Computer verkauft - nichts als Ärger, was tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von achim007
    ich habe keinen einzigen Laptop mehr verkauft, sondern an Freunde verschenkt oder verschrottet, genau wegen dieser Probleme, ist zwar ärgerlich und kostspielig aber meine Daten und Festplatten sind mir da einfach zu unsicher.


    OT: http://www.dban.org/ ist da hilfreich! Einfach eine Nacht (ggf. länger) löschen lassen und dann ruhig schlafen können.

  • Jetzt gab es das erste Vergleichstreffen vor Gericht, ich werde nach der Einspruchsfrist mal ein wenig darüber berichten! Fakt ist, es wird mich ein paar Hunderter kosten, leider.
    Ohne Käufer und Gerät gesehen zu haben!


    Die Rechtsschutzversicherung übernimmt übrigens entgegen der weitläufigen Meinung auch bei einem Vergleich die Kosten.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Hast du in der Zwischenzeit irgendwelches Beweismaterial bekommen, wie defekt der Lappi ist? Fotos oder Gutachten oder so?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Hast du in der Zwischenzeit irgendwelches Beweismaterial bekommen, wie defekt der Lappi ist? Fotos oder Gutachten oder so?


    Nein, nichts dergleichen! Es war ein iMac.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Jetzt gab es das erste Vergleichstreffen vor Gericht, ich werde nach der Einspruchsfrist mal ein wenig darüber berichten! Fakt ist, es wird mich ein paar Hunderter kosten, leider.
    Ohne Käufer und Gerät gesehen zu haben!


    Grandios.


    Beide Anwälte + Gericht haben die Sache schnell vom Tisch, Anwälte verdienen noch ein wenig extra und du bist der Dumme. Es klingt so, als wäre Dein RA nicht wirklich gut in die Sache eingearbeitet. Man bestreitet einen Defekt des Gerätes, die Gegenseite muss das dann beweisen. Erst danach geht es darum, dass von Dir Beweise des ordnungsgemäßen Zustandes bei Absendung verlangt würden.


    Der Zug mit dem Bestreiten ist aber m.E. nun abgefahren, da schon die mündliche Verhandlung erfolgt ist.

  • Eine redlich verdiente Einigungsgebühr ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Entscheidend war wohl mein fehlender Gewährleistungsausschluss!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • hmm ja also mit RSV im rücken sich dann bei der erstbesten möglichkeit zu vergleichen ohne dass jeder die karten mal auf den tisch gelegt hat, ist schon.. irgendwie "merkwürdig".


    auch wenn man "seinen" anwalt hat, sollte man ihm nicht alles überlassen und ein bisschen mitdenken. ich lass mir mittlerweile jeden schriftsatz den ein RA für mich rausschicken will, vorab zur einsicht zusenden.

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