hallo, ich habe meine pappe am 02.04.2001 bekommen. die probezeit dauert 2 jahre. aber: wann ist sie zu ende? am 01.04.2003 oder am 02.04.2003?!? ich muss das unbedingt wissen. danke für alle antworten.
führerschein probezeit
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danke.
was würde demnach passieren, wenn ich innerhalb von 1 1/2 monaten 2mal geblitzt wurde. beim ersten mal in einer ortschaft mit ca. 16 km/h zuviel (toleranz bereits abgezogen, da ich post schon hatte) und beim zweiten mal (am 02.04.2003) auf der autobahn mit ca. 20 zuviel (laut tacho-ablesung) - wobei autobahn natürlich andere bußgeldgrenzen hat.
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Schau Dir einfach mal meinen obigen link an und google ggf. einfach noch ein bisschen.
Ein wenig Eigeninitiative ist schon hilfreich ;).
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Bis 20 km/h zu schnell, kannst du beliebig oft geblitzt werden.
Ab 21 km/h reicht es, einmal geblitzt zu werden, dann geht es ab zur Nachschulung.
Wenn Dein Tacho also recht ungenau geht, hast Du Glück gehabt.
PS: Wenn die großen Zahlen auf den Schildern mit den kleinen auf dem tacho übereinstimmen, bekommst Du keine Probleme dieser Art.
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nun, laut dem bußgeldrechner auf der o.g. seite erfolgt ein verwarnungsgeld von 30 €, punkte und fahrverbot gibt es nicht und zum thema fahrerlaubnis auf probe steht dort:
"Keine fahrerlaubnisrechtlichen Auswirkungen im Rahmen der Probezeit, da Verwarnungen unter 40,- Euro grundsätzlich nicht im "flensburger" Verkehrszentralregister (VZR) gespeichert werden."
aber: dort ist bestimmt nicht der fall mit einbezogen, wenn eine geringfügige geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von 1 1/2 monaten zweimal passiert.weiß da jemand mehr als ich? thx.
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das ist nicht so schlimm. ich wurde mal (bzw er) als ich mit nem Freund mitgefahren bin zweimal an einem Tag geblitzt, mit einmal 13 und einmal 16 zu viel
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@ haiko_fries: na dann ist ja alles i.o. und ich bin aus der probezeit raus, was?
ZitatOriginal geschrieben von Stefan
PS: Wenn die großen Zahlen auf den Schildern mit den kleinen auf dem tacho übereinstimmen, bekommst Du keine Probleme dieser Art.
das ist ja das problem von mir. ich dachte bisher immer die verkehrszeichen seien nur 'ne empfehlung. -
Zitat
Original geschrieben von Sebastian
Quelle.Wenn ich scharf nachdenke, ist der erste Tag ausserhalb der Probezeit in Deinem Fall dann der 03.04.2003, oder anders ausgedrückt: Die Probezeit endet am 02.04. um 24.00 Uhr.
seh ich anders - wenn der Führerschein am 2.4. ausgestellt wurde.
Da . steht:Zitat2 Jahre, gerechnet vom Tag der Aushändigung des Führerscheins an.
Daraus würde ich schließen (wie bei Fahrverboten) vom 2.4. bis 1.4. jeweils einschließlich.
Viel Glück
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Hmmm, wenn ich (nochmal!) schärfer nachdenke, könntest Du Recht haben.
Wenn der 02.04.2001 Tag eins in Jahr eins ist, dann ist der 02.04.2003 Tag eins in Jahr drei und somit ausserhalb der PZ!Sorry für den :gpaul: meinerseits!
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