Vom Händler schon benutztes P800 statt neuem! Was hättet ihr gemacht?

  • Sicher? Da gibt ers doch wie immer 2 Juristen und 3 Meinungen. Diverse AGs z.B. haben IMHO mehrfach die Zusammengehörigkeit der beiden Verträge bestätigt.

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Also nur weil ein gebrauchtes Handy geliefert wurde, muss man ja nicht sofort wieder alle Hexen verbrennen, die im Umkreis von 10km zu finden sind :rolleyes:.


    Es kann sich auch um einen billigen Fehler oder eine Verwechslung von Paketen handeln, so dass ich erstmal abwarten würde, wie die Geschichte ausgeht!
    Wo Menschen arbeiten, passieren bekanntlich Fehler!

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von TheDoc
    Diverse AGs z.B. haben IMHO mehrfach die Zusammengehörigkeit der beiden Verträge bestätigt.


    Ein Amtsgericht kann eigentlich überhaupt nichts bestätigen, zumal bei einem solchen, doch recht komplizierten, Fall. Da sind Einzelrichter am Werk. Warum wohl werden viele Entscheidungen der Amtsgerichte in höheren Instanzen aufgehoben?

  • Sebastian hat recht, man sollte erstmal dem Verkäufer die Chance geben, auf den Vorfall zu antworten. Erst danach würde ich weiterüberlegen, was ich unternehme...

  • Danke erstmal für die vielen Tipps/Antworten!


    Mir ist schon klar dass das Fernabsatzgesetz zwar bei dem Handy greifen würde! Allerdings hätte ich dann einen Vertrag am Hals und kein subventioniertes Handy (hab' mich da mal informiert).


    Aber wozu auch??? Ich finde das Handy klasse, und der Händler war auch absolut professionell, seriös und hilfsbereit - warum also nicht von ihm kaufen?
    So etwas kann ja mal passieren (da stimme ich Sebastian vollkommen zu) - vielleicht wurde das Handy von einem anderen Käufer zurückgesand und wurde nicht auf Gebrauchsspuren überprüft! Kann ja durchaus mal vorkommen, Händler sind ja auch nur Menschen :) , außerdem hat er sich ja auch direkt kooperativ gezeigt und mir sofort einen Umtausch angeboten (mit einem Nachlass bin ich nicht zufrieden - man kann ja nie wissen was der Vorbesitzer bereits mit dem Handy gemacht hat / bzw. warum er es zurückgeschickt hat -> irgendein von mir nicht entdeckter Bug vielleicht).


    Und aus diesem Grund möchte ich den Händler hier auch nicht gleich an den Pranger stellen. Je nachdem wie es jetzt weiter läuft, werde ich aber hier im Forum nochmal Meldung abgeben :D


    Steven

  • Klar ist ein AG eine niedere Instanz, letztendlich aber kann/könnte man sich zumindest ggü. dem Händler darauf berufen. Ich bin kein Jurist und werde selbige wahrscheinlich nie verstehen. ;) Meine o. gepostete Meinung haben allerdings auch schon einige im Forum aktive Juristen bestätigt.

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Ich würde....wenn ich das Gerät weiterbenutzen möchte die Fingerabdrücke entfernen, es auf einwandfreie Funktion prüfen und wenn die o.k. ist, mich an ihm freuen...wenn ich den Erlös bei E-Bay im Auge hätte, natürlich erst mal meinen Hausjuristen konsultieren, wie ich jetzt an ein OVP Teil rankomme...und anschliessend fragen, wie ich um die Rücksendung der Erstlieferung herumkomme:D

    Bello...sag doch mal was Politisches

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