Problem mit Netlock Aufhebung bei Vodafone nach 24 Monate Vertragslaufzeit
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von Linea
njet...Ich bin entsetzt. Das heisst doch im Ernstfall: Ich zahl vielleicht 23 Monate die 10 EUR fuer nichts. Kaufvertrag wird rueckabgewickelt und ich soll dann pech gehabt haben. Wahnsinn. Das kann doch nicht deren ernst sein. Wie wird das begruendet?
Dompteur9
Ich hab mich total missverstaendlich ausgedrueckt, sorry.Es kommt darauf an. Alte Auffassung: Konkretisierung nach h.M. bei Wandlung, Minderung und SE. Bei Nacherfuellung keine Konkretisierung.
Aber ich meinte folgendes: Es gibt im Gewaehrleistungsrecht Ruecktritt, Minderung und Nacherfuellung (Reparatur oder Neulieferung des Kaufgegenstandes).
Der Kaufgegenstand als vertragswesentlicher Bestandteil ist ein Nokia X und nicht ein Iphone.
Der Kaufgegenstand kann auch spaeter nicht gegen einen anderen Kaufgegenstand im Rahmen des Gewaehrleistungsrechts ausgetauscht werden.
Der Nacherfuellungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.
Minderung (-)
Reparatur (-)
Nachlieferung eines anderen Kaufgegenstandes gleicher Gattung: Nein, denn ein Nokia X kommt nicht aus der gleichen "Gattung" wie ein Iphone.bleibt nur: Ruecktritt.
Mehr Alternativen gibt es einfach nicht im Gewaehrleistungsrecht. Meiner Ansicht nach, kann da auch nicht viel umgedeutet werden.
-
Zitat
Original geschrieben von tom14057
Ich bin entsetzt. Das heisst doch im Ernstfall: Ich zahl vielleicht 23 Monate die 10 EUR fuer nichts. Kaufvertrag wird rueckabgewickelt und ich soll dann pech gehabt haben. Wahnsinn. Das kann doch nicht deren ernst sein. Wie wird das begruendet?Äh...Du hast 23 Monate lang ein subventioniertes Handy genutzt? Auch wenn es mehrfach defekt war, warum solltest Du den kompletten Hardwarezuschlag zurückerstattet bekommen? :confused:
-
Tom:
...was das Gewährleistungsrecht betrifft, widerspreche ich Dir ja gar nicht - allein, stellt sich eben die Frage, ob die beiden Vertragspartner überhaupt die Gewährleistungsregeln anwenden wollten...und da bin ich der Ansicht, dass eine Vertragsänderung bzw. -anpassung jederzeit möglich ist, Zustimmung beider vorausgesetzt. Gewährleistungsrecht greift m.E. erst dann, wenn beide am ursprünglichen Vertrag festhalten wollen und es hier zu Fehlern kommt.
Fakt ist aber, dass man im vorliegenden Fall eben das Verhalten sowohl von MacX als auch von vodafon auslegen muss - und ich wage zu bezweifeln, dass da beide Seiten auf einen gemeinsamen Nenner kommen werden...dazu bräuchte es sehr wahrscheinlich eines unabhängigen Dritten, im zweifel eines Richters...
-
Zitat
Original geschrieben von Linea
Äh...Du hast 23 Monate lang ein subventioniertes Handy genutzt? Auch wenn es mehrfach defekt war, warum solltest Du den kompletten Hardwarezuschlag zurückerstattet bekommen? :confused:Ja, und vielleicht war es davon 20 Monate in der Reparatur, hatte laufereien etc.? Oder bekommt jeder von VDF ein Austauschhandy? Ausserdem geht das komplette Handy - dann zwar defekt - wieder ins Eigentum von VDF ueber.
Auch hier, Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag sind zwei getrennte Vertraege. M.E. kann auch Vodafone nicht den Ruecktritt des Kunden von einer Vertragsverlaengerung abhaenig machen. Aber wer bin ich schon... Smile.
Im VDF Kundenforum ist gerade genau so ein Problem. Der Kunde dort kann das auch nicht nachvollziehen.
Koennte man denn in solch einem Fall in eine SIM Only Vertrag wechseln?
Ich bin froh, mir alle Handys selbst bei Online Haendlern kaufen zu koennen.
Schoenen Abend noch...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!