ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von SunnyStar
...sprichst Du jetzt von privaten oder gewerblichen Verkäufern?
Du kannst ja (zumindest als gewerblicher VK) wählen, ob Du Deine Erträge via Paypal oder via Banküberweisung von Ebay bekommen willst....irgendwie widersprüchlich diese Aussagen hier.
Ich finde, daß das eigentlich die klarste Aussage war:
Für was soll dann ein Verkäufer ein Paypal-Konto benötigen?
Normal müsste es so sein:
1. Verkäufer verkauft Ware
2. Käufer zahlt den Kaufbetrag an Ebay (durch Paypal oder Überweisung)
3. Geld geht bei Ebay ein, Verkäufer wird über den Zahlungseingang benachrichtigt.
4. Ebay überweist den Kaufbetrag an den Verkäufer (durch Paypal oder Überweisung)
Ebay - Gebühren werden nach wie vor durch Lastschrift vom Verkäufer eingezogen.
Nein, neu ist es so:
1. Ebay verkauft die Ware des Verkäufers
2. Käufer zahlt an ebay/paypal (das ist dasselbe)
3. Geld geht bei paypal auf dem Sperrkonto ein, ebay lässt die Ware verschicken
4. Kunde meldet, dass alles ok ist (pos. BW)
5 Paypal/ebay verschiebt das Geld vom Sperrkonto des VK auf sein freies paypal-Konto
6. VK lässt es sich von Paypal auf sein Bankkonto überweisen.
Ich weiss nicht, wo da das Problem ist???
Paypal ist ebay, das ist nur eine Marke von denen.
Und irgendeine Art Kontenbuchführung wird nunmal für die Abwicklung des ganzen Treuhandverfahrens benötigt. Diese Konten liegen bei der pseudo-Bank mit Namen Paypal.
An Paypal kann man überweisen und man kann von Paypal auch Überweisungen empfangen. Man braucht also keine Kreditkarte oder Einzugsermächtigung.
Aber alles geht über Paypal.