ZitatOriginal geschrieben von Servior
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Genau das habe ich geschrieben. Es kommt einfach darauf an wer den Umstand der nicht erbringbaren Leistung zu verantworten hat.
Da hier der Kunde umzieht ist er somit der verantwortliche.
Das ist das Grundprinzip, welches als Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen dient.
Die Anicht, dem werde durch die TKG-Novelle "ein Riegel vorgeschoben", kann ich so nicht teilen.
Selbstverständlich steht es dem Gesetzgeber frei, Ausnahmen von diesem Grundsatz festzulegen. Wenn ich den hier zitierten Teil des Gesetzesvorhabens lese, setzt die beabsichtigte Ausnahmeregelung aber voraus, dass der bisherige Anbieter die geschuldete Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann (worin man durch den fehlenden Ausbau in der Fläche durchaus eine Art "Mitschuld" sehen kann).
Letztendlich dürfte durch die Neuregelung nur eine Minderheit der Kundschaft profitieren können - diese aber durchaus nicht unberechtigt. Den von eisi gepriesenen "Knüller" sehe ich in der beabsichtigten Neuregelung jedenfalls nicht.
Frankie