Miet-Garage durch Dritte beschädigt - Regulierung Schaden und Folgeschäden

  • Ahoi,


    folgende Situation (die sehr wahrscheinlich zu komplex ist für den Kleinkram-Thread).


    Ich habe eine Garage für mein Auto gemietet, schon mehrere Jahre.


    Vor zwei Wochen hat sich dann auf dem gegenüberliegenden Parkplatz ein Renault Traffic selbständig gemacht und ist in die geschlossene Garage gerollt.


    Ende vom Lied: Tor völlig beschädigt, lässt sich jetzt nicht mehr öffnen. Passiert ist das Ganze am 01.10.2011.


    Heute, vierzehn Tage danach, sind wir nicht wirklich weiter. Der Vermieter ist im Büro nie zu sprechen, mal heißt es die Instandsetzung sei beauftragt, dann wieder es dauert noch mindestens eine Woche.


    Ich werde wohl oder übel am Montag dann ein Schreiben mit Fristsetzung aufsetzen und die Reparatur fordern, ansonsten Mietkürzung.


    Wie lange sollte die Frist sein? Ab wann darf ich die Miete kürzen? Fristende, oder?


    Nächstes Problem: Der Wagen (der gottseidank) zu dem Zeitpunkt nicht in der Garage stand ist so versichert das der Wagen über Nacht in der Garage stehen soll. Meine Versicherung ist informiert und hat das auch bestätigt. Vorerst keine Prämienerhöhung, doch wenn es länger dauert wird die Prämie für die Zeit entsprechend angepasst. Von wem muss ich mir diese Mehrzahlung wiederholen? Schadensverursacher oder Vermieter?


    Desweiteren stehen auch die Winterreifen in der Garage.. Noch brauche ich Sie nicht, aber was wenn ja? Ich kann ja schlecht nen neuen Satz Winterräder kaufen und die Rechnung an die Versicherung schicken?


    Der Traffic ist bei der Generali versichert, Schadensnummer habe ich. Dort habe ich heute erfahren das der Vermieter noch immer nicht alle Unterlagen eingereicht hat und der Halter des Traffic den Schaden wohl immer noch nicht gemeldet hat. (Nur falls das was zur Sache tut)


    Danke fürs Lesen und Helfen.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • dein ansprechpartner in allen belangen ist dein vermieter.


    ich würde bereits ab dem ersten tag an dem du die garage nicht nutzen kannst, keine miete mehr zahlen. der vermieter wird sich das dann schon als mietausfall von der versicherung wieder holen.


    auch wenn die versicherung mehr geld will, würde ich das dem vermieter in rechnung stellen, auch dies wird er sich ggf. von der versicherung wieder holen.


    gleiches gilt für winterreifen. dies würde ich aber vorher ankündigen und wenn der vermieter nicht wenigstens durch den hausmeister dir zugang verschaffen kann, dann ersatz besorgen und in rechnung stellen.

  • Zunächst mal eines: man kann zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Dann ist das erstmal protokolliert und der Fall aktenkundig.


    Mit dem Vermieter: Frist von 14 Tagen geht immer, danach kann man zur Selbstregulierung greifen. Sollte man aber dem Vermieter auch jetzt schon mitteilen. Frage ist aber, ob ein Selbsteinbau eines Tores durch eine Fachfirma notwendig ist und dies auch finanziell günstig ist. Denn wenn das Auto draussen steht, hat man schlechte Karten. Steht es drin, muss man ja rausfahren können und da kann bis zur Neueinsetzung eines neuen Tores auch eine Reparatur ausreichen. Selbsthilfe geht bei Garagen eher nicht gut aus. Anders Beispiel wo es gut ausgeht (keine Kosten für den Mieter: Heizung fällt aus im Oktober).
    Wie Du siehst, ist es ein wenig Abhängig was tatsächlich los ist und das ist so nicht gut zu klären.


    Winterreifen: ist auch so eine Sache. Normal brauchst Du sie jetzt nicht. Sonst würde man das Tor aufbrechen und dann wäre es "normal" ein Fall der Generali. Obwohl Winterreifen ja ab 7°C notwendig sind und das ist quasi jetzt schon der Fall.
    Wenn sich die Beschaffung durch den Vermieter verzögert, dann liegt der Dreck bei ihm und die Kosten auch.


    An deiner Stelle würde ich ein Schreiben mit 10 Tagen zur Beseitigung mit Einschreiben-Rückschein an den Vermieter abschicken. Mietkürzung ab Schaden. Diese Kosten kann sich der Vermieter von der Generali wieder holen. Beweise sind notwendig (Anzeige bei der Polizei, obwohl die nicht wirklich dafür zuständig sind). Dauer der Mietkürzung bis zur Reparatur.


    Hoffe die Infos reichen erstmal. Wichtig ist: man selbst ist gegenüber dem Vermieter auch zur Schadensbegrenzung angehalten, auch wenn er sehr unkooperativ ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von sogar
    Zunächst mal eines: man kann zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Dann ist das erstmal protokolliert und der Fall aktenkundig.


    [...] Beweise sind notwendig (Anzeige bei der Polizei, obwohl die nicht wirklich dafür zuständig sind).


