Garantiezeit bei Vodafone auf Handys

  • Hi,


    ist die Garantiezeit bei Vodafone für alle Handys auf 24 Monate verlängert worden? Heißt das ich kann bei jedem Problem analog meiner Vertragslauftzeit (24 Monate Vertrag) zu einem Vodafone Shop gehen und eine Reparatur in begründeten Fällen verlangen? Oder gibt es da irgendwelche Einschränkungen?


    Danke und Gruß Marc

  • Alle Geräte die ab letztem Jahr Juni verkauft wurden haben volle 24 Monate Gewährleistung. Allerdings nicht wenn der Kunde selbst Schuld an einem Fehler hat-Sturzschaden etc.


    Das kaputte Gerät wird dann in der Regel innerhalb von 1-4 Werktagen gegen ein Neuwertiges getauscht

    Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer

  • Geribaldi


    Gewährleistung ist nicht mit einer Garantie gleichzusetzen. Normalerweise
    gibt es 6 Mon. Garantie und dann noch 18 Mon. Gewährleistung,wobei sich hier die Beweislast zum Nachteil des Kunden umkehrt.Und welcher Kunde kann nach z.B. 12 Mon. schon nachweisen,dass ein Werksfehler vorliegt.


    Das neue Gesetz wird wohl ab 2003 den Gerichten viel arbeit bescheren,aber dann werden wir wenigstens wissen wie das Gesetz angewendet wird,denn da herrscht im Moment viel Unsicherheit.


    Gruss Revox


    P.S Wenn Vodafone allerdings weiter so Kulant tauscht sollten deren Kunden das Problem gar nicht erst bekommen.

    Wir sind doch hier nicht bei wünsch Dir was !

  • Es war genau umgekehrt: 6 Monate gesetzliche Gewährleistung und dann u.U. 18 Monate freiwillige Garantie des Herstellers oder Händlers-
    Aber nach der Schuldrechtsreforam zu Beginn des Jahres ist die Gewährleistung auf 24 Monate augedehnt worden

    \/\/olfgangS

  • WolfgangS


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    2. Was ist ein Fehler im Sinne der Gewährleistung?


    Die Gewährleistung ist entgegen der landläufigen Meinung keine "Vollgarantie".


    Es wird nur für anfängliche Fehler gehaftet, d. h. die bereits bei der Übergabe an den Endverbraucher vorlagen.
    Fehler liegen vor, wenn die Sache von Anfang an
    - nicht der Vereinbarung entspricht, oder
    - nicht den Angaben in der Werbung/Produktbeschreibung entspricht, oder
    - nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht.
    Keine Fehler sind insbesondere:


    gebrauchsbedingter Verschleiß
    Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren
    Eigenverschulden des Kunden (z. B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung; Hinweise dazu gibt die Bedienungsanleitung)


    Bitte beachten Sie: Nur wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben, andernfalls muss die Reparatur vom Kunden selbst bezahlt werden.


    Einschränkend wirkt außerdem die neue Beweislastregel, die nur für den privaten Verbraucher gilt! In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. In den verbleibenden 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag.


    Quelle : Zentralverband der Elektrotechnik und Elektrotechnik e.v
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    Du hast natürlich Recht. Es muss Gewaehrleistung heissen.:apaul:


    Trotz alledem kehrt sich nach 6 Mon. die Beweislast um zum Nachteil des Käufers.Und solange kein versteckter Mangel vorliegt dürfte es diesem schwierig zu beweisen sein,dass dieser schon bei dem Kauf vorlag.


    Gruss reox

    Wir sind doch hier nicht bei wünsch Dir was !

  • Um mal die Anfsnagfrage zu beantworten:


    Die meisten Handyhersteller bieten über die gesetzliche Gewährleistugn auch 24 Monate Garantie.


    Nokia & Siemens sind dabei, wer sonst noch alles weiß ich im moment net.


    D2 dürfte nur an der Garantiezeit etwas verändern, wenn durch den Vertrag z.B. ein Austauschservice o.ä. vereinabrt ist.


    Gr.
    Kai

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