SIM-Lock 7650

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Du hast allerdings IMHO noch ein ganz anderes Problem:



    Unter diesen Umständen drängt sich mir der Verdacht auf, daß der Verkäufer überhaupt nicht rechtmäßiger Besitzer des Gerätes war. Wenn ich von der Firma ein Handy gestellt bekomme (tatsächlich bekomme z.B. ich von meiner Firma auch eins), dann gehört mir das natürlich nicht. Zumindest nach dt. Recht (und das ist in Österreich sicher nicht anders) hast Du durch den Kauf unter diesen Umständen keinen Besitz an dem Teil erlangt.



    Hmm, interessante Überlegung ;) Aber ich frag mich dann auch folgendes:
    Angenommen, das Handy gehörte ihm wirklich nicht (als rechtmässiger Eigentümer..), wie kann er es dann verkaufen, ohne mit seinem Boss mächtige Probleme zu bekommen...?


    Ich hab es übrigens im Rahmen einer Online-Auktion (onetwosold.at) von ihm gekauft, so hab ich zumindest einen rechtlichen Nachweis über den Verkaufsvorgang, falls es wirklich Probleme geben sollte..

  • Zitat

    Original geschrieben von thematrix74
    Hmm, interessante Überlegung ;) Aber ich frag mich dann auch folgendes:
    Angenommen, das Handy gehörte ihm wirklich nicht (als rechtmässiger Eigentümer..), wie kann er es dann verkaufen, ohne mit seinem Boss mächtige Probleme zu bekommen...?


    Eine überaus berechtigte und interessante Frage... :D
    Ich nehme an, er nutzt einfach ein anderes Gerät. Mein Firmenhandy nutze ich auch so gut wie nicht (das liegt nur im Auto rum), und es würde wahrsch. auch kein Mensch merken, wenn ich es verkaufen würde (zumal wir die Dinger nach zwei Jahren, wenns ein Neues gibt, nicht mal zurückgeben müssen). Illegal wäre es natürlich trotzdem, denn es gehört mir ja nunmal nicht.

    Zitat

    Ich hab es übrigens im Rahmen einer Online-Auktion (onetwosold.at) von ihm gekauft, so hab ich zumindest einen rechtlichen Nachweis über den Verkaufsvorgang, falls es wirklich Probleme geben sollte..


    Die Probleme bekommt (bzw. bekäme) ja in erster Linie erst mal der Verkäufer.
    Du selbst müßtest Dir aber im Zweifelsfalle wohl anlasten lassen, daß Du gewußt hast, daß dem Verkäufer das Gerät gar nicht gehört und er es somit gar nicht an Dich hätte verkaufen dürfen. Kommt halt drauf an, was Dir der Mensch nun genau gesagt hat. Aber so, wie Du es hier beschrieben hast, ist die Sache IMHO klar: Das Teil gehört dem Arbeitgeber des Verkäufers.
    Und Sebastian hat natürlich Recht: "Besitz" hättest Du an dem Teil durchaus erlangt (weil es sich momentan in Deinem Selbigen befindet), "Eigentum" jedoch nicht. Man kann nicht von jemandem ein Eigentum übernehmen, der es seinerseits gar nicht hatte.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Eine überaus berechtigte und interessante Frage... :D
    Ich nehme an, er nutzt einfach ein anderes Gerät. Mein Firmenhandy nutze ich auch so gut wie nicht (das liegt nur im Auto rum), und es würde wahrsch. auch kein Mensch merken, wenn ich es verkaufen würde (zumal wir die Dinger nach zwei Jahren, wenns ein Neues gibt, nicht mal zurückgeben müssen). Illegal wäre es natürlich trotzdem, denn es gehört mir ja nunmal nicht.


    Die Probleme bekommt (bzw. bekäme) ja in erster Linie erst mal der Verkäufer.
    Du selbst müßtest Dir aber im Zweifelsfalle wohl anlasten lassen, daß Du gewußt hast, daß dem Verkäufer das Gerät gar nicht gehört und er es somit gar nicht an Dich hätte verkaufen dürfen. Kommt halt drauf an, was Dir der Mensch nun genau gesagt hat. Aber so, wie Du es hier beschrieben hast, ist die Sache IMHO klar: Das Teil gehört dem Arbeitgeber des Verkäufers.
    Und Sebastian hat natürlich Recht: "Besitz" hättest Du an dem Teil durchaus erlangt (weil es sich momentan in Deinem Selbigen befindet), "Eigentum" jedoch nicht. Man kann nicht von jemandem ein Eigentum übernehmen, der es seinerseits gar nicht hatte.


    Nö, so ist es nun wieder nicht, erstens hab ich bezüglich der Herkunft des Handys erst erfahren, als die Auktion bereits beendet war (sprich: Vertrag abgeschlossen)..und zweitens hat er mir nicht konkret gesagt, dass es ein Firmenhandy war (das hab ich nur angenommen), sondern nur, dass er es von seinem Chef erhalten hat...d.h. er könnte es theoretisch auch von seinem Chef als Bonus o. Prämie erhalten haben (sprich: Eigentumsübergang).


    Werd aber trotzdem versuchen, das mit dem Verkäufer abzuklären...

  • Zitat

    Original geschrieben von Michl
    Oder beim netten Nokia Servicepartner eine IWR-Abfrage machen lassen. Dort steht dann dabei ob das Gerät gesperrt produziert wurde.


    Michl



    Bei Geräten neueren Produktionsdatums (ab Jan. 03) fehlt die Angabe "Netzbetreiber XY Originally SIM-Lock aktivated" aber leider.

  • Also, wenn du aus Ö bist und das Mobile von T-Mobile ist, dann kann es gut sein das es keinen Sim-Lock hat. T-Mobile locken die Geräte der ersten Auslieferung fast nie (hat übrigens max.mobil auch selten getan). Habe selbst drei Mobiles von max/T-Mobile die ohne Lock sind.

  • Ich dachte immer die bei Nokia (in den Service-Centern und so) können sofort herausfinden, ob ein Handy illegal entsperrt wurde, sogar bei einem Software - Update oder Reperatur???? Oder täusch ich mich da? :rolleyes:

  • :) Teile mir doch mal die IMEI-Nummer des Gerätes mit.Ich schaue dann mal nach ,wie das Gerät ausgeliefert wurde.

    "Was man bei RTL erlebt, lässt am Verstand der Programmverantwortlichen zweifeln"
    Klaus Staeck

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Man kann nicht von jemandem ein Eigentum übernehmen, der es seinerseits gar nicht hatte.


    Doch, nach deutschem Recht unter bestimmten Bedingungen schon. Nennt sich "gutgläubiger Erwerb" (siehe z.B. http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html).


    Trotzdem ist der Fall, zumindest nach deutschem Recht, einigermaßen interessant. Nachdem, was thematrix74 gesagt hat, war er wohl beim Kauf gutgläubig. Allerdings sagt Par 935 Absatz 1 BGB, dass es keinen gutgläubigen Erwerb bei gestohlenen Sachen gibt (was der Fall sein könnte, wenn's ein Firmenhandy war). Par 935 Absatz 2 BGB schränkt das aber wieder ein: bei öffentlichen Versteigerungen gilt der Absatz 1 nicht!
    Das heisst, es liefe dann auf die Frage raus, ob onetwosold.at "öffentliche Versteigerungen" im Sinne des Par 935 Absatz 2 BGB durchführt. eBay zumindest behauptet ja von sich, es würde keine Versteigerungen im rechtlichen Sinne durchführen...


    Aber das Ganze ist nur Rumspinnerei, denn der Fall unterliegt österreichischem und nicht deutschem Recht.


    Disclaimer: ich bin kein Jurist. Nichts von dem, was ich da geschrieben habe, muss richtig sein!


    Cheers
    Daniel

  • Zitat

    Original geschrieben von Handydoctor
    :) Teile mir doch mal die IMEI-Nummer des Gerätes mit.Ich schaue dann mal nach ,wie das Gerät ausgeliefert wurde.



    :eek: Wie bzw. wo kannst du das überprüfen??


    lg, Werner

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