Ist die Seriennummer des verschickten Gerätes bekannt?
Mal in der Bucht nach baugleichen Computern geschaut, die ein passendes Defektbild haben (Beendete Angebote bzw. Suche über Goolge)?
Zum Rechtlichen: Der Käufer muss im Bestreitensfalle beweisen können, dass bereits in dem Zeitpunkt, indem der Vekräufer den Computer an den Frachtführer übergeben hat die beanstandeten Mängel vorlagen. Das ist in aller Regel ein äußerst schwieriges Unterfangen. Zumal der Beweis noch lange nicht erbracht ist, wenn ein Versandschaden ausgeschlossen werden kann (immerhin kann das Gerät auch beim Käufer selbst noch beschädigt worden sein.)
Wenn man sich als Verkäufer absolut sicher ist, dass keiner der genannten Mängel auch nur ansatzweise vorhanden waren, hierfür sogar noch Zeugen bereitstehen würde ich dazu raten, die Sache auszusitzen.