Sinn meiner Ausführungen war nicht, irgendjemand in der Wahl eines in meinen Augen "falschen" Anbieters noch zu bestärken, sondern am Beispiel GTMobile herauszuarbeiten, wie verkehrt das Argument "Bequemlichkeit" bei Dingen ist, die man am besten in eigener Hand, eigener Entscheidungshoheit und Verantwortung behält, wie z.b. die Betragshöhe bei Prepaidaufladungen, und das geht nun mal am ehesten bei Überweisung.
Nun sehe ich keine andere Möglichkeiten als:
1. den Anbieter solange zu nerven bis er das feature Überweisung freiwillig anbietet
2. den Anbieter zu wechseln und durch einen zu ersetzen, der dem Endverbraucher mehr Freiheiten über seine Angelegenheiten selbst zu bestimmen bietet
3. den Anbieter in England (?) auf Vertragstreue zu verklagen und/oder auf Entschädigung wegen irreführender Werbung. Dies dürfte die aufwendigste Lösung sein, da der angelsächsische Raum einem anderen Rechtskreis angehört.
Die Verwechslungsmöglichkeit GTCom / GT-Mobile per Konkurrentenklage (Verwässerungsgefahr; Markenschutz) abzustellen obliegt nicht mir, sondern dem jeweils konkurrierenden Anbieter der zuerst am Markt war.