Urteil: Ungewollte Mobilfunkdaten dürfen keine Kosten erzeugen

  • Sehr schönes Urteil: http://mobil.teltarif.de/urtei…lle-handy/news/44385.html


    Ich habe einen Traum, dass irgendwann in ferner Zukunft Kunden nur noch für Dinge zahlen müssen, denen Sie explizit zugestimmt haben.
    Und dass in diesem Zusammenhang solche Klitschen wie Drillisch ihre Geschäftsgrundlage, die Unbedarftheit ihrer Kunden, verlieren.

  • Naja... wenn man sich die selten dämliche Urteilsbegründung durchliest, wird das Urteil wohl Seltenheit haben. Mit Realität hat das ja nicht mehr viel zu tun.

  • Da könnt ja jeder kommen, eine hohe Datenrechnung produzieren und dann behaupten er wusste nix von.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Holgo
    Da könnt ja jeder kommen, eine hohe Datenrechnung produzieren und dann behaupten er wusste nix von.

    Daran sind die MF-Anbieter IMHO selber schuld.
    Einmal, vor der erstmaligen Nutzung von Mobilfunkdaten sollte IMHO eine ganz klare Frage (z.B. per SMS) kommen, ob man sich darüber bewusst ist, dass pro MB XXX EUR anfallen. Wenn ja, bestätigt man die Frage per SMS-Antwort und erst DANN sollte die Nutzung von MF-Daten möglich sein.
    Folge: Keine bösen Überraschungen und nie wieder könnten die Kunden ohne ihr Wissen abgezockt werden.

  • Es ist auch zu beachten, dass es solche Urteile immer nur in den Fällen gegeben hat, in denen der Kunde Gerät und Tarif gemeinsam vom Anbieter erworben hat. In diesem Fall hat der Anbieter selbstverständlich entweder einen passenden Tarif zu verkaufen oder den Käufer zumindest darauf hinzuweisen, dass der Tarif unpassend ist und bei Nutzung mit diesem Gerät unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen können.


    Insofern: Volle Zustimmung für das Urteil (jedenfalls, soweit wie es bei Teltarif wiedergegeben wurde).


    Sofern der Kunde Gerät und Handy separat (und ohne Beratung) erwirbt, ist er m.E. auch für die Konsequenzen verantwortlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Es ist auch zu beachten, dass es solche Urteile immer nur in den Fällen gegeben hat, in denen der Kunde Gerät und Tarif gemeinsam vom Anbieter erworben hat. In diesem Fall hat der Anbieter selbstverständlich entweder einen passenden Tarif zu verkaufen oder den Käufer zumindest darauf hinzuweisen, dass der Tarif unpassend ist und bei Nutzung mit diesem Gerät unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen können.


    Insofern: Volle Zustimmung für das Urteil (jedenfalls, soweit wie es bei Teltarif wiedergegeben wurde).


    Sofern der Kunde Gerät und Handy separat (und ohne Beratung) erwirbt, ist er m.E. auch für die Konsequenzen verantwortlich.


    Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, volle Zustimmung.


    Hier im Forum sollte man auch immer bedenken:
    Ein Richter wird immer vom durchschnittlichen Kunden ausgehen (wie auch immer man den definieren will :) ) und selber meist auch nicht mehr Ahnung von der Technik haben. So soll es aber auch sein. Es kann nicht sein, dass vom bestinformierten Kunden (der sich hier im Forum herumtreibt) ausgegangen wird. Für die Mobilfunkanbieter wäre es ein leichtes, die Kunden beim gleichzeitigen Verkauf von Smartphone und Tarif auf die Gefahren hinzuweisen. Schließlich sind die ja auch die Profituere von diesem ganzen Geschäft.

  • Bekommt man beim iPhone wirklich nichts mit, wenn sich das Handy über GPRS/UMTS einwählt? Kein kleines Symbol?

  • Ich glaub fast nicht das der Typ keine mobilen Datenverbindungen genutzt hat sondern eher das er mobile Datennutzung abschalten wollte, aber eben WLAN abgeschaltet hat, und dann ueber das Mobilfunknetz online gegangen ist.


    Weil im Text steht ja das er WLAN abgeschaltet hat. Und wenn er sowohl WLAN als auch mobile Datennutzung abgeschaltet haette, dann haette er ja ausser Telefonieren und SMS garnichts mehr machen koennen. Dann haette er doch niemals ein iPhone gekauft.


    Marko: Das iPhone zeigt die Verfuegbarkeit von GPRS mit einem blauen Punkt, die Verfuegbarkeit von EDGE mit einem blauen E und die Verfuegbarkeit von UMTS mit einem blauen 3G an. Wenn Daten uebertragen werden dann gibt es immer noch so einen sich bewegenden Kreis.

  • Danke! Das Urteil klingt danach, dass er es ja nicht habe merken können, dass das Handy Daten zieht. Das kam mir seltsam vor; dem ist aber nicht so. Dann muss ein Kunde nun also auch nicht mehr wissen, welche Symbole in seinem Handy welche Bedeutung haben.


    Wenn die Urteile zu narrensicher, pardon "kundenfreundlich", werden, dann geht das irgendwann nach hinten los. Am Ende muss man bei jeder Einwahl über GPRS/3G dessen Aktivierung explizit bestätigen, bei jeder SMS kommt eine zurück in der Art: "Antworten Sie mit JA, wenn Sie die Nachricht wirklich zum Preis von XY verschicken wollen" etc. :D


    Vielleicht gehts ja in die nächste Instanz...

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko Wenn die Urteile zu narrensicher, pardon "kundenfreundlich", werden, dann geht das irgendwann nach hinten los. Am Ende muss man bei jeder Einwahl über GPRS/3G dessen Aktivierung explizit bestätigen, bei jeder SMS kommt eine zurück in der Art: "Antworten Sie mit JA, wenn Sie die Nachricht wirklich zum Preis von XY verschicken wollen" etc. :D

    Es würde schon reichen, meiner Meinung nach, wenn vor dem allerallerersten mobil übertragenen Bit folgende Meldung per SMS kommt:
    "Achtung, Sie möchten offenbar mobiles Internet nutzen. Dies kostet laut Ihrem Vertrag 0,50 EUR pro angefangenem MB. Das heißt, dass Sie für das Laden einer kompletten Webseite u.U. 2-3 EUR zahlen müssten. Bitte beantworten Sie diese SMS mit "JA", falls Sie damit einverstanden sind."

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