Danke Tom für deine aussagekräftige Antwort. Jetzt weiß ich bescheid
Ich hatte den Denkfehler, dass ich die beiden verknüpften Verträge als einen Vertrag gesehen habe. Ich habe gedacht, wie auch "leeredose", dass die gesetzliche Gewährleistung für das iPhone 4 auch mit dem Ende des Mobilfunkvertrages geendet hat.
Der Vodafone Mitarbeiter hatte wohl leider auch keinen Durchblick.
Jetzt habe ich noch Gewährleistung, aber dafür Netlock.
Eine Frage hätte ich noch an dich, Tom, zum Thema "Lieferung einer mangelfreien -gleichen- Sache":
Als das N97 gegen das iPhone 4 getauscht wurde, wurde der Zeitwert des N97 genommen.
Das soll heißen, bei Abschluss des Mobilfunkvertrages und Kaufvertrages habe ich Euro 200,- für das N97 bezahlt. Ende November 2010 wurde bei Austausch des N97 der Zeitwert, welcher im Vodafone System hinterlegt war genommen. Dieser lag bei Euro 100,- .
War dieses Vorgehen juristisch korrekt? Bzw. hätte nicht der Ursprungswert, also die EUR 200,- als Ansatz genommen werden müssen?