    Entschuldige bitte, aber das ist (mit Verlaub) Blödsinn! Hauptsache immer erstmal zur Polizei gehen, wenn man nicht mehr weiter weiß oder den gesunden Menschenverstand nicht einsetzen kann/will... :rolleyes:


    Was bitte soll die Polizei hier tun? Die Polizei ist zuständig für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Dass dies hier nicht zutrifft, hast Du ja auch sogar selbst schon erkannt. ;) Welche Gefahr liegt hier ggf. vor? Richtig, die Gefahr, dass der Vermieter seinen Schaden nicht von der Verursacherversicherung reguliert bekommt. Wir reden ja hier nicht von einer Verkehrsunfallflucht (Stichwort: Feststellungsinteresse!). Dass der Nutzer/Halter des Traffic seiner Versicherung bisher noch keinen Schaden gemeldet hat, ist erstmal nur ein vertraglicher Verstoß gegenüber seiner Versicherung, Stichwort: Obliegenheitspflichten!


    Im speziellen Fall hier hätte eine polizeiliche Unfallaufnahme am Tag des Unfalls die Personalien aller Beteiligten sichergestellt und dafür gesorgt, dass zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (zwischen Halter des Traffic und Vermieter) gewahrt werden. Dies ist im Nachhinein ja wohl nicht mehr erforderlich. Mittlerweile (Es war doch sogar schon vom Anfang an, oder?) ist hier offensichtlich wohl bekannt wer den Schaden verursacht hat. Zu Grunde liegt hier eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die auch nur dann polizeilich geahndet wird, wenn der Garagenhof im öffentlichen Verkehrsraum liegt und die Polizei direkt gerufen wird. Eine Privat-Tiefgarage wäre hier beispielsweise vom ÖV ausgenommen. ;) Für den Vermieter ist somit die Versicherung des Traffic der richtige Ansprechpartner und niemand anders. Das neue Tor oder eine Reparatur des alten muss von der Versicherung des Traffic übernommen werden. Dafür zu sorgen, dass die Schadensregulierung hier schnellstmöglich läuft, liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters. Der muss Druck machen, damit der Nutzer der Garage sein gemietetes Objekt schnellstmöglich wieder nutzen kann. Sollte das nicht laufen, muss der Mieter dem Vermieter eine Frist setzen und kann schließlich bei fruchtlosem Ablauf dieser die Miete kürzen.


    Bei den Sorgen, die sich der TE um die Nutzbarkeit seiner Garage macht, handelt es sich ggf. um Ansprüche, die der TE gegenüber seinem Vermieter hat. Mit der Versicherung des Traffic hat der TE nichts am Hut ;)


    Hinsichtlich der ggf. einzuhaltenden Fristen (bei Ankündigung einer Mietkürzung für die Garage) sollte besser mal ein Anwalt kontaktiert werden. ;)


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Zitat

    Original geschrieben von herold
    Sollte das nicht laufen, muss der Mieter dem Vermieter eine Frist setzen und kann schließlich bei fruchtlosem Ablauf dieser die Miete kürzen.
    [...]
    Hinsichtlich der ggf. einzuhaltenden Fristen (bei Ankündigung einer Mietkürzung für die Garage) sollte besser mal ein Anwalt kontaktiert werden. ;)


    Zuerst in Satz 1 etwas als Tatsache darstellen, dann in Satz 2 das Ganze revidieren ;)


    Für die Geltendmachung einer Mietminderung bedarf es keiner Fristsetzung, die Miete ist ab dem Zeitpunkt kraft Gesetzes gemindert, ab dem der Vermieter Kenntnis von dem Mangel der Mietsache hat.
    Insofern bedarf es lediglich einer Mängelanzeige beim Vermieter, soweit dieser bisher keine Kenntnis von dem Mangel hat.

    ...

  • Muss ich nicht zunächst einmal dem Vermieter die Möglichkeit einräumen, den Schaden innerhalb angemessener Zeit zu beheben? Erst, wenn der Schaden innerhalb einer gesetzten Frist nicht behoben wird und der Vermieter auch weiterhin kein Interesse signalisiert, kann ich dann nicht erst die Miete kürzen? Das soll also schon vorher gehen, selbst wenn es sich nur um wenige Tage handelt? Das ist ein interessanter Aspekt. Man lernt nie aus. Du scheinst da wohl vom Fach zu sein. ;)


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Zitat

    Original geschrieben von herold
    Muss ich nicht zunächst einmal dem Vermieter die Möglichkeit einräumen, den Schaden innerhalb angemessener Zeit zu beheben? Erst, wenn der Schaden innerhalb einer gesetzten Frist nicht behoben wird und der Vermieter auch weiterhin kein Interesse signalisiert, kann ich dann nicht erst die Miete kürzen? Das soll also schon vorher gehen, selbst wenn es sich nur um wenige Tage handelt? Das ist ein interessanter Aspekt. Man lernt nie aus. Du scheinst da wohl vom Fach zu sein. ;)


    es ist was anderes, wenn eine mietsache mängel aufweist oder ob man sie überhaupt nicht nutzen kann. letzteres ist bei dir der fall. von daher ist kein "kürzen" ab irgendeiner frist angebracht sondern komplette einstellung der mietzahlung ab schadenseintritt.

  • Es macht juristisch keinen Unterschied, ob die Minderung der Miete 10% beträgt, wegen kleinerer Mängel, oder 100%, weil man die Mietsache überhaupt nicht nutzen kann. Der Mieter kann mindern, sobald er den Mangel angezeigt hat; eine Fristsetzung ist in keinem Fall nötig. Diese wird nur interessant, wenn der Mieter den Mangel auf Kosten des Vermieters selbst beseitigen will. Das geht in der Tat nur dann, wenn der Vermieter dies auch nach Fristsetzung nicht tut.

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