eBay startet eigenes Zahlungsverfahren | Ab 07/12 für Alle | 06/12: BaFin stoppt ebay

  • Der Käufer kann künftig generell per Überweisung oder paypal bezahlen. Der Verkäufer wird vermutlich nicht einmal bemerken, wie der käufer bezahlt hat. Kann ihm ja auch egal sein. Er bekommt nach seiner Wahl entweder per Überweisung oder paypal sein Geld ausbezahlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Der Käufer kann künftig generell per Überweisung oder paypal bezahlen. Der Verkäufer wird vermutlich nicht einmal bemerken, wie der käufer bezahlt hat. Kann ihm ja auch egal sein. Er bekommt nach seiner Wahl entweder per Überweisung oder paypal sein Geld ausbezahlt.

    Genau so hatte ich es auch verstanden!


    VK müssen also nicht in Ihren Angeboten Paypal anbieten...bzw. sich bei Paypal anmelden, da die Zahlung der Käufer ja sowieso direkt an ebay geht. (entweder per Überweisung oder Paypal)

  • Ja, aber als Käufer kann ich grundsätzlich per Paypal zahlen, egal ob der Verkäufer will oder nicht. Und ich denke genau das ist es was MiaForster meinte.

    Hier stand eine Signatur.

  • Ist doch nicht so schwierig, das alles, ist nur eine ganz andere Handelsphilosophie.


    Neu ist:


    Der Verkäufer stellt sozusagen im Namen von ebay seinen ollen Radiowecker ein. Dabei tritt als Handelspartner für den KÄUFER nur ebay auf.


    Nach der Auktion zahlt der Käufer schuldbefreiend an ebay. Wie auch immer, per paypal, per Überweisung, per reitendem Boten oder sonstwie.


    Wenn ebay das Geld hat, sagen sie ihrem Subunternehmer (dem Verkäufer), er soll das Radio losschicken.
    Nun hat der Kunde von ebay (Käufer) die Möglichkeit, die Ware zu prüfen. Erst, wenn er sein ok an ebay gibt (oder nach einer Wartefrist) zahlt ebay den Verkäufer für seine Dienste (Altradio ranschaffen, Auktion basteln) aus.


    Wenns dem Käufer nicht gefällt, sagt er das der Firma, bei der er es gekauft hat (das ist ebay) und ebay zahlt nichts an seinen Subunternehmer (den Verkäufer), bis der Kunde zufrieden ist.


    De facto läuft das darauf hinaus, dass jeder Gelegenheitsverkäufer, der sich bis jetzt hinter den Regelungen für Privatverkäufer versteckt hat, sein Radio doch zurück nehmen muss, denn ansonsten hat er weder das Geld noch das Radio, wenn der ebay-Kunde nicht zufrieden ist.


    Er sollte sich also im eigenen Interesse freiwillig an die bisher nur für gewerbliche Anbieter geltenden Regelungen halten.


    Ebay ist wie immer auf der sicheren Seite und hat, egal unter welcher Konstellation, keinerlei Risiko.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Ja, aber als Käufer kann ich grundsätzlich per Paypal zahlen, egal ob der Verkäufer will oder nicht. Und ich denke genau das ist es was MiaForster meinte.

    Ja, aber Du hattest ja geschrieben, daß alle Ebayverkäufer zukünftig Paypal anbieten müssen. Dem ist nicht so....

  • Die Zahlungsweise wird überhaupt nicht mehr durch den Verkäufer festgelegt, der hat damit nichts mehr zu tun. Das ganze Inkasso regelt ebay (ausser bei Selbstabholern)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan3
    Die Zahlungsweise wird überhaupt nicht mehr durch den Verkäufer festgelegt, der hat damit nichts mehr zu tun. Das ganze Inkasso regelt ebay (ausser bei Selbstabholern)

    ...und Verkäufer brauchen sich nicht bei Paypal anzumelden, korrekt?

