Computer verkauft - nichts als Ärger, was tun?

  • Du musst das Risiko selber abschätzen. Wenn du noch einen guten Preis für dein defektes Gerät erzielen kannst und er vom Preis runtergeht, dann wäre ein Kompromiss ok. Vielleicht hättest du 100€-150€ Gewinnverlust, aber noch verkraftbar.


    Aber ich denke, der rechtl. Weg in deinem Fall ist ok. Lass uns immer wissen,was geworden ist.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Klar, das Gerät ist mit der Seriennummer auf meinen Namen registriert.

    Dem Käufer vorschlagen den Rechner zu Apple (bzw. Vertragspartner - bin kein Mac-Besitzer, weiss nicht wie das abläuft) zu schicken und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur anfordern. Die Rechnung für die Diagnose bzw. den Kostenvoranschlag von Apple an DICH schicken lassen. Du bist doch immer noch der Besitzer, auf Dich ist der Rechner registriert! Alle weitere Verhandlungen glatt ablehen, solange kein Bericht von Apple vorliegt (NICHT von einem "bestellten Sachverständigen").
    Mal sehen, ob die Daten des "defekten" Macs mit Deinen Registrierdaten übereinstimmen ;)


    marho

  • Was gibt es denn für Erfahrungen bezüglich der Reklamation bei DHL?


    Der Computer war doch gut verpackt!
    Oder redet sich DHL raus, dass wenn keine Schäden an der Umverpackung sind, auch kein Transportschaden vorliegen kannn - was ja auch relativ nachvollzihbar ist?

  • Der Käufer wollte den Mac doch zuerst abholen, also wohnt er vielleicht gar nicht so weit weg. Hast du eine Möglichkeit hinzufahren und Gerät und Verpackung vor Ort in Augenschein zu nehmen? Möglicherweise kannst du dann schon feststellen, dass da was nicht stimmt. Oder eben dass der Käufer doch Recht hat.


    Komisch auch, dass der Käufer sofort einen Anwalt einschaltet.

    "Wir leben in einer Zeit der Schnüffelei. Heutzutage bedroht man Menschen nicht mit einem Dolch, sondern mit einem Dossier." Vance Packard

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Solche Schlitzohren packen ein Gerät niemals allein aus ... Zeugen werden (reichlich) vorhanden sein ... :mad:


    Das denke ich auch... Da werden genug Leute dabei gewesen sein - von der Annahme des Pakets vom Postboten bis zum Auspacken und Feststellen der Schäden. :rolleyes:

    Galaxy Note 3 (vorher diverse iPhones)

  • Können auch genauso viele beim einpacken dabeigewesen sein. Ein Freund der z.B. den Tesafilm vorbeigebracht hat weil gerade keiner da war, einer der geholfen hat das Ding einzupacken, die Freundin, noch ne Freundin die zu besuch war ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von kopporama Komisch auch, dass der Käufer sofort einen Anwalt einschaltet.


    Sehe ich auch so.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß eine evtl. vorhandene Rechtsschutz- Versicherung des Käufers Deckungszusage gibt, ohne daß der Käufer es mindestens 1x versucht hat, sich mit dem Verkäufer zu verständigen.


    Fazit: Der Anwalt ist entweder vom Käufer privat beauftragt (vielleicht ein Bekannter), oder ein Fake. Hat sich der Anwalt per Brief an Dich gewendet, oder per Email?


    Sofern ich als Verkäufer über eine RS- Versicherung verfügen würde, würde ich dort wegen Deckungszusage anfragen, und falls ja, in Absprache mit der RS- Versicherung den Käufer gaaanz langsam kommen lassen.


    ACHTUNG, BÖSE FALLE: Falls das ganze über die RS- Versicherung geht, darfst Du keinen Vergleich mit dem Käufer schließen, sondern mußt das Gericht entscheiden lassen. Bei einem Vergleich zahlst Du alle Kosten trotz RS selber!

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Können auch genauso viele beim einpacken dabeigewesen sein. Ein Freund der z.B. den Tesafilm vorbeigebracht hat weil gerade keiner da war, einer der geholfen hat das Ding einzupacken, die Freundin, noch ne Freundin die zu besuch war ;)


    Nicht zu vergessen den anwesenden Pfarrer, der das Paket vor dem abschicken gesegnet hat. :cool:

    "Wir leben in einer Zeit der Schnüffelei. Heutzutage bedroht man Menschen nicht mit einem Dolch, sondern mit einem Dossier." Vance Packard

  • Zitat

    Original geschrieben von MarkH
    Das denke ich auch... Da werden genug Leute dabei gewesen sein - von der Annahme des Pakets vom Postboten bis zum Auspacken und Feststellen der Schäden. :rolleyes:




    Und? Beim einpacken auch. Beweisen muss der Kläger, glauben der Richter.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von kopporama
    Der Käufer wollte den Mac doch zuerst abholen, also wohnt er vielleicht gar nicht so weit weg. Hast du eine Möglichkeit hinzufahren und Gerät und Verpackung vor Ort in Augenschein zu nehmen? Möglicherweise kannst du dann schon feststellen, dass da was nicht stimmt. Oder eben dass der Käufer doch Recht hat.


    Das war auch mein erster Gedanke!
    Wenn dir das "nicht ganz geheuer" ist würde ich mich in einem Café treffen oder so.


    Ansonsten, wenn du dir eben sicher bist, würde ich auch so handeln:

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn man sich als Verkäufer absolut sicher ist, dass keiner der genannten Mängel auch nur ansatzweise vorhanden waren, hierfür sogar noch Zeugen bereitstehen würde ich dazu raten, die Sache auszusitzen.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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