Vodafone - Ausgetrickst?

  • Bei mir war das noch so, dass ich den Umzug mitten im Vertragsverhältnis hatte. Mein DSL Vertrag lief noch 1 Jahr als ich dann ordentlich gekündigt habe.
    Der Surf Sofort Stick, den sie mir ja zum damaligen Umzug, "als wiedergutmachug für das nicht schalten können" geschenkt haben, hatte eine gesonderte 2 Jährige vertragslaufzeit.


    Somit ist mein DSL Vertrag geschichte, und den sch*** Stick darf ich noch 12 Monate bezahlen.


    Das Schlimmste dabei ist noch die Tatsache, dass mir das weder zum Zeitpunkt meiner ordentlichen kündigung noch kurz danach mitgeteilt wurde.


    Somit habe ich schon einen neuen DSL Anbieter beauftragt zu schalten, die Widerrufsftist ist vergangen und eine Woche bevor der neue Anbieter geschaltet hat, kam das Schreiben von Vodafone.


    Hätte ich das vorher gewusst, dann hätte ich das eine Jahr mit dem Stick telefoniert und gesurft. Aber so, habe ich nun 2 DSL Anschlüsse die ich zahlen darf, und einen nur nutze.


    Lächerlich von VF :flop:

  • Zitat


    Er hat ja keinen wirklichen Nachteil, da die Kosten jan icht höher werden, sondern unterm Strich gleich bleiben.


    Falsch. Ich darf nämlich noch die Ersatzzahlung leisten für den DSL Vertrag.


    Zitat

    Manchmal habe ich wenig Verständnis dafür, wenn Laufzeitverträge abgeschlossen werden und einem der beiden Teile dan plötzlich (wegen Umzugs o.ä.) in den Sinn schießt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.


    Manchmal ist ein Umzug aber auch berufsbedingt und geschieht nicht einfach aus Jux und Dollerei. So viel dazu. Man weiß heutzutage eben nicht mehr, was mal in 1-2 Jahren ist.


    Zitat

    Genau hier liegt nämlich das Problem - nämlich beim TE. Hätte er sich von Anfang an vertragskonform verhalten (entweder fristgemäße Kündigung oder Mitnahme des Anschlusses in die neue Wohnung), wäre es niemals zu einem Problem gekommen.


    Entschuldigung? Wie bereits gesagt, habe ich mich vorher bei VF informiert, ob es günstiger ist außerordentlich zu kündigen oder den Vertrag einfach auslaufen zu lassen.
    Die Ersatzzahlung ist nämlich nur die Hälfte der restlichen Monatsbeiträge.
    Wo habe ich mich dann bitte falsch verhalten? Es hat mir vorher keiner gesagt, dass der Stick Vertrag dann bleibt.


    Zitat

    Und ehrlichgesagt ist selbst mir bis zu diesem Thread nicht klar gewesen, daß es sich beim DSL (mittels EasyBox) und dem (damit verwendeten) UMTS Stick um zwei unabhängige Verträge handelt!
    V.a. weil der Stick ja sogar noch in die Box reinkommt!
    Ich bin bisher ebenfalls davon ausgegangen, daß, wenn ich den DSL Vertrag kündige, damit auch "die Sache", sprich beides gekündigt und erledigt ist! V.a. weil man ja auch beides zusammen gekauft und geschickt bekommen hat.


    Eben!

  • Zitat

    Original geschrieben von fabian_r
    Falsch. Ich darf nämlich noch die Ersatzzahlung leisten für den DSL Vertrag.


    Hast natürlich recht, das ist echt nen Witz. Habs oben korrigiert! :top:
    Versuch doch das ganze Zurückzuziehen? Dann läufts normal aus und du kündigst einfach beides fristgerecht zum Ende und gut ist.
    Viel Glück!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Insoweit ist das letzte Wort m.E. noch nicht gesprochen. Wenn Vodafone aus der Kündigung des DSL-Vertrags seinen "Schaden" berechnet, dürfen die aus der Kündigung (oder eher wohl vorzeitigen einvernehmlichen Vetragsaufhebung) resultierenden Mehreinnahmen auf der anderen Seite (neue Gebühren) natürlich nicht unberücksichtigt bleiben. Hier sehe ich ganz eindeutig Nachbesserungsbedarf.


    Möchte der Kunde aus einem gesamten Vertragsverhältnis entlassen werden (nur so kann ich den Wunsch des TE auslegen), darf VF natürlich nicht einseitig der Auflösung des einen Teils zustimmen, an dem anderen aber festhalten. Die Problematik würde ich irgendwo im § 150 Abs. 2 BGB vermuten (obwohl ich weiß, dass es einige hier genauer wissen werden ;) ).


    Fazit:
    So wie es jetzt ist, kann es natürlich nicht bleiben - auch, wenn der TE sich unnötig in seine missliche Situation manövriert hat. Hier muss VF nachbessern - allerdings wird das nicht über die Hotline gehen. Den bereits vorgeschlagenen Brief nach Ratingen sehe ich insoweit als günstigste Lösung (um überhaupt erst einmal an einen kompetenten Ansprechpartner zu gelangen).


    Frankie



    Ergänzung:
    Mein erster Beitrag bezog sich auch auf das allgemein verbreitete Missverständnis, Laufzeitverträge könnten jederzeit aus besonderen Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, problemlos gekündigt werden. Insbesondere die Ente, der Wonhsitzwechsel eines Vertragspartners berechtige ihn stets zu einer "Sonderkündigung", ist nicht auszurotten. Dieses Phänomen erlebe ich persönlich mindestens einmal im Monat, wenn (weitläufige) Bekannte mit entsprechenden Ansinnen an mich herantreten. Wenn ich sie auf die rechtliche Situation hinweise, ernte ich regelmäßig ungläubige Gesichter.


