Was meint ihr zum neuen "Jugendschutzgesetz" ? + indizierung von C & C: Generals?

  • Was meint ihr zum neuen "Jugendschutzgesetz" ? Und was meint ihr zur Indizierung von C & C: Generals? Ich wusste nicht ob ich`s hier reinstellen soll oder unter software... also bitte nicht gleich wieder schreiben: " das gehört hier nicht rein... " Ich finde es wirklich sche***, dass es jetzt keine Actionspile-demos mehr auf den COmputerspilemagazinen mehr gibtund auch die Indizierung von C & C halte ich für nicht gerechtfertigt!
    Was denkt ihr darüber?
    Wenn ihr meiner Meinung seid, schaut euch das mal an :
    http://www.bpjs-klage.de


    MfG,


    Mäxle

    Wer kennt ein programm, mit dem ich
    längere Sprachaufnahmen, als 1 Minute mit dem 3650 machen kann? Bitte schickt eine PN an mich!!!

  • Hi!
    Ich halte das neue Gesetz für so halbwegs gut! Es gibt Spiele, die nicht in Kinderhände gehören[z.B. SoF1], aber die Generals-Indizierung finde ich lächerlich. Wenn schon, dann müssten sie die restlichen C&C-Teile auich indizieren, da ist es ja im Grunde die gleiche Situation. Mehrere Parteien kämpfen um Rohstoffe. Wäre deas Ganze nicht so auf die aktuelle Weltpolitik bezogen[dafür kann aber Westwood nichts], wäre das Spiel wohl heute noch auf dem Markt.

  • Ich muss sagen: ich finde die Indizierung von CC Generals gut. Als ich es mal angefangen hatte zu spielen (ca. mitte Februar) blieb mir fast die Spucke weg - da ging's in der ersten Mission doch tatsächlich konkret um Bagdad. Die Begründung zur Indizierung habe ich mir mal durchgelesen, und stimme mit dieser generell überein.

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • In der aktuellen CT ist ein Bericht über das neue Jugendschutzgesetz drin. IMHO teilweise lächerlcih.


    So dürfen z.B. in Zukunft keine Spiele mehr ohne Alterskennzeichnung verkauft werden. Dies finde ich ja im Prinzip in Ordnung, allerdings werden dadurch ältere Spiele, bzw. noch nicht verkaufte Restposten unverkäuflich.
    Was wird z.B. aus ebay? Man darf ja noch nicht einmal mehr "Barbies Modeladen" oder so was verkaufen da die Alterskennzeichnung fehlt.


    Da ist das Chaos vorprogrammiert.


    bye
    m@rtin

  • Ich versteh' die Diskussion nicht so ganz :rolleyes:


    Wen das neue Jugendschutzgesetz / die Indizierung von CC stört kauft seinen Kram direkt im Ausland oder via Internet :D


    Die, die drauf stehen sich die Spiele von irgendwelchen dahergelaufenen Experteren "vorsortieren" zu lassen freuen sich hier in Deutschland über die tolle Auswahl :p

  • indiziert heisst doch nur das es net öffentlich im Laden stehen darf oder?
    bei uns im Promarkt muss man nur nach indizierten Spielen an der Theke fragen und nach Vorlage eines Ausweise kriegt man die zu sehen.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Elefant


    Ich versteh' die Diskussion nicht so ganz :rolleyes:

    Irgendwie überrascht mich das nicht wirklich...


    Dann will ich Dir mal auf die Sprünge helfen: Hier geht es darum, ob das neue Jugendschutzgesetz praktikabel und durchdacht ist, oder aber ein sinnloser Schnellschuß, der nur weiteren Verwaltungsaufwand bringt und sonst keinen erwähnenswerten Effekt hat - und das ganze wird Anhand der Indizierung vom C&C Generals diskutiert (und in dieser Diskussion ist es letztlich vollkommen unerheblich, ob und wie man diese Indizierung umgehen kann - was allerdings ohnehin kein wirkliches Problem ist, denn indiziert heißt nicht verboten). Jetzt klarer?

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    ... kauft seinen Kram direkt im Ausland oder via Internet ...


    Im Ausland, ja. Übers Internet im Ausland, auch ja. Im Inland allerdings wirst du, wenn du nicht registrierter Händler bist, Probleme haben über den Versandhandel zu bestellen.


    Andrerseits wirst du als Minderjähriger sowieso Probleme haben im Ausland zu bestellen, wenn du nicht Papi´s Kreditkarte bekommst. Als Volljähriger interessiert die Indizierung sowieso nur peripher.


    Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    indiziert heisst doch nur das es net öffentlich im Laden stehen darf oder?


    Exakt. Solche Spiele dürfen nicht öffentlich angeboten und/oder beworben werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Michael Lindner
    Ich denke das dies nur Spiele betrifft die nach dem 01.04.2003 hergestellt wurden.



    MfG, Michael


    Laut CT anscheinend nicht. Gilt für ALLE Spiele.


    ALs Beispiel ist sogar folgendes aufgeführt: wenn ein Kind (sagen wir mal 13 Jahre alt) sich das Uralt Spiel Andromeda kaufen will, dann geht das nicht da es keinen Alteraufkleber hat (-> und damit erst ab 18 Jahren verkauft werden darf).


    ABER: Kauft das selbe Kind eine "Spielkonsole" mir zig integrierten Atari Spielen für 19,99, dann darf er das, da Hardware vom neuen Jugendschutz ausgeschlossen ist.


    Und nochwas: So ein Altersaufkleber kostet den Hersteller ca 1000€ laut der neuen Preisliste.
    Sogar die exakte Grösse des Aufklebers ist vorgeschrieben. Und da der auch aufs Medium muss (CD, Game Boy Plastikdingsbums) haben die laut Hersteller das nächste Problem: Die ganz neuen Game Boy Advance SE haben so kleine Speicherchips für die Spiele das der Aufkleber zwar grad so drauf passt, sonst aber nichts mehr.


    bye
    m@rtin

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