Computer verkauft - nichts als Ärger, was tun?

  • Hallo,


    ich habe über ein Forum im Internet einen voll funktionsfähigen Mac verkauft, was meine Frau so auch bestätigen kann.
    Verschickt wurde das Gerät in der Um- sowie der Originalverpackung von Apple.


    Das Gerät ist 22 Monate alt, VK lag bei rund 600 Euro.


    Nach der Ankunft des Paketes beim Verkäufer bekomme ich die Nachricht, dass er ihn zurückschicken will, da:


    1.) eine Taste des Keybords abgebrochen sei


    2.) das DVD-Laufwerk defekt wäre


    3.) 12 x 7 cm große Schlieren auf dem Display zu erkennen sind!


    Einen Transportschaden schliesst er aufgrund der nicht beschädigten Verpackung aus!


    Sein Anwalt fordert nun entweder Nachbesserung aufgrund fehlendes Gewährleistungsausschlusses oder Rückabwicklung. Ansonsten wolle man in einem selbstständigen gerichtlichen Beweisverfahren durch einen bestellten Sachverständigen feststellen lassen, dass eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen sei.


    Ursprünglich war eine Abholung des Gerätes geplant, der Käufer bat mich dann jedoch um einen Versand und ich kam diesem Wunsch dann nach - leider!


    Meine Rechtsschutzversicherung hat eine Selbstbeteiligung von 100 Euro, meiner Meinung nach habe ich mich absolut korrekt verhalten. Dürfte ich mich im Falle einer Verhandlung selbst verteidigen?
    Mit welchen Kosten müsste ich im schlimmsten Falle rechnen?


    Was würdet ihr tun?


    Ich werde ganz sicher keinen Computer mehr versenden!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Hallo,


    hattest du im Angebotstext die Gewährleistungen ausgeschlossen sowie Rücknahme? Wenn nicht: Ich würde den Mac zurückschicken lassen und anderweitig verkaufen.


    Beim nächsten mal die Gewährleistung ausschliessen oder wirklich nur gegen persönliche Übergabe.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    Hallo,


    hattest du im Angebotstext die Gewährleistungen ausgeschlossen sowie Rücknahme? Wenn nicht: Ich würde den Mac zurückschicken lassen und anderweitig verkaufen.


    Beim nächsten mal die Gewährleistung ausschliessen oder wirklich nur gegen persönliche Übergabe.


    Nicht nachweislich im Angebot!


    Ich soll einen defekten Computer annehmen, obwohl ich ein voll funktionsfähiges Gerät verschickt habe? :confused:


    Schlug mir der Käufer auch schon vor, aus Kulanz sollte ich dies tun.


    Für einen Transportschaden haftet doch der Käufer bei einem Verkauf von privat zu privat?!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Für einen Transportschaden haftet doch der Käufer bei einem Verkauf von privat zu privat?!


    Für einen Transportschaden haftet imo der Transporteur.


    MfG

  • Hi,


    du hattest geschrieben, das du einen Transportschaden ausschließt. Von Privat an Privat trägt der Käufer das Risiko, aber nur bei einer sachgerecht verpackten Sache und ich denke, die geschilderten Schäden treten bei einem ordnungsgemäßen Verpacken nicht auf. Es ist alles eine Nachweissache und kann zu längeren Streitereien führen, daher wegen dem fehlenden Gewährleistungsausschluss: nimm das Angebot des Käufers an oder hab Spaß an einem längeren Streit. Hat deine RS nicht eventuell eine kostenlose telefonische Erstberatung?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    Hi,


    du hattest geschrieben, das du einen Transportschaden ausschließt. Von Privat an Privat trägt der Käufer das Risiko, aber nur bei einer sachgerecht verpackten Sache und ich denke, die geschilderten Schäden treten bei einem ordnungsgemäßen Verpacken nicht auf. Es ist alles eine Nachweissache und kann zu längeren Streitereien führen, daher wegen dem fehlenden Gewährleistungsausschluss: nimm das Angebot des Käufers an oder hab Spaß an einem längeren Streit. Hat deine RS nicht eventuell eine kostenlose telefonische Erstberatung?


    Er schliesst ihn aus, ich bin mir sicher, das es einer war, woher sonst sollten die Schäden stammen?


    Der Rechner war genauso verpackt, wie Apple es tut, wenn sie ausgeliefert werden und es handelt sich dabei nicht um eine Einmalverpackung.


    Allerdings versenden die mit UPS, ich nahm DHL.


    Ja, eine kostenlose Erstberatung gibt es.


    Edit: Gesetzliche Mängelansprüche haben doch nichts mit Gewährleistung zu tun!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Ablauf:


    -Kaufe, ersteigere einen defekten Mac zum Spottpreis


    -Kaufe, ersteigere einen funktionierenden Mac gleichen Typs, Preis ist egal.


    -Teile dem Verkäufer mit, sein Gerät ist defekt und send ihm
    den ersten Mac gegen Kaufpreiserstattung zurück.


    -Besitze jetzt einen guten, funktionsfähigen Mac zum Spottpreis.


    Dagegen hilft nur Fotos, notierte u. übermittelte Seriennummern
    und heimliche, dokumentierte Markierungen.


    GP

  • Fotos des Gerätes 1 Tag vor dem Verkauf mit vollständiger Tastatur und Display ohne Schlieren existieren ja, dürften allerdings bei einem Prozess 0 Beweiskraft haben!


    Seriennummer habe ich ebenfalls, das Gerät ist ja auf meinen Namen registriert.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck

    Dagegen hilft nur Fotos, notierte u. übermittelte Seriennummern
    und heimliche, dokumentierte Markierungen.


    GP


    Richtig. sehe ich genauso. Hat der Betreffende aber wohl nicht gemacht. Er hat auch die Gewährleistung und die Rücknahme nicht wirksam ausgeschlossen. Daher schlechte Karten, würde ich sagen. Evtl. hilft es die Wandlung unter dem Hinweis durchzuführen, daß bei der Rücksendung eines Geräts mit der falschen Seriennummer Anzeige wegen Betrugs gestellt wird. Vielleicht hat sich die Sache ganz schnell von selbst erledigt ;) .


    Ich habe übriges auch so einen Mac hier stehen und irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, daß solche Schäden beim Transport passieren, wenn ich das Teil so einpacke, wie Apple es mir geschickt hat. Dann müsste das Paket ja auch entsprechend beim Empfänger angekommen sein und dann müsste der Käufer an DHL herantreten.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    ...und dann müsste der Käufer an DHL herantreten.


    Der Verkäufer muss sich an DHL wenden. Er ist doch der Auftraggeber und nicht der Empfänger.

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