  • Wie das für Neuverkäufer ist, weiss ich nicht.


    Als Altverkäufer habe ich die mail mit den neuen AGB bekommen. Da steht auch die Sache mit den zwei Paypal-Konten drin (ein Sperrkonto und eins für die Auszahlungen deiner Erträge).


    Auf jeden Fall braucht jeder VK ab Juni so ein neues Paypal-Konto, denn darüber wird das gesamte Inkasso für die Auktion und auch die Auszahlung der Anteile für den Verkäufer vorgenommen.



    Kann sein, dass das automatisch für ebay-Verkäufer eingerichtet wird. Oder sie müssen sich halt extra bei Paypal anmelden. Jedenfalls ist Paypal der zentrale Zahlungsdienstleister für jedes Geschäft bei ebay. Egal ob der Käufer per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt, in seiner Banküberweisung steht als Empfänger immer ebay und niemals mehr der Verkäufer.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan3
    Wie das für Neuverkäufer ist, weiss ich nicht.


    Als Altverkäufer habe ich die mail mit den neuen AGB bekommen. Da steht auch die Sache mit den zwei Paypal-Konten drin (ein Sperrkonto und eins für die Auszahlungen deiner Erträge).


    Auf jeden Fall braucht jeder VK ab Juni so ein neues Paypal-Konto, denn darüber wird das gesamte Inkasso für die Auktion und auch die Auszahlung der Anteile für den Verkäufer vorgenommen.

    ...sprichst Du jetzt von privaten oder gewerblichen Verkäufern?


    Du kannst ja (zumindest als gewerblicher VK) wählen, ob Du Deine Erträge via Paypal oder via Banküberweisung von Ebay bekommen willst....irgendwie widersprüchlich diese Aussagen hier.


    Ich finde, daß das eigentlich die klarste Aussage war:


    Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Der Käufer kann künftig generell per Überweisung oder paypal bezahlen. Der Verkäufer wird vermutlich nicht einmal bemerken, wie der käufer bezahlt hat. Kann ihm ja auch egal sein. Er bekommt nach seiner Wahl entweder per Überweisung oder paypal sein Geld ausbezahlt.


    Für was soll dann ein Verkäufer ein Paypal-Konto benötigen?


    Normal müsste es so sein:


    1. Verkäufer verkauft Ware
    2. Käufer zahlt den Kaufbetrag an Ebay (durch Paypal oder Überweisung)
    3. Geld geht bei Ebay ein, Verkäufer wird über den Zahlungseingang benachrichtigt.
    4. Ebay überweist den Kaufbetrag an den Verkäufer (durch Paypal oder Überweisung)


    Ebay - Gebühren werden nach wie vor durch Lastschrift vom Verkäufer eingezogen.

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    ...sprichst Du jetzt von privaten oder gewerblichen Verkäufern?



    Den Unterschied gibts nicht mehr.


    Jedenfalls nicht beim Zahlverfahren und der Abwicklung.


    Gewerblich ist dann letztlich jeder Anbieter, aber es gibt noch jede Menge spezielle Regelungen für PowerSeller, echte Shop-Betreiber usw. Kenne ich auch nicht auswendig.


    Das meiste ändert sich eben nur für private Anbieter.
    Sie können sich nicht mehr, wie bisher, hinter den grosszügigen deutschen Regelungen für Privatverkäufer verstecken, sondern müssen sich dank des Treuhandverfahrens an die gleichen Regelungen halten, die bisher nur für gewerbliche Anbieter galten.


    Rein rechtlich würden sie sich vor einem deutschen Gericht auch seltener auf die "Privateigenschaft" rausreden können, da die neuen AGB zwar nicht ausdrücklich alle Anbieter als "gewerblich" einstufen, aber die einzelnen Regelungen zur Forderungsabtretung, Rechtsverhältnis gegenüber ebay usw. deutlich auf ein Subunternehmerverhältnis hinweisen.

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