Blau.de -> Ersatz-SIM irrtümlich bestellt

  • Hallo zusammen,


    habe bei Blau.de irrtümlich eine Ersatz-SIM bestellt; ich war davon ausgegangen, dass der Bestellvorgang noch einmal einen "bestätigen"-Button beinhaltet. Dem war aber nicht so.


    Da ich ohnehin kündigen wollte, habe ich die SIM direkt nach Erhalt mit der Bitte zurückgesendet, die mir belasteten 9,95 zu erstatten. Dies unter Hinweis auf den Irrtum.


    Frage: Greift hier das BGB(Fernabsatzgesetz)? Anders formuliert: Ist der Anbieter verpflichtet mir den Betrag zu erstatten? Blau.de weigert sich natürlich.


    Besten Dank!


    N.

  • Ich sehe den Fehler bei Dir. Du hast den Versand veranlaßt.


    Es ist kein neuer Vertrag (Kaufhandlung) zwischen Dir und dem Anbieter, sondern die Änderung eines bestehenden Vertrages. Wenn Du angibst, Du hättest eine defekte SIM-Karte (oder sie wäre kaputt gegangen), dann hat der Anbieter ja keine andere Chance, als Dir ein andere SIM zuzusenden und die SIM-Karten-Nummer einer Rufnummer im System zuzuordnen.


    Daß er dafür eine Gebühr veranschlagt, ist doch nur logisch. Du willst das nun mit einem Winkelzug abwenden.


    -skater

  • Re: Blau.de -> Ersatz-SIM irrtümlich bestellt


    Zitat

    Original geschrieben von Nomadd
    ich war davon ausgegangen, dass der Bestellvorgang noch einmal einen "bestätigen"-Button beinhaltet. Dem war aber nicht so.


    Wieso spielst du mit diesem Button und gehst dann davon aus, dass es noch einen "bestätigen"-Button gibt? Du hast also diesen Button mit Absicht gedrückt.

    o namorico
    -------------------------------------

  • Ich muss dem Threadersteller beispringen!


    Sowas ähnliches ist mir mal an einem Fahrkarten-Automaten des Nahverkehrs der DB passiert.


    Wollte am Tag vor einer nur eventuell stattfindenden Fahrt rausfinden ob auf der Geldkarte genug Guthaben ist und da es anscheinend keinen Button für "Guthabenabfrage only" gibt, musste ich einen Kauf für ein Länderticket komplett durchspielen. Ich war nur die Fernverkehrsautomaten gewohnt mit der EC_Zahlung. Als "Zahlen" im Display erschien, steckte ich die Karte rein. Sie wurde sofort mit festem Biss verriegelt, Zack-Zack wurde in grossen Lettern 20 Tacken abgebucht und die Karte war leer :eek:


    Ich hatte erwartet dass noch ein Bestätigen-Dialog kommt was am Nahverkehrsautomaten nicht der Fall ist. Die DB hatte übrigens ein Einsehen und hat mir den Betrag auf meine Reklamation hin - in der ich auf den "bestätigungslosen Prozess" hinwies - in Rekordgeschwindigkeit bar erstattet!


    Meine Argumentation gegenüber einem Mobilfunkanbieter wäre, dass durch den Wegfall der Originalkarte (warum wurde überhaupt eine Ersatzkarte benötigt, das spricht doch für den Verlust der Originalkarte) die Vertragsgrundlage (bei ohnehin fehlender Vertragsbindung - Prepaid!!) zunächst entfallen war und die Vertragsfortsetzung mit einer neuen Karte ein neues Vertragsangebot (Ersatzkartenbestellung) mit Annahme durch den Anbieter (=SIM-Lieferung) nach sich zieht. Dies insbesondere da bei Blau ja bekanntlich gar kein interner Prozess für Kündigungen vorgesehen ist! Der Account ginge nach Verlustiggehen der SIM mit Sicherheit einem vorprogrammierten Ende entgegen, wenn der Kunde nicht aktiv wird (Ersatzkartenbestellung.)


    Und warum soll da nicht die Fernabsatzregelung greifen?
    Es ist doch mit Händen zu greifen und ohne weiteres nachzuvollziehen, dass der Kunde hier einem Irrtum erlegen ist, den er eingesehen, frühestmöglich geltend gemacht und reklamiert hat.

  • Aber es ist dabei nun mal kein neuer Vertrag zustande gekommen, sondern er hat lediglich den Service in Anspruch genommen. Na vielleicht bieten sie aus Kulanz die Möglichkeit, das Geld zurückzuerhalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lionel30
    Aber es ist dabei nun mal kein neuer Vertrag zustande gekommen


    Der Satz ist vollkommen richtig, nur nicht so wie du das gemeint hast :D


    Es ist in der Tat nicht nur kein neuer Vertrag sondern - überhaupt kein Vertrag zustandegekommen! Denn der Threadersteller hat nur spielerisch herumgeklickt und dabei in seinem inneren Bewusstsein - wie er sagt - gar keine Kaufabsicht gehabt.


    Auf die kommt es aber bei der Beurteilung der Frage ob ein Vertrag zustande gekommen ist, massgeblich an.


    Es fehlte wohl am Rechtsbindungswillen beim Klicken. Man darf in das Klicken nicht nachträglich eine Kaufabsicht hineininterpretieren.


    Und deshalb könnte es gut sein dass gar kein Vertrag zustandegekommen ist. Interessant wäre die Frage nun, ob und inwieweit das Versehen unvermeidlich war und ob der Threadersteller gegenüber dem Mobilanbieter Vertrauensschaden ersetzen muss. Vielleicht fällt dazu jemand anders mehr ein?


    EDIT: wie man es auch dreht und wendet: wenn Lionel30 recht hat, dann ist kein Vertrag zustandegekommen (weder Kauf- noch Ersatzkartenbestellungsvertrag) und somit schuldet der TE jedenfalls keinen Kaufpreis sondern allenfalls Vertrauensschadens-Ersatz in unklarer Höhe; wenn meine Idee von weiter oben stimmen sollte und ein Neu-Prepaidvertrag vorliegen, dann hätte der TE ein Widerrufsrecht nach Fernabsatz.

  • Viellecht hat es der eine oder ander von euch verpasst, aber es gibt schon ein riesen Thread über blau.de Angelegenheiten --> Blau.de

    Tanti Saluti - Il dado è tratto.

  • Prima bellissima wäre es gewesen wenn du inhaltlich was beiträgst, weil sich dann das verschieben / Zusammenführen des / der Threads besser rentieren würde ;)


    So bin ich nur hochgeschreckt weil eine Neuer-Beitrag-Mail reinkam und dann DAS ^^


    Wie findest du denn die bisherigen Argumente? Muss Nomadd zahlen und sich abfinden, oder soll er auf Rückzahlung bestehen?
    Was wäre "moralisch" am gescheitesten?

  • Das alles kann er auch im grossen Hauptthread gross in die Betreffzeile schreiben und diskutieren, und dir würde ich mal wärmstens die Threadregeln raten sie dir zu lesen Kamerad. :)

    Tanti Saluti - Il dado è tratto.

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Wie findest du denn die bisherigen Argumente? Muss Nomadd zahlen und sich abfinden, oder soll er auf Rückzahlung bestehen?
    Was wäre "moralisch" am gescheitesten?

    Wie wäre es mit einer Abstimmung? Wenn die Mehrheit dafür ist, dann muss er nicht bezahlen.

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