ZitatOriginal geschrieben von g-town-andreas
Interessant ist es evt. auch, diesen Beitrag (von Juristen) gespannt zu lesen:
Schaut euch mal das Flußdiagramm an! Ich brech ab!
Achtung: mind 27" Monitor erforderlich...
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ZitatOriginal geschrieben von g-town-andreas
Interessant ist es evt. auch, diesen Beitrag (von Juristen) gespannt zu lesen:
Schaut euch mal das Flußdiagramm an! Ich brech ab!
Achtung: mind 27" Monitor erforderlich...
ZitatOriginal geschrieben von FloHech
Wahrscheinlich hat der User sein Paypal Konto per Überweisung aufgeladen, aber der einfachste Weg ist meiner Meinung nach die Überweisung...
Dieses wird aber ab Juni nicht mehr möglich sein, wenn ich das richtig verstanden habe.... Paypal "verschwindet", und ein neues Unternehmen taucht als Treuhänder auf, welches natürlich keine Lastschrift Zahlung anbietet.
Für Käufer egal, nur für Verkäufer nicht...
Besonders interessant: ebay hält sich nicht an die dt. Gesetze, die z.b. das Versandrisiko bei Privat-Verkäufen auf den Käufer überträgt....
Naja so ist das nicht richtig.
Es gibt ja kein Gesetz, das es verbietet, daß der private Verkäufer das Versandrisiko übernimmt. Das ist schlicht und einfach Vertragsautonomie.
Gesetzlich verboten ist nur der Fall, daß der gewerbliche Verkäufer das Versandrisiko auf den privaten Käufer abwälzen will, dieser Fall ist nämlich verboten.
Ansonsten ist aber (fast) alles Sache der Ausgestaltung des Vertrags.
Aber eine AGBmäßige Regelung dahingehend, dass ich als ebay-Mitglied in Kauf zu nehmen habe, dass sich für alle künftigen, privaten Verkäufe die Tragung des Versandrisikos im Vergleich zur gesetzlichen Regelung faktisch umkehrt, dürfte überraschend sein.
Das ist sicher eine berechtigte Frage, inwieweit das durch AGB-Schutzvorschriften gekippt werden kann.
Aber zu sagen, eBay würde sich durch eine solche Regelung nicht an deutsche Gesetze geht mir schon ein Stück zu weit.
De facto ist es doch so, dass ebay.de ab Somer jeden VK als gewerblichen VK betrachtet. Mit diesen ganzen Regelungen zur Abtretung, Haftung usw. ist das doch ein klassisches gewerbliches Subunternehmerverhältnis.
Dass mindestens die Hälfte dieser Regeln nach üblicher deutscher Rechtsprechung keinen Bestand haben würde, ist erstmal egal.
Tatsache ist: wer ab Sommer bei ebay verkaufen will, muss sich zunächst mal danach richten. ebay freut sich sicher über jeden Privatverkäufer, den sie rausschmeissen können, oder der von selbst geht.
Die machen eh nur Ärger und sind auf keinen Fall Zielgruppe des aktuellen ebay-Geschäftsmodells.
Warnung vor dem neuen Bezahlsystem!
Ich habe am 28.3. ein Handy bei Ebay gekauft und über das neue Ebay Bezahlsystem bezahlt.
Einen Tag später habe ich das Gerät zurück zum Händler geschickt (Lautsprecher defekt) der am 3.4. den Erhalt bestätigt hat und "Rückerstattung einleiten" bei Ebay angeklickt hat.
Heute, 32 TAGE später (!!!) ist IMMER NOCH KEIN GELD von Ebay bei mir eingetroffen. Am Telefon und per Email vertröstet man mich immer nur das es durch die Einführung des neuen Systems zu Verzögerungen kommen kann.
Ich habe Ebay jetzt schriftlich eine letzte Frist bis Mittwoch gesetzt, danach werde ich Anzeige erstatten. Parallel habe ich bei Paypal den Antrag auf Käuferschutz gestellt um im Zweifelsfall das Geld über Paypal direkt zurück zu bekommen
Ich werde definitiv KEINE Artikel mehr kaufen, bei denen das neue Bezahlsystem verwendet werden muss und warne alle ebay-Nutzer vor dieser neuen Abz....masche!
Für mich hat sich Ebay seit dem neuen Zahlungsverfahren erledigt. Sorry, aber ich sehe einfach
keinen nennenswerten Vorteil. Ebay nutzte sein Monopol aus, bis zu einer Grenze bin ich mit-
gezogen. Selbst die höheren Ebay Gebühren habe ich in Kauf genommen, aber nun ist Schluss.
Ich will nicht tagelang auf mein Geld warten, aber im Voraus den Artikel losschicken. Und man
sieht ja in bestimmten Fällen, wohin das führt, wenn nicht alles so rund läuft, wie Ebay das gerne
hätte :flop:
Aha, interessant. Bisher dachte ich, dass das neue System nur für Verkäufer nachteilig ist.
Aber es geht los und keiner auf ebay.de kommt mehr dran vorbei. Gestern habe ich eine seitenlange paypal-mail mit den neuen AGB ab Juni bekommen.
Tenor: Die behalten sich alle Prüfungen der Zahlung und Zurückhaltung der Gelder ohne Angabe von Gründen und bis zu 180 Tage vor.
Natürlich alles im Sinne der ehrlichen Benutzer, um sie vor Betrug zu schützen und um ihre Rechtstreue bezüglich e-money und Geldwäsche zu demonstrieren.
Man ist "verpflichtet", sämtliche von paypal im Einzelfall angeforderten Nachweise zu erbringen, deren individuelle Würdigung sich paypal ohne Offenlegung vorbehält.
Ansonsten: Klage doch mal (der Fall ist explizit vorgesehen) *rotfl*
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