eines im jeweiligen Ausland höheren Preiniveaus trägt der Versicherte.


    Im eigenen Bekanntenkeis habe ich das auch schon in zwei Fällen erlebt (Bilnddarm-OP und Skiunfall, beides in Österreich). Auch in AU scheint das allgemeine Preisniveau medizinischer Leistungen über dem Deutschen zu liegen. Wenn ich mich recht entsinne, ist dieser Grundsatz oft das schlagende Argument von Reisekrankenversicherungen (die sonst ja meist überflüssig wären).


    Eine konrete Antwort auf Deine Frage wirst Du sicher beim Sachbearbeiter der Krankenversicherung erhalten (incl. Angabe der Fundstelle).


    Frank

  • Dafür hat man dann doch eine Reisekrankenversicherung, irgendeinen Sinn muss die ja haben.


    PS: Alkoholvergiftung? :D

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Nein keine Alkoholvergiftung, das würde man in dem Fall unter Lehrgeld abbuchen ;-)
    War ein Noro-Infekt mit anschließender Exsikkose. Geht auch primär nicht um mich.


    Laut erstem Gespräch mit dem Bearbeiter wäre eine Behandlung in Deutschland teurer gewesen (laut Tagessatz).

  • Nun ja ... aus der Hüfte und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:


    §13 Abs.4 S.3 SGB V:
    "Der Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung im Inland zu tragen hätte."


    Nur so als Denkanstoß. ;)


    Frankie



    Erg.:
    (Mit EU-Ländern und der Schweiz bestehendes) SV-Abkommen natürlich vorausgesetzt - in anderen Ländern drohen Kosten in unkalkulierbarer Höhe.

  • Mit der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen, von daher sollten die Kosten bis zur Höhe dessen, was in D angefallen wäre, gedeckt sein - auf Basis der Leistungen der GKV.


    Wenn das schweizer Krankenhaus darüber hinaus gehende Leistungen auf der Rechnung stehen hat, werden die eben nicht übernommen.


    In Deutschland gibt es m.W. nur noch Fallpauschalen, keine Tagessätze mehr.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Das mit den Fallpauschalen legt manche KV nach Lust und Laune aus - vielleicht auch nach Tagesform des jeweiligen Sachbearbeiters.


    Im Falle meiner Frau (KH-Aufenthalt in Linz, AU) schrieb unsere Versicherung zunächst, dass "pauschal berechnete Posten grundsätzlich nicht erstattungsfähig" seien. Ein Hinweis auf die Existenz von Fallpauschalen auch in Deutschland führte zu einer Überweisung ohne jegliche weitere Nachfrage. :p


    Nachrechnen lohnt also in jedem Fall!


    Frankie

  • Mal etwas anderes: Bei vielen Kreditkarten ist auch eine Auslandskrankenversicherung dabei, von der man oft nichts weiß. Besonders bei Kreditkarten mit irgendeiner Sonderbezeichnung oder so. Da könnte die betroffene Person nochmal gucken, ob sie nicht unwissentlich eine solche Versicherung hat.

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