Steuererklärung 2011 Arbeitszimmer

  • Hallo zusammen,


    ich habe noch mal eine Frage zur Steuererklärung.


    Seit ca. Juni 2011 habe ich minimum 2x im Monat Rufbereitschaft (jeweils eine Woche - sollte ein Kollege ausfallen, auch mal 3 oder 4x im Monat - also jeden Tag).


    Nun zu meiner Frage. Da ich in dieser Zeit (sollte etwas passieren) dem entsprechend von zuhause arbeiten muss, würde mich interessieren, ob ich in meiner Steuererklärung ein Arbeitszimmer absetzen kann (oder zumindest anteilig)?


    Ich hab schon mal ein bisschen gesucht und dabei gefunden, dass dies ein eigener Raum etc sein muss(?!). Das habe ich aber nicht, da ich "nur" eine Zweizimmer Wohnung habe. Somit wird jeder Raum hauptsächlich privat genutzt.


    Bedeutet das jetzt, dass ich die Sache vergessen kann, oder gibts da noch eine Möglichkeit. Falls es interessant ist, Handy zahlt die Firma. Einen Laptop habe ich in der Zeit auch (auch wenn ich immer meinen privaten nutze). Nur meinen Internetanschluss (ca. 20€ im Monat) zahle ich selber.


    Gruß und danke
    Sebastian

  • Muss ein abgeschlossener Raum sein, in dem du hauptsächlich deiner beruflichen Tätigkeit nachkommst.
    Bin selber Lehrer und hatte eine offene Galeriewohnung. Konnte damals noch nichts absetzen. Jetzt in meiner neuen 4-Zimmer Wohnung hat es ohne Probleme geklappt.


    Frag doch einfach mal bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein nach. Ist kostengünstig und die geben direkt Auskunft.

  • Hier ist eine schöne Übersicht über aktuelle Infos zum Thema: Klick


    Demnach scheinen auch Zimmer mit sogenannten Arbeitsecken anteilig absetzbar.

  • danke!


    wenn ich das richtig verstehe, müsste doch das bei mir greifen:


    Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer, weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o. Ä. erbracht werden (>BFH-Urteil vom 26. Februar 2003, - VI R 125/01 -, BStBl II 2004 S. 72). Deshalb sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann nicht in voller Höhe abziehbar, wenn die überwiegende Arbeitszeit auf die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet und diese Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird.


    Ich bin zwar kein Lehrer, aber die berufsprägenden Merkmale werden bei mir halt in der Firma erbracht. Wenn ich das richtig verstehe, müsste ich mein "Arbeitszimmer" doch dann zumindest bis zu 1250€ absetzen können, oder nicht?

  • Lehrer könen ihr Arbeitszimmer natürlich nicht voll absetzen, sondern nur zu einem Drittel. Stimmt natürlich, dass Lehrer hauptsächlich in der Schule unterrichten, aber Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunden machen einen nicht unerheblichen Teil der Arbeit aus.


    Das mit der Arbeitsecke hab ich nicht gewusst, spielt aber jetzt auch keine Rolle mehr ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox


    Ich bin zwar kein Lehrer, aber die berufsprägenden Merkmale werden bei mir halt in der Firma erbracht. Wenn ich das richtig verstehe, müsste ich mein "Arbeitszimmer" doch dann zumindest bis zu 1250€ absetzen können, oder nicht?


    Schreibt der AG zwingend vor das von zu Hause gearbeitet werden muss oder wäre es auch denkbar und möglich schnell in die Firma zu fahren und dort im Fall der Fälle die notwendigen Arbeiten zu erledigen?

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