Urteil: Ungewollte Mobilfunkdaten dürfen keine Kosten erzeugen

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Aber: mein Phone (Androide) verbraucht im Leerlauf vielleicht 5-10 MB/Tag. Ich denke das ist bei einem iPhone ähnlich. Um auf diesen Betrag zu kommen, muss er doch wohl mehr gemacht haben als WLAN auszuschalten und das Ding nen Monat liegenzulassen? Oder kommt man allein dadurch auf über 1.000 EUR?!

    Naja, bei 12 € pro MB, was es heutzutage immer noch gibt, braucht es keine 3 MB am Tag, um auf 1000 € zu kommen.

    Zitat

    Ich finde, man sollte die Kunden in so einem Fall nicht völlig freistellen von jeglicher Haftung des eigenen Handelns. Man sollte die Mobilfunker in dem Fall dazu verdonnern, den Flatratepreis statt der Mengenabrechung abzurechnen. So ist es ein Freibrief.

    Einige Anbieter (z.B. o2) machen ja auch genau das auf freiwilliger Basis (z.B. Deckelung bei 50 € und Zwangsbuchung der Flat). Da wird auch kein Gericht sagen, dass der Kunde jetzt auch diese Kosten erstattet bekommt. Andere kalkulieren die Kohle ein und ziehen die entsprechenden Prozesse um vierstellige Beträge gegen die Kunden durch und bekommen jetzt zum Glück zunehmend auf die Nase.

  • Zitat

    Original geschrieben von Souldrinker
    Finde ich nicht.
    Bei vielen Menschen ist ja rudimentäres Internet-Wissen da. Die wissen z.B., was WLAN ist und wie es funzt. Die schalten dann bei der ersten Nutzung am ersten Tag des Geräts WLAN an, geben die SSID und das WLAN-Passwort ein, surfen und daddeln dann online, alles wunderbar.
    So, und dann schalten sie das WLAN aus, weil sie denken, dass dann "kein Internet mehr da" ist. Und wundern sich am Ende des Monats, dass das Gerät seit dem zweiten Tag mobiles Internet nutzt (für Updates im Hintergrund etc.), obwohl sie dem niemals zugestimmt haben (sozusagen eine Opt-in-Problematik).


    Und vor so etwas MUSS man IMHO jeden schützen.


    Wer das weiß und selbstständig nutzen kann kann mir nicht erzählen er wüsste nicht das ein Smartphone auch übers Mobilfunknetz online geht.

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Wer das weiß und selbstständig nutzen kann kann mir nicht erzählen er wüsste nicht das ein Smartphone auch übers Mobilfunknetz online geht.

    Aber sicher doch! Jemand, der an der Uni / auf der Arbeit und zu Hause immer WLAN direkt anmacht und dann daddelt, dann das WLAN aus, aber nicht weißt, dass dann (bei Android) mobiles Internet genutzt wird. So einen Fall gab es doch sogar hier im Forum.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Ich finde, man sollte die Kunden in so einem Fall nicht völlig freistellen von jeglicher Haftung des eigenen Handelns. Man sollte die Mobilfunker in dem Fall dazu verdonnern, den Flatratepreis statt der Mengenabrechung abzurechnen. So ist es ein Freibrief.

    Ich will ja auch niemanden "völlig freistellen", aber so eine kurze SMS wie von mir erwähnt und schon wäre die Sache gegessen.
    Aber so etwas wollen die MF-Provider nicht. Jede noch so kleine Abzock-Möglichkeit nutzen die aus.

  • Es gibt aber auch genug Leute, die ein hippes Smartphone wollen, sich aber die 10 EUR Flataufpreis sparen wollen, weil sie ja eh nur über WLAN online gehen. Und früher oder später vergeigen sie es mit den deaktivierten mobilen Daten und wundern sich über die Rechnung. Und rennen dann vor Gericht offene Türen ein, weil sie als armer Kunde ja keine Ahnung von ihren Geräten haben können.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Es gibt aber auch genug Leute, die ein hippes Smartphone wollen, sich aber die 10 EUR Flataufpreis sparen wollen, weil sie ja eh nur über WLAN online gehen.

    Na und? Ist doch ein völlig legitimer Wunsch!


    Zitat

    und früher oder später vergeigen sie es und wundern sich über die Rechnung. Und rennen dann vor Gericht offene Türen ein, weil sie als armer Kunde ja keine Ahnung von ihren Geräten haben können.

    Genau so ist es, ohne Ironie. Was hast du dagegen auszusetzen?

  • Dass sie mündig genug sind, sich das Gerät zu kaufen. Und auch mündig genug, angemessene Kosten zu tragen, wenns daneben geht. Man kann also darüber diskutieren, dass vierstellige Beträge bei Einzelabrechnung in keinem Verhältnis zu den Flatpreisen stehen, aber mehr auch nicht.

  • "Vergeigen" können Sie es aber nur, wenn der Netzbetreiber ihnen mit ihrem Smartphone einen entsprechenden, unpassenden Tarif verkauft hat.


    Es gibt genug positive Beispiele: Bei Fyve ist es ohne Buchung eines Internetpacks nicht möglich online zu gehen. Bei o2 ist die Standardabrechnung mittlerweile 9 ct pro Minute mit Tagesairbag bei 3,50 €. Mit solchen Lösungen kann auch bei Fehlbedienung keine vierstellige Rechnung entstehen.


    Und 12 € pro MB sind "angemessen"???

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Dass sie mündig genug sind, sich das Gerät zu kaufen. Und auch mündig genug, angemessene Kosten zu tragen, wenns daneben geht.

    Es gibt Smartphones für mittlerweile 50 EUR, ohne SIM-Lock auch 99 EUR. Das kann z.B. ein Geschenk für einen Teenager sein und er darf das Gerät nur zu Hause im WLAN nutzen, damit "es nicht teuer wird". Und schon wird man vom Mobilfunkprovider indirekt gekniffen.


    Zitat


    Man kann also darüber diskutieren, dass vierstellige Beträge bei Einzelabrechnung in keinem Verhältnis zu den Flatpreisen stehen, aber mehr auch nicht.

    Jo, kann man. Ich finde es in absolut keinem Verhältnis, wenn man sieht, das Smartphones schon im zweistellen Bereich zu haben sind.

  • Das war ja meine Frage von vorhin; hat der Händler in dem Fall nicht entsprechend beraten? Es heißt ja nur, dass der Mobilfunkanbieter hätte hinweisen müssen. Und der weist die Preise ja in seiner Preisliste aus, die der Kunde akzeptiert.

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