In dem Artikel steht betreffend die 250.000 stillen SMS steht aber auch:
"Die juristische Grundlage dieser Aktionen waren laut Jäger 778 Ermittlungsverfahren, in deren Rahmen die entsprechenden Überwachungsmaßnahmen auf richterliche Anordnung hin erfolgten. "
und
"Weil es sich bei den stillen SMS um keine Kommunikation handelt, fällt sie auch nicht unter den Bereich des Grundgesetzartikels 10, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis regelt. Trotzdem ist in der Regel eine richterliche Anordnung nötig. Eine Ausnahme bestünde, wenn "Gefahr im Verzug" geltend wird. Dann würde nur eine staatsanwaltschaftliche Eilanordnung benötigt ..."
Daher verstehe ich die Aufregung nicht ... es ist alles "wie sonst auch". Wen letzteres stört, sollte sich nicht auf die stillen SMS beschränken. Der einzige Unterschied zur gewöhlichen Standortbestimmung dürfte sein, dass Ergebnisse kurzfristiger für die Ermittlungsarbeit zur Verfügung stehen (halt bei Bedarf).
Frankie
Edit:
Bei hetzerischen Kundgebungen der NPD könnte auf diesem Weg vielleicht festzustellen sein, ob neben zahlreichen Mitarbeitern des Verfassungsschutzes überhaupt andere Personen anwesend sind. :p