Hallo,
ist jetzt SOHO nun möglich oder nicht?
Muß ich etwas auf dem Auftrag notieren wenn ich den SOHO Rabatt möchte?
Ist das Galaxy s2 deutsch Ware?
Ist die 60 Minuten Option Monatlich kündbar?
Danke
Gruß fury33
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Hallo,
ist jetzt SOHO nun möglich oder nicht?
Muß ich etwas auf dem Auftrag notieren wenn ich den SOHO Rabatt möchte?
Ist das Galaxy s2 deutsch Ware?
Ist die 60 Minuten Option Monatlich kündbar?
Danke
Gruß fury33
was wird denn als nachweis für soho verlangt? reicht die umsatzsteuer-nummer?
Zitatist jetzt SOHO nun möglich oder nicht?
wurde mir von handybar mehrfach so bestätigt: JA.
@ handybar:
a) gibts neuigkeiten zur lieferzeit für iPhone 4S 16GB weiss? d.h. wann kann mit dem versand gerechnet werden?
b) iPhone 4S 16GB = freies gerät, korrekt?! d.h. ohne NET-/SIM-Lock?
Samsung P7500 - ist das die 3G Variante vom 10.1?
Falls ja: handelt es sich um deutsche Geräte? Falls nicht, wie läuft das dann mit der Garantie?
Ich frage deshalb, weil das 10.1 in Deutschland ja eigentlich nicht verkauft werden darf (ja, ich weiß, nur nicht von Samsung, von Händlern schon - aber die müssen ihre Ware ja auch irgendwo herbekommen)
Gruß
hallo,
als soho-nachweis am besten die gewerbeanmeldebescheinigung...
vertrag abschließen, auf den unterlagen vermerken, dass soho- rabatt, gewerbeanm.besch. mitsenden. dann richten wir das ein.
lg,
handybar.de
@handybar
Bin bereits Vf-Kunde, Abbuchung läuft über ein Konto OHNE Bankkarte, also habe ich auch keine Bankkartennummer - was trage ich dann in Euer Formular ein?
Kann hier jemand *sicher* sagen, ob als Nachweis die Zuteilung einer USt.Id.Nr. ausreicht? Nicht jeder hat auch ein Gewerbe angemeldet.
Danke
bei den Handys mit Auszahlung: erfolgt die Auszahlung auf's Vodafone-Kundenkonto oder auf das Girokonto des Kunden?
Die 10 EUR Rabatt kommen nur auf das Vodafone-Kundenkonto, richtig?
Ich zitiere mal aus dem VF InfoDok:
"Sie können die Vorteile für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen nutzen, wenn Sie uns Ihre Geschäftstätigkeit durch einen Handelsregister-Auszug oder Ihren Gewerbeschein nachweisen oder uns eine Bescheinigung vom Finanzamt z. B. über Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorlegen."
Dennoch wird gelegentlich behauptet, der Nachweis der Zuteilung einer USt.ID. würde nicht ausreichen - wie auch jetzt wieder.
Ich lass' das besser.
Gruß
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