Nunja. Das 14-tägige Rücktirttsrecht ist ja das eine. Die Erfüllung der laut Vertrag geschlossenen Vereinbarung(en) das Andere.
Die Widerrufsfrist kann tatsächlich erst mit Eingang der Ware beginnen. Das sollte also tatsächlich erst mit Auszahlung und Eingang des Kfz-Adapters der Fall sein und ist hier von Jenny auch so bestätigt worden. Ist so fern tickt die Uhr ja noch gar nicht ( jenny: sehe ich das denn richtig?).
Was die Erfüllung des Vertrags angeht, sind die Angaben auf der Homepage ja eindeutig. Und ich habe von Anfang Oktober eine Email von Handybar, in der die Eckdaten 49,95 // SMS // 1GB per Email bestätigt wurden.
Also lasse ich denen bis Ende der Woche Zeit, die Sache mit Vodafone zu klären.