Problem mit Netlock Aufhebung bei Vodafone nach 24 Monate Vertragslaufzeit

  • Danke Tom für deine aussagekräftige Antwort. Jetzt weiß ich bescheid :)


    Ich hatte den Denkfehler, dass ich die beiden verknüpften Verträge als einen Vertrag gesehen habe. Ich habe gedacht, wie auch "leeredose", dass die gesetzliche Gewährleistung für das iPhone 4 auch mit dem Ende des Mobilfunkvertrages geendet hat.


    Der Vodafone Mitarbeiter hatte wohl leider auch keinen Durchblick.


    Jetzt habe ich noch Gewährleistung, aber dafür Netlock. ;)



    Eine Frage hätte ich noch an dich, Tom, zum Thema "Lieferung einer mangelfreien -gleichen- Sache":


    Als das N97 gegen das iPhone 4 getauscht wurde, wurde der Zeitwert des N97 genommen.
    Das soll heißen, bei Abschluss des Mobilfunkvertrages und Kaufvertrages habe ich Euro 200,- für das N97 bezahlt. Ende November 2010 wurde bei Austausch des N97 der Zeitwert, welcher im Vodafone System hinterlegt war genommen. Dieser lag bei Euro 100,- .


    War dieses Vorgehen juristisch korrekt? Bzw. hätte nicht der Ursprungswert, also die EUR 200,- als Ansatz genommen werden müssen?

  • Klare Aussage: Nein. Kein Wertersatz fuer VDF. Sprich, Du haettest vom Shop 200 EUR ausgezahlt bekommen muessen (bzw. vom Kaufpreis des IPhons angerechnet bekommen muessen)


    Par. 346 Abs. 2 Nr. 2 "...empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht."


    Ich wollte es vorhin nicht erwaehnen, um Dich nicht noch mehr zu enttaeuschen. Sorry.

  • Zitat

    Original geschrieben von MacX
    ...
    Jetzt habe ich noch Gewährleistung, aber dafür Netlock. ;)
    ...


    Das würde ich mir dann aber auch sofort von Vodafone schriftlich bestätigen lassen.


    Zitat

    ...
    Der Vodafone Mitarbeiter hatte wohl leider auch keinen Durchblick.
    ...


    könnte dazu führen, dass man auch das verneint.


    Gruß


    Pitter

  • ...also ich würde da nicht so schnell aufgeben:
    Wie tom14057 es darstellt, dass es sich um 2 Verträge handelt, ist völlig richtig.


    Die Frage, die sich aber stellt und die man m.E. nicht so eindeutig beantworten kann, ist die, auf welche Rechtsfolge man sich wegen des mangelhaften N97 geeinigt hat.


    Eine Möglichkeit ist sicherlich, das man ganz einfach die gesetzlichen Gewährleistungsregeln durchlaufen lassen wollte. Folge wäre dann, dass der Vertrag über das N97 tatsächlich gewandelt wurde und MacX dann tatsächlich ein Anrecht auf Rückzahlung der vollen 200,-€ gehabt hätte.


    Vodafon hat ihm aber keine 200,-€ erstattet, vielmehr hat man den Zeitwert des N97 mit dem Mehrpreis das iPhones verrechnet. Nach meiner Auffassung spricht deswegen einiges und insb. das Verhalten von Vodafon gerade nicht dafür, dass der Kaufvertrag über das N97 tatsächlich gewandelt, also rückabgewickelt werden sollte, vielmehr vodafon und MacX sich auf eine Vertragsänderung dergestalt geeinigt haben, dass der Kaufgegenstand N97 gegen den Kaufgeganstand iPhone geändert wird und der Kaufpreis entsprechend angepasst wird - und das führt dann konsequenterweise dazu, dass 2 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages auch der netlock aufzuheben ist.


    Ich denke aber, diese Auffassung wirst Du substantiell frühestens dann diskutieren können, wenn Du zur Rechtsabteilung von vodafon durchgedrungen bist - im Zweifel sogar erst im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens...und ob sich das lohnt?

  • Danke für eure zahlreichen Antworten. :)


    Ich hatte es auch damals schon im Kopf, dass mir die EUR 200,- zugestanden hätten. Jedoch war ich nach der N97 Odyssee mit vielen Geräteabstürzen, permanent nicht funktionierendem GPS, Wackelslider und nach endlos vielen Diskussionen glücklich, dass ich ein anderes Handy wählen konnte.
    Schon alleine durch die Probleme mit dem N97 ist mir ein nicht all zu kleiner Schaden entstanden...


    Ich habe gerade nochmals die Rechnung angeschaut: Dort wurde im Rahmen der Vertragsverlängerung ( welche ich ja 2009 gemacht habe), das N97 in den Bestand für EUR 100,- zurückgebucht und für 100,- auf der Rechnung das iPhone 4 16 GB als Vertragsverlängerung hineingebucht, auf das Jahr 2009 bezogen.
    Wenn ich EUR 200,- gutgeschrieben bekommen hätte, dann hätte ich wohl das iPhone 4 mit 32GB genommen und würde jetzt nicht sehnlichst auf das iPhone 5 mit 32GB oder mehr Speicher warten... aber das ist dann wohl persönliches Pech.


    Auf einen Rechtsstreit mit Vodafone habe ich keine Lust wegen ein paar Euro.
    Ich bin ein Mensch, der auf kompetenten Service und Ehrlichkeit großen Wert legt. Bei Vodafone habe ich leider weder/noch gefunden und werde daher in Zukunft Vodafone als Vertragspartner meiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von MacX
    Ich bin ein Mensch, der auf kompetenten Service und Ehrlichkeit großen Wert legt. Bei Vodafone habe ich leider weder/noch gefunden und werde daher in Zukunft Vodafone als Vertragspartner meiden.


    Kommt immer drauf an, wen man gerade erwischt (leider!!!). Bei jeder Firma gibt es Hauptgewinne und Nieten. Ich drück Dir die Daumen, daß Du demnächst nur Hauptgewinne ziehst. :p

  • Darf ich mal fragen, ob das ein original VDF Shop war, oder ein Partnershop oder so was aehnliches?


    Persoenliches Statement anschalt: wenn Du ein "Mensch (bist), der auf kompetenten Service und Ehrlichkeit großen Wert legt", bist Du meines Erachtens in der Mobilfunkwelt verkehrt.


    Ich hab beruflich viel mit den Abgruenden dieser Branche zu tun und kann Dir aus Erfahrung sagen, dass irgendwie kein Netzbetreiber deinem Wertemasstab entspricht.


    Persoenliches Statement ausschalt.


    Linea: Wenn der Kaufvertrag bei VDF rueckabgewickelt wird, bekommt der Kunde dann die Hardwarezuschlaege erstattet? Frage nur mal so aus Interesse.


    Dompteur9: Deine Argumentation find ich interessant. Aber im Normalfall beschneidet der Haendler dann dabei aber die Gewaehrleistungsrechte des Kunden.


    Leider unterscheidet das dt. Recht nach Gattungs- und Stueckkauf. Die Gattung Handy Nokia X wird mit Kauf konkretisiert, auf ein bestimmtes Nokia X. Danach kannst Du meines Erachtens nicht mehr auf eine andere Gattung (wie Handy Iphone) umswitchen. Denn das wuerde bedeuten, dass der Haendler demnaechst bestimmen koennte, welches Handy man als "Ersatz" bekommt. Individualvereinbarungen sind im Zivilrecht zwar moeglich, aber warum sollte man ein eigenes Konstrukt schaffen, wenn es doch die unabdingbare, normierte Rechte fuer den Kaeufer gibt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Linea
    Kommt immer drauf an, wen man gerade erwischt (leider!!!). Bei jeder Firma gibt es Hauptgewinne und Nieten. Ich drück Dir die Daumen, daß Du demnächst nur Hauptgewinne ziehst. :p


    Danke ;)
    Das stimmt, ich bin nun auch nicht total abgeneigt gegen Vodafone. Hatte auch schon 2-3 mal einen Hauptgewinn an der Leitung ;)
    Subjektiv prägen einen Menschen jedoch schlechte Erfahrungen mehr und da wir in einer freien Marktwirtschaft leben, werde ich nun die Konkurrenz beglücken; soll heißen den Rosa Riesen :)



    @ Tom


    Es war ein "Vodafone Shop XXX Business-Premium-Store" und durchgeführt hat dort das Ganze der Chef.


    Naja, man sollte immer an das Gute glauben und soziale, für mich selbstverständliche Werte schätzen und anstreben.


    Klingt zwar blauäugig und abgedroschen, aber ich gehe lieber positiv durchs Leben und lasse mich ungern von Kleinigkeiten hinabziehen in Bezug auf mein Privatleben.


    Ich selbst komme beruflich noch aus einer viel schöneren, teilweise zu Recht verpönten Branche, dem Bankwesen; bin also ordentlich abgehärtet. ;)

  • Hatte vor ca. nem Jahr auch einigen Ärger mit einem Business Premium Store und damit ne Niete gezogen aber seitdem ich VF per Mail kontaktiert habe, ziehe ich jedesmal den Hauptgewinn, egal was ist. ;)

  • tom14057: Du hast völlig recht, es kann natürlich nicht sein, dass der Händler dem Kunden einseitig Rechte nimmt.


    Aber solange sich Verkäufer und Käufer einig sind, können die im Rahmen der geltenden Gesetze natürlich völlig frei über ihre Rechte disponieren. Und insofern hätte MacX natürlich auf der Wandlung bestehen können und sich dann das iPhone in einem weiteren Vertrag neu kaufen können...aber eine Verpflichtung dazu gibt es sicherlich nicht...


    Und was Du zu Stück- bzw. Gattungskauf ausführst, so greift diese Unterscheidung doch nur bis zum Gefahrübergang, ab Gefahrübergang hast Du immer Stückkauf und damit hat sich die Schuld auf genau das eine gelieferte N97 konkretisiert....dann ist aber jedes andere N97 genauso wenig eine Erfüllung dieser Schuld, wie jedes beliebige andere Handy...

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