Würde mich auch interessieren - wer hat am Sonntag in seinen Privatgemächern schon Zugang zu einem MüKo ... und unters Kopfkissen passt der leider nicht.
Computer verkauft - nichts als Ärger, was tun?
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Mit Beck-Online schon...
Die Frage ist aber, ob man bei den Preisen noch ruhig schlafen kann
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Ich lese Euch Juristen ja unheimlich gerne und finde es klasse, wie ihr Euch hier bei derartigen Fragen engagiert. Aber sagt mal, macht es Euch eigentlich manchmal auch ein klitze-kleines bisschen Spaß, so zu schreiben, dass es der Normalsterbliche nicht oder nur mit großer Mühe versteht?
Zur Sache:
Als Nichtjurist und engagierter eBay-Verkäufer würde mich das Schreiben des Rechtsanwaltes erst einmal ziemlich kalt lassen.
Hatte in nunmehr gut zehn Jahren eBay-Aktivität auch schon ähnliche Fälle, bei denen ich mir 100 % ig sicher war, dass der geschilderte Sachverhalt des Käufers erstunken und erlogen ist.Wenn Du Dir ganz sicher bist, dass der Apfel in einwandfreiem Zustand war und die Verpackung auch wirklich Deiner Schilderung entspricht, dann lehne Dich bitte entspannt zurück und kümmere Dich um Kind, Frau und Hund.
Alles Gute!
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Sicher hat sich da was getan. Würde mich interessieren, wie es geendet hat. Ein kurzes Statement wäre schön
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Update:
Nachdem ich seinerzeit auf das Anwaltsschreiben nicht geantwortet habe, passierte einige Wochen lang nichts.
Am heutigen Tage erreichte mich ein neues Schreiben des gegnerischen Anwaltes, in welchem er den Rücktritt vom Kaufvertrag namens und in Vollmacht erklärt.
Er fordert eine Rückerstattung des Kaufpreises samt Versandkosten zuzüglich den Kosten seiner Beauftragung. Von Klageandrohung, Sachverständigenkosten etc. kein Wort mehr, warum?Muss ich seinen Rücktritt zurückweisen oder ist es ratsam, auch dieses Schreiben auszusitzen?
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Zitat
Original geschrieben von laudanum ...Er fordert eine Rückerstattung des Kaufpreises samt Versandkosten zuzüglich den Kosten seiner Beauftragung...
Nur so viel meinerseits dazu: WER DIE MUSIK BESTELLT MUSS SIE AUCH BEZAHLEN!
Kannst diesen Winkeladvokaten ja mal anrufen und dem dann diesen Spruch aufsagen - der weiß dann mit Sicherheit was du damit meinstMfG
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Zitat
Original geschrieben von JeGe
Nur so viel meinerseits dazu: WER DIE MUSIK BESTELLT MUSS SIE AUCH BEZAHLEN!Das stimmt in dieser Pauschalität nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sehr wohl auch vorgerichtliche Anwaltskosten ein zu erstattender Schaden.
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Zitat
Original geschrieben von JeGe
Nur so viel meinerseits dazu: WER DIE MUSIK BESTELLT MUSS SIE AUCH BEZAHLEN!
Kannst diesen Winkeladvokaten ja mal anrufen und dem dann diesen Spruch aufsagen - der weiß dann mit Sicherheit was du damit meinstMfG
Du bist ja abgebrüht
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Den "Winkeladvokaten" würd' ich mir dabei lieber sparen. Könnte falsch (in gewisser Weise also durchaus richtig) aufgefasst werden.
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Zitat
Original geschrieben von laudanum
Update:Nachdem ich seinerzeit auf das Anwaltsschreiben nicht geantwortet habe, passierte einige Wochen lang nichts.
Am heutigen Tage erreichte mich ein neues Schreiben des gegnerischen Anwaltes, in welchem er den Rücktritt vom Kaufvertrag namens und in Vollmacht erklärt.
Er fordert eine Rückerstattung des Kaufpreises samt Versandkosten zuzüglich den Kosten seiner Beauftragung. Von Klageandrohung, Sachverständigenkosten etc. kein Wort mehr, warum?Muss ich seinen Rücktritt zurückweisen oder ist es ratsam, auch dieses Schreiben auszusitzen?
Ist die Vollmacht dabei?
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