ZitatOriginal geschrieben von Gussi
Ich stelle enttschäut fest, welches Ziel O2 wirklich verfolgt. Vor dem Netzzusammenschluss wusste man, dass O2 sich nur auf Städte konzentriert hatte. Den Ausbau mit UMTS hat man total verschlafen. Durch den Zusammenschluss mit eplus kam eine neue Erwartungshaltung auf. Ich zumindest dachte, o2 wollte nun mit Telekom und vodafone gleichziehen.
Jetzt stelle ich fest, dass das nicht der Fall ist, ein Konkurrent sollte nur verschwinden. Ein flächendeckendes Mobilfunknetz ist gar nicht gewollt. O2 sucht sich nur die Sahnestücke heraus und baut dort mobiles Internet aus. Bloß so ein Mobilfunknetz brauche ich nicht. Das das auch anders geht, sieht man bei der Telekom, die hat sogar in der Fläche ein sehr gutes LTE Netz und baut weiterhin aus und das schneller als O2. Aber O2 macht so weiter, wie immer. Dort ist irgendwie alles langsamer XD.
Und das Argument mit dem Netzzusammenschluss zählt nicht mehr. Netzzusammenschluss und Netzausbau kann man gut kombinieren, aber Ausbau war gar nicht gewollt. Ziele werden auch immer weiter nach hinten gesteckt. Flächendeckendes LTE, wie von O2 angekündigt, wird es nie geben.
dazu nur:
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4. Versorgungsverpflichtung
Der Zuteilungsinhaber muss eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung mit mobilfunkgestützten Übertragungstechnologien sicherstellen, die eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) pro Antennensektor im Downlink erreichen.
Die Auferlegung einer Versorgungsverpflichtung von 50 Mbit/s pro Antennensektor für jeden Netzbetreiber soll sicherstellen, dass in der Regel Übertragungsraten von 10 Mbit/s und mehr im Downlink bezogen auf die prozentualen Vorgaben für die Haushaltsabdeckung zur Verfügung stehen.
In einem Zeitraum von drei Jahren nach Zuteilung der Frequenzen muss jeder Zuteilungsinhaber eine Abdeckung mit der oben genannten mobilfunkgestützten Breitbandversorgung von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % bundesweit erreichen.
Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
Zuteilungsinhaber können Kooperationen eingehen oder Frequenzen überlassen, sofern dies regulierungs- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist.
Ein Frequenzzuteilungsinhaber, der bislang noch nicht Betreiber eines bundesweiten Mobilfunknetzes ist, ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 25 % ab dem 1. Januar 2021 und mindestens 50 % ab dem 1. Januar 2023 zu erreichen.
Zuteilungsinhaber haben nachzuweisen, dass die auferlegte Versorgungsverpflichtung erfüllt wurde. Der Flächendeckungsnachweis ist über geeignete Simulationsdarstellungen plausibel und zweifelsfrei zu begründen.
Die Bundesnetzagentur wird dies durch geeignete Funkmessverfahren überprüfen. Die hierbei zu erfüllenden Parameter werden nachträglich unter Berücksichtigung der eingesetzten Technik festgelegt.
5. Der Frequenzzuteilungsinhaber hat der Bundesnetzagentur ab der Zuteilung jährlich über den Stand der Frequenznutzungen und des Netzaufbaus sowie des Netzausbaus zu berichten.
Dieser Bericht soll auch den Versorgungsgrad im Hinblick auf die Flächenabdeckung, die durchschnittliche, tatsächlich zur Verfügung gestellte Übertragungsrate sowie den Sachstand zur Einführung innovativer Anwendungen und technologischer Weiterentwicklungen umfassen.
Und so weiter:
https://www.bundesnetzagentur.…_blob=publicationFile&v=1