Computer verkauft - nichts als Ärger, was tun?

  • "Und mir notfalls meine Ruhe auch erkaufen, obwohl ich meiner Meinung nach absolut im Recht bin."


    Verstehe ich auch absolut. Würde ich auch so machen. Die Frage ist: würde der Käufer sich mit 100€ zufrieden geben (nach dem du die Bilder angeschaut hast)? Wenn ja, würde ich den Weg mit dem "Verlust" gehen, um endgültig Ruhe zu haben.


    Wenn er nein sagt, dann gibt es verschiedene Wege (einige haben ja es aufgezeigt).


    Zu beachten ist: Gericht bedeutet ja nicht, dass man schuldig ist oder dass man polizeilich bekannt wird.


    Es gibt in der Tat Leute, die schnell einen Anwalt nehmen.


    Ich würde aber echt vorschlagen, einen Anwalt zu nehmen, falls er sich nicht mit 100-150€ zufrieden gibt (und dann bitte auch schriftliche Erklärung, dass alles zu Ende ist- nicht das er dann nach 2 Monaten wieder kommt)


    ganz wichtig ist auch: informier dich über die Schritte eines Gerichtsganges. Es kann sein, dass man 3 Schritte braucht, aber nach dem 2. Schritt der Käufer dann von selbst aufgibt, weil die Erfolgschancen gering sind. Also, ganz genau informieren, was nach der Androhung noch so für Schritte kommen können und wo es dann wirklich Ernst wird (mit der Beweislage).

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Vielleicht sehr simpel, aber hat der Käufer schon schriftlich dargelegt, dass er den Schaden nicht verursacht hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Vielleicht sehr simpel, aber hat der Käufer schon schriftlich dargelegt, dass er den Schaden nicht verursacht hat?


    Ja, so was verlange ich auch gerne, denn damit sollte der Käufer keine Probleme haben. Am Besten schriftlich, unterschrieben und wenn möglich eidesstattlich versichert. (natürlich auch mit paar knackigen Hinweisen, wofür ich das brauche und schon gibt der listige Käufer Ruhe).

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    wenn möglich eidesstattlich versichert.


    Das ist nutzlos, ich kann Dir alles eidesstattlich versichern, solange du nicht die entsprechenden (hoheitlichen?) Rechte geniesst (gerichtsvollzieher o.ä.) ist alles nur ein Stück wertloses Papier mit nem Text drauf. :p
    Du müsstest mich auch wirksam über die folgen einer falschen Eidesstattlichen Versicherung Belehren.


    Eidesstattliche Versicherung

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum Mit der Rechtschutzversicherung konnte ich heute nicht telefonieren, wir haben ein 9 Wochen altes Baby, einen großen Hund, Handwerker im Haus und dazu habe ich beruflich gerade im Saisongeschäft unheimlich viel zu tun


    Jau, der große Hund ist schuld... Zeit zum Posten hier im Forum hast Du aber...


    Und im Gegensatz zu Deinem ersten Posting hat sich auch herausgestellt, daß der erste Kontakt nicht wie im ersten Posting behauptet vom Anwalt kam:



    Ich kann Dir nur dringend raten, Deine Rechtsschutzversicherung jetzt sofort telefonisch wegen Deckungszusage zu kontaktieren, um zu retten, was noch zu retten ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von Palomino
    Jau, der große Hund ist schuld... Zeit zum Posten hier im Forum hast Du aber...


    Und im Gegensatz zu Deinem ersten Posting hat sich auch herausgestellt, daß der erste Kontakt nicht wie im ersten Posting behauptet vom Anwalt kam:


    1. habe ich nie geschrieben, dass der erste Kontakt vom Anwalt kam und


    2. hat es sich nicht herausgestellt, sondern ich habe es mitgeteilt!

    Zitat

    Original geschrieben von Palomino
    In manchen Situationen kann man schreiben, aber nicht telefonieren, schon mal darüber nachgedacht?!


    Ich kann Dir nur dringend raten, Deine Rechtsschutzversicherung jetzt sofort telefonisch wegen Deckungszusage zu kontaktieren, um zu retten, was noch zu retten ist...


    Jetzt sofort? :eek:


    Du brauchst anscheinend wirklich dringend Urlaub! ;)


    Edit: Deckungszusage geholt, Erstberatung beim Fachanwalt ist kostenlos, Termin wird Montag vereinbart, bin nun sehr zuversichtlich!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat


    Edit: Deckungszusage geholt, Erstberatung beim Fachanwalt ist kostenlos


    Das mit dem Fachanwalt hast Du bestimmt falsch verstanden ;)
    Viel Erfolg :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum Jetzt sofort? :eek:
    Du brauchst anscheinend wirklich dringend Urlaub! ;)


    Ich mache diesen Monat noch Urlaub :) .


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum Edit: Deckungszusage geholt, Erstberatung beim Fachanwalt ist kostenlos, Termin wird Montag vereinbart, bin nun sehr zuversichtlich!


    Wieso verplemperst Du in diesem Stadium Zeit beim Anwalt? Ich würde jetzt den Gegner mit der Deckungszusage in der Hinterhand so lange ganz langsam kommen lassen, bis evtl. das erste Schreiben vom Gericht kommt.


    Schließlich brauchen "ein 9 Wochen altes Baby, einen großen Hund, Handwerker im Haus und dazu habe ich beruflich gerade im Saisongeschäft" Deine ganze Zeit!


    Nochmal mein dringender Hinweis, weil Du mit der Materie scheinbar nicht so fit bist: Sobald Du einen Anwalt einschaltest, darfst Du keinen Vergleich ohne Rücksprache mit der RSV mehr eingehen, falls Die RS- Versicherung alle Kosten übernehmen soll!
    Die RSV argumentiert ansonsten, daß ein Gerichtsverfahren einen Sieg von Dir gebracht hätte, mit 0€ Kosten für Dich und Deine RSV. Irgendwelche Kosten auf Grund eines Vergleiches wird sie dann nicht zahlen, weil sinnlos und vermeidbar.

  • Palomino Bleib mal entspannt.


    Laudanum wollte glaube ich nur zum Ausdruck bringen, dass er keine sonderlich große Lust hat, zuviel Energie in die Sache zu stecken, weil er genug anderes zu tun hat. Absolut nachvollziehbar und im übrigen ja auch etwas was, was sich zum Beispiel die Abolfallenbetreiber auch zunutze machen (96 € zahlen eben viele, bevor sie sich mit so einer Scahe lange rumärgern...).


    Laudanum hat im Übrigen zu vielen Verschwörungstheorien hier im Thread sich hieran selbst nicht wirklich beteiligt, sondern ist ja selbst von einem Transportschaden ausgegangen. In den meisten Fällen gibt es hier auch tatsächlich nicht unbedingt ein schwarz-weiss, sondern es ist eben so, dass der VK der Meinung ist, das das verkaufte Teil der Beschreibung entsprach, während der Käufer der Meinung ist, Schrott erhalten zu haben. Hier muss man einfach sehen, wer die Beweislast trägt, denn der hat in der Regel verloren - so gesehen dürfte es für laudanum nicht verkehrt aussehen. Es sei denn, ein Sachverständiger stellt fest, dass die Schäden schon vorher dagewesen sein müsssen oder dass die Ware mangelhaft verpackt wurde (das behauptet die Gegenseite aber offenbar ja selbst nicht).


    Also alles kein Grund zur Panik. Und viel Spass beim Fachanwalt für kleine Streitwerte (oder was für einen hast Du Dir rausgesucht? ;) ).

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