    Andererseits gebührt es dem anderen Vertragspartner natürlich auch nicht, die missliche Situation des Einen dann noch zum eigenen Vorteil auszunutzen. Das geht ebenso wenig.


    Günstigstenfalls klärt man solche Dinge, bevor man irgendwelches Schriftwerk in die Welt entlässt. Allerdings lässt die Kompetenz der zur Verfügung stehenden Ansprechpartner oft zu wünschen übrig. Die für den TE aus seinem Vorgehen resultierenden Folgen hätten nämlich angesprochen werden müssen.

  • Der besagte Brief ist jetzt unterwegs.


    Mehr Info's gibt's, wenn ich Post erhalte. Danke für die zahlreichen Tipps / Ratschläge und Informationen. :top:

  • Ich habe es an anderer Stelle schonmal gesagt : Ich habe die SurfSofort Pakete auch verkauft.


    Und auch mir war nicht bekannt, das es sich hier um 2 gesondere Verträge handelt, die separat gekündigt werden müssen.


    Ich habe zumindest von mir aus allerdings allen meinen Kunden geraten, umgehend eine Kündigung für den Stick zu schreiben, weil ich ein ganz mieses Gefühl im Bauch hatte, was sich leider gerade bestätigt.


    Allerdings : Weder meine Vorgesetzten noch der VF Außendienst noch sonstwer hat mir die Problematik erklärt - und in den Schulungsunterlagen stand auch soweit mich mein Gedächtnis nicht trügt nichts eindeutiges.
    Ich erinnere mich nur daran, das die Flat irgendwas um die 3 Monate gelten sollte und danach wohl Minutenpreise berechnet würden - mehr aber nicht.


    Jedenfalls nichts von 2 Verträgen die gesondert gekündigt werden müssen.


    Ob das überhaupt so haltbar ist ? Dem Kunden gegenüber wurde das doch immer als ein Vertrag verkauft ....

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ergänzung:
    Mein erster Beitrag bezog sich auch auf das allgemein verbreitete Missverständnis, Laufzeitverträge könnten jederzeit aus besonderen Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, problemlos gekündigt werden. Insbesondere die Ente, der Wonhsitzwechsel eines Vertragspartners berechtige ihn stets zu einer "Sonderkündigung", ist nicht auszurotten.


    Ehrlichgesagt bin ich davon bisher auch ausgegangen, zumindest wenn die Versorgung am neuen Wohnort (aus technischen Gründen) nicht (mehr) möglich ist.
    Der Kunde "kann ja nix dafür" daß er umgezogen ist/ musste/ sollte... :confused:


    Alledings habe ich im Zusammenhang mit der just heute in der Zeitung gelesen, daß im Zuge der Novelle des TKG im Bundestag (Bundesrat muß noch Zustimmen, Erwartet wird ein in Kraft treten im 1. Quartal 2012), bei

    Zitat

    Umzug: [...]
    Ist der Alt-Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und mussten oft monatelang parallel am alten wie am neuen Wohnort zahlen. [URL=http://www.suedkurier.de/news/panorama/leben-und-wissen/Aus-fuer-teure-Warteschleifen;art761224,5191454]Quelle[/URL]


    wohl genau das gilt was du gesagt hat: Bisher war es reine Kulanz! :eek:


    Meldung ebenfalls bei Teltarif.

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  • Vieles wurde ja bereits gesagt, was mich allerdings mal interessieren würde:


    Wie war der genaue Wortlaut deiner Kündigung?
    Wenn in der Kündigung von allen unter einer bestimmten Kundennummer laufenden Verträgen die Rede war, dann müsste das auch für den anderen Vertrag gelten.


    Zitat

    Ehrlichgesagt bin ich davon bisher auch ausgegangen, zumindest wenn die Versorgung am neuen Wohnort (aus technischen Gründen) nicht (mehr) möglich ist.
    Der Kunde "kann ja nix dafür" daß er umgezogen ist/ musste/ sollte...


    Der Kunde kann allerdings entscheiden wohin er zieht. Er hätte sich vor abschluss des Mietvertrages informieren können ob Vodafone dort einen Anschluss schalten kann.


    Vodafone könnte auf den Vertrag bestehen und dir den Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Servior
    Der Kunde kann allerdings entscheiden wohin er zieht. Er hätte sich vor abschluss des Mietvertrages informieren können ob Vodafone dort einen Anschluss schalten kann.


    Soll heißen ich muß mir meinen Wohnort nach dem DSL Anbieter aussuchen, oder wie?


    Zum Rest wurde schon alles gesagt.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Dir ist schon klar was ich damit meinte oder?
    Wenn du als Kunde entscheidest umzuziehen, dann ist es deine Entscheidung wohin du ziehst. Du musst allerdings auch mit den Konsequenzen daraus leben:


    Wenn dein Provider dir aufgrund DEINER Entscheidung am neuen Standort keine Leistung mehr zur Verfügung stellen kann, dann ist dies einfach dein Pech und du musst die Kosten weiter tragen. Du hättest dir ja schließlich eine Wohnung suchen können in der die Leistung erbracht werden kann.


    Würde Vodafone umziehen und könnte dir danach keine Leistung mehr zur Verfügung stellen, dann hättest du ein Recht darauf erneut die Leistung zu bekommen oder eben zu kündigen.


    Was ist eigentlich so schwer daran den Satz sachlich zu betrachten und nicht seine eigenen Gefühle oder Wünsche einzubringen?

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