Urteil: Ungewollte Mobilfunkdaten dürfen keine Kosten erzeugen

  • Leider ist das Urteil im Volltext nicht online, daher können wir da nur spekulieren.


    Klar, es steht im Kleingedruckten. Aber mittlerweile werden auch völlig unbedarfte Kunden von der Werbung für Smartphones angesprochen. Und können die mit Angaben wie "Nur 19 Cent pro 10kB" wirklich etwas anfangen? Und daraus ableiten, dass schon das Liegenlassen eines Smartphones damit - wie du gerade für dein Gerät beschrieben hast - Kosten von 1700 € - 5700 € verursacht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Souldrinker
    (sozusagen eine Opt-in-Problematik)


    Die hat man eigentlich nur bei einem iPhone mit T-Mobile oder einigen Smartphones mit Branding, wenn man eine SIM vom gleichen Netzbetreiber einleigt.


    Ansonsten muss man ja entweder den Zugang selber konfigurieren, oder zumindest die Configmessage abspeichern.


    Trotzdem ist es aber nicht fair wenn in manchen Tarifen ein einziges MB by Call soviel kostet wie eine ganze 5 GB Flat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Souldrinker
    Es gibt Smartphones für mittlerweile 50 EUR, ohne SIM-Lock auch 99 EUR. Das kann z.B. ein Geschenk für einen Teenager sein und er darf das Gerät nur zu Hause im WLAN nutzen, damit "es nicht teuer wird". Und schon wird man vom Mobilfunkprovider indirekt gekniffen.


    Aber wenn man so jemanden einen Postpaid Vertrag gibt ist man selbst schuld. Prepaid Karte rein und fertig.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Prepaid Karte rein und fertig.

    Gut, dann sind eben die frisch aufgeladenen 50 EUR weg ;) Gut, spätestens dann muss man merken, dass man eine Einstellung ändern muss.

  • Ein Urteil ganz auf dem Niveau des Gros der Iphone Nutzer :)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Der Verweis auf das Kleingedruckte/die AGB ist in diesem Fall auch unangebracht. Es geht ja darum, dass der Iphone-Nutzer gar keine mobile Datenverbindung wünschte. Dafür braucht er nicht zu wissen, was gewollte Datenverbindungen kosten. :)


    Derselbe Sachverhalt mag in einigen Jahren anders beurteilt werden. Da mag man dann seitens des Gerichts sagen, das gehöre zum gesunden Menschenverstandt das zu wissen. Aber solange auch eine kurze Datenverbindung so hohe Kosten verursacht (und dies ist bei den Vertragstarifen ohne Hinzubuchen eines Datenpakets noch häufig der Fall), wird man seitens eines Gerichts selten Mitleid mit den armen Mobilfunkunternehmen haben. ;)


    EDIT:
    Spuckt das Iphone eigentlich ne Warnmeldung aus bei den ersten paar Versuchen, eine Datenverbindung aufzubauen? So ala: "Sie versuchen eine Datenverbindung über das Mobilfunknetz aufzubauen. Das kann je nach Tarif sehr teuer werden!" Das war zumindest bei meinem Samsung Wave der Fall. Es lag auch noch ein extra Warnzettel mit dieser Information in der Schachtel.

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