Ist ja klar, daß heutzutage eine relativ genaue Erfassung der Daten vorgesehen ist.
Möchte aber fragen ob der Taggenaue Geburtstag angegeben werden muß.
Klar, daß man 10-stellige Personalausweisnummer und auch Meldeadresse angibt.
Aber muß das Geburtsdatum taggenau angegeben werden ?
Geht doch wohl eher darum festzustellen, daß der Inhaber Volljährig ist und da dürfte doch in den meisten Fällen das Geburtsjahr reichen oder ?
Kann eine leichte Variation des Geburtstagsdatum (um einige Tage) zu einer Nichtbearbeitkeit führen ?