SIM-Lock 7650

  • Weiß jemand, wie man herausfindet, ob ein offenes Nokia 7650 v. Händler entsperrt wurde bzw. offen verkauft wurde o. nachträglich v. einer Privatperson (mit Garantieverlust) freigeschaltet wurde? :confused:


    Das Handy war nämlich eine T-Mobile-Edition u. ich hab durch Zufall herausgefunden, dass es trotzdem mit allen SIM-Karten funktioniert..
    Den Verkäufer erreiche ich leider nicht mehr...


    Gibt es dafür einen speziellen Handycode, wo man diese Daten anzeigen kann?


    lg, Werner

  • hallo,


    IMHO gibt es keine 7650er mit simlock da diese ja nicht in Prepaid paketen verkauft werden.
    Das mit der T-Mobile edition ist erwas anderes, dort sind halt schon die Favoriten von T-M drin. d.h. der Typ der dir das Verkauft hat hat(te) einen D1 Vertrag und das Handy durch Vertragsverlängerung erhalten


    MFG l_K:p

    "Z600+Win98+USB Datenkabel=Unmöglich?" wenn nicht PN an mich!!°

  • Hi,


    danke für die Antwort, es ist nur etwas anders:


    Ich bin aus Österreich u. das Handy hab ich von einem Typen gekauft, der es neu als Firmenhandy von seinem Chef bekommen hat... deswegen hatte er auch keine Rechnung..


    Bezüglich SIM-Lock verstehe ich eines aber nicht:


    Was hat das mit Prepaid zu tun?? Bei uns in Österreich ist es bei den meisten Handies so üblich, dass die Edition-Handies von einem Provider (T-Mobile, ONE o. Telering) nur für den jeweiligen Anbieter gesperrt sind... auch wenn sie ganz normal mit einem Postpaid-Vertrag gekauft werden...
    Man kann die Handies dann frühestens nach 1 Jahr gratis beim jeweiligen Händler entsperren lassen o. eben schon vorher, was allerdings relativ teuer ist..


    Werner

  • Kleine Ergänzung:


    Dass keine gelockten Geräte existieren, ist nur in Deutschland richtig.
    In Österreich gibt es auch 7650 mit Simlock.


    Edit: Da wr ich wohl zu langsam. Bleibt die Frage, ob man die Entsperrung feststellen kann.


    Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, das anhand der IMEI prüfen zu lassen?

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  • Tja, aber das beantwortet meine Frage noch immer nicht :p


    Es muss noch möglich, am Handy festzustellen, ob es nachträglich entsperrt wurde o. eben nicht (weil offen verkauft)....

  • Zitat

    Original geschrieben von thematrix74
    Tja, aber das beantwortet meine Frage noch immer nicht :p


    Es muss noch möglich, am Handy festzustellen, ob es nachträglich entsperrt wurde o. eben nicht (weil offen verkauft)....


    Frag einfach beim Netzbetreiber nach.DCT-4 Geräte können entweder per Datenkabel oder per berechnetem Freischaltcode entsperrt werden.Daher kann man nur checken,ob der Netzcode beim Netzbetreiber bezahlt wurde oder mit einem anderen Programm berechnet wurde.


    Gruß Dominik

  • Du hast allerdings IMHO noch ein ganz anderes Problem:


    Zitat

    Original geschrieben von thematrix74
    das Handy hab ich von einem Typen gekauft, der es neu als Firmenhandy von seinem Chef bekommen hat... deswegen hatte er auch keine Rechnung..


    Unter diesen Umständen drängt sich mir der Verdacht auf, daß der Verkäufer überhaupt nicht rechtmäßiger Besitzer des Gerätes war. Wenn ich von der Firma ein Handy gestellt bekomme (tatsächlich bekomme z.B. ich von meiner Firma auch eins), dann gehört mir das natürlich nicht. Zumindest nach dt. Recht (und das ist in Österreich sicher nicht anders) hast Du durch den Kauf unter diesen Umständen keinen Besitz an dem Teil erlangt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von NoKiA4LiFe
    Frag einfach beim Netzbetreiber nach.DCT-4 Geräte können entweder per Datenkabel oder per berechnetem Freischaltcode entsperrt werden.Daher kann man nur checken,ob der Netzcode beim Netzbetreiber bezahlt wurde oder mit einem anderen Programm berechnet wurde.


    Gruß Dominik


    Oder beim netten Nokia Servicepartner eine IWR-Abfrage machen lassen. Dort steht dann dabei ob das Gerät gesperrt produziert wurde.


    Michl

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Du durch den Kauf unter diesen Umständen keinen Besitz an dem Teil erlangt.

    Ohne sonderschlau sein zu wollen :):


    Den Besitz hat er sicherlich erlangt, nicht aber das Eigentum (zumindest nach deutschem Recht). ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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