Mit UMTS sind die Auflagen aber nicht erfüllbar. Wie gesagt, o2 scheint der Auffassung die Auflagen erst 5 Jahre nach Nutzbarkeit der Frequenzen (700er) erfüllen zu müssen.
Die werden das schon vorher durchleuchtet haben. Am Ende wurden die Versteigerungsbedingungen von Juristen der öffentlichen Hand kreiert, die man bei jeder Gelegenheit als bestenfalls 2. Wahl kennenlernt. Die Gegenseite stellt dann die Einserkandidaten und Überflieger und zerlegt dann bei Bedarf staatliche Randbedingungen nach Belieben.
Machen wir ja auch so. Bei Ausschreibungen sind in unserem Sektor etwa 1/3 derart fehlerhaft, dass sie angreifbar bis zur Aufhebung sind. Die Lernkurve der öffentlichen gleicht dabei einer Parallelen zur x-Achse. ...und das ist gut so. Für